Vermietung - Vermittlung, Verleih, Miete, Vermietungsangebot, Verpachtung

Brandenburger Tor Berlin Deutschland: Eines der bekanntesten Wahrzeichen Deutschlands und Symbol für die deutsche Geschichte und die Wiedervereinigung Deutschlands. (c) 2023 Midjourney AI, Lizenz: CC BY-NC 4.0

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Brandenburger Tor Berlin Deutschland: Eines der bekanntesten Wahrzeichen Deutschlands und Symbol für die deutsche Geschichte und die Wiedervereinigung Deutschlands. (c) 2023 Midjourney AI, Lizenz: CC BY-NC 4.0
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Brandenburger Tor Berlin Deutschland: Eines der bekanntesten Wahrzeichen Deutschlands und Symbol für die deutsche Geschichte und die Wiedervereinigung Deutschlands. (c) 2023 Midjourney AI, Lizenz: CC BY-NC 4.0

Kurz erklärt: Vermietung

Die Vermietung bezieht sich auf den Akt des Vermietens oder der Miete von Waren, Immobilien oder Räumlichkeiten für eine bestimmte Zeitperiode und gegen Zahlung einer Mietgebühr. Bei einer Vermietung wird ein rechtlicher Vertrag zwischen dem Vermieter (Eigentümer oder Vermieter) und dem Mieter (Nutzer oder Mieter) abgeschlossen, der die Rechte, Pflichten und Bedingungen des Mietverhältnisses regelt. Die Vermietung wird in verschiedenen Bereichen wie Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien, Fahrzeugvermietung oder Ausrüstungsverleih angewendet.

Synonyme für "Vermietung": Vermittlung, Verleih, Miete, Vermietungsangebot, Verpachtung

Weitere Synonyme und Erklärungen von "Vermietung" siehe: Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo! Yandex