Neuvermietung - Wiedervermietung, Neuvermietung, erneute Vermietung, erneute Vergabe, Vermietung erneut
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Kurz erklärt: Neuvermietung
Wie bereits erwähnt, bezieht sich Neuvermietung auf den Prozess der Vermietung einer Immobilie an einen neuen Mieter. Es handelt sich um einen wiederkehrenden Vorgang, der immer dann stattfindet, wenn eine Mietwohnung oder ein Gewerbeobjekt zur Verfügung steht und ein neuer Mieter gesucht wird.
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Synonyme für "Neuvermietung": Wiedervermietung, Neuvermietung, erneute Vermietung, erneute Vergabe, Vermietung erneut
Rechte und Pflichten von Vermietern 2015
— Rechte und Pflichten von Vermietern 2015. Anfang nächsten Jahres treten einige neue Gesetze im Mietrecht in Kraft, die grundlegende Neuerungen für Vermieter mit sich bringen. Jeweils ab Januar 2015 sollen die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen sowie das Besteller-Prinzip Geltung erhalten, ab 08.07.2015 gilt die Aushangpflicht des Energieausweises für gewerblich genutzte Immobilien schon ab 250 Quadratmetern Nutzfläche... ... weiterlesen ...
Ausgewählte Schlagworte im Artikel: Energieausweis Mieter Mietpreisbremse Pflicht Recht Vermieter
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