Außenprüfung - Externe Prüfung, Außeninspektion, externe Kontrolle, Außenkontrolle, externe Überprüfung
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Kurz erklärt: Außenprüfung
Eine Außenprüfung bezieht sich auf die Überprüfung, Kontrolle oder Untersuchung von Finanzunterlagen, Steuererklärungen oder anderen geschäftlichen Unterlagen durch eine externe Prüfungsstelle oder Behörde. Sie dient der Überprüfung der Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Einhaltung der relevanten Vorschriften.
Synonyme für "Außenprüfung": Externe Prüfung, Außeninspektion, externe Kontrolle, Außenkontrolle, externe Überprüfung
Weitere Synonyme und Erklärungen von "Außenprüfung" siehe: Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo! Yandex
Betriebsprüfung auch bei bestandskräftigem Steuerbescheid?
— Betriebsprüfung auch bei bestandskräftigem Steuerbescheid? Ob Freiberufler oder Kleinunternehmer, Mittelständler oder Großkonzern. Auch nachdem das Finanzamt einen Steuerbescheid rechtskräftig erlassen hat, kann es mit einer Betriebsprüfung Jahre später noch die Unterlagen einsehen und prüfen. Deshalb gilt: Sämtliche Unterlagen müssen ordentlich aufbewahrt und gelagert werden. Und eine Betriebsprüfung bedarf einer umfangreichen Vorbereitung. ... weiterlesen ...
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Schwerpunktthemen: Betriebsprüfung Steuerbescheid