Sache - Gegenstand, Objekt, Sache, Ding, Gegenständlichkeit
Bauen - Wohnen - Leben im Wandel der Zeit
Kurz erklärt: Sache
Der Begriff Sache wird in der Rechtssprache verwendet und bezeichnet einen Gegenstand, der einen materiellen Wert hat und Gegenstand von Rechten und Pflichten sein kann. Eine Sache kann physisch sein, wie z.B. ein Auto, ein Buch oder ein Möbelstück, oder sie kann immateriell sein, wie z.B. ein Urheberrecht oder ein Patent. Im rechtlichen Sinne kann eine Sache Eigentumsrechte haben und Gegenstand von Verträgen, Rechtsstreitigkeiten oder anderen rechtlichen Regelungen sein.
Synonyme für "Sache": Gegenstand, Objekt, Sache, Ding, Gegenständlichkeit
Weitere Synonyme und Erklärungen von "Sache" siehe: Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo! Yandex
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