Verstoß gegen Teilungserklärung: Baum-Bepflanzung an Grundstücksgrenze – Was tun?
BAU-Forum: Wohnungseigentum, Immobilien

Verstoß gegen Teilungserklärung: Baum-Bepflanzung an Grundstücksgrenze – Was tun?

Sachlage: Eine Mehrhausanlage, bestehend aus 3 Wohnhäusern mit insgesamt 18 Wohnungen und 16 Eigentümern bildet laut WEGAbk. eine Einheit. Sie wird gegenüber der Hausverwaltung durch jeweils 1 Sprecher als gewähltem Beirat ( also insgesamt drei) vertreten.

Einer der Eigentümer hat auf zwei seiner im EGAbk. vermieteten Wohnungen eine Baum- und Heckenbepflanzung (Baumbepflanzung, Heckenbepflanzung) auf der Grenze zu den anderen Grundstücken vorgenommen, die

a) Gegen die Teilungserklärung verstößt

b) gegen die Abstände im Nachbarschaftsgesetz unseres Bundeslandes verstößt.

Der Beirat des betreffenden Hauses will dagegen nicht Vorgehen und diesen Fall nicht auf der Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung haben. Fragen:

a) Welche Folgen können bei einem Wiederverkauf der Wohnung nach 10 Jahren auf "alle" anderen Eigentümer zukommen?

b) Wer haftet wenn die Bepflanzung der Hecke oder durch Abknicken der Bäume Schäden an der Parkplätzen oder den darauf stehenden Autos entstehen?

Danke für eine Hilfe oder einen Tipp. Wir wollen in der Anlage möglichst Friede. Reden mit dem Vermieter hat nichts gebracht. Danke.

Anhang:

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  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Bei Nichteinhaltung der Teilungserklärung und des Nachbarschaftsrechts drohen Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen.

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    Ich verstehe, dass es um eine Baum- und Heckenbepflanzung an der Grundstücksgrenze geht, die möglicherweise gegen die Teilungserklärung verstößt. Da es sich um eine Mehrhausanlage handelt, ist die Einhaltung der Teilungserklärung besonders wichtig, um Konflikte zu vermeiden.

    🔴 Gefahr: Eine nicht genehmigte Bepflanzung kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen und Schadensersatzforderungen führen, insbesondere wenn sie Abstandsflächen nicht einhält oder Nachbarn beeinträchtigt.

    Ich empfehle folgendes Vorgehen:

    • Prüfung der Teilungserklärung: Zuerst sollte die Teilungserklärung genau geprüft werden, welche Regelungen zur Bepflanzung und Gartengestaltung getroffen wurden.
    • Gespräch mit dem Eigentümer: Sucht das Gespräch mit dem Eigentümer, der die Bepflanzung vorgenommen hat, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
    • Einbeziehung des Beirats: Der Beirat sollte in die Angelegenheit einbezogen werden, um eine Vermittlerrolle einzunehmen.
    • Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung: Wenn keine Einigung erzielt werden kann, sollte das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung gesetzt werden, um einen Beschluss herbeizuführen.
    • Prüfung nach Nachbarschaftsgesetz des Bundeslandes: Die Einhaltung der Abstände zum Nachbargrundstück muss gemäß des Nachbarschaftsgesetzes des jeweiligen Bundeslandes geprüft werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentiert die Bepflanzung (Fotos, Maße) und lasst euch von einem Anwalt für WEGAbk.-Recht beraten, um die rechtlichen Möglichkeiten und Risiken abzuklären.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Teilungserklärung
    Die Teilungserklärung ist die rechtliche Grundlage für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum. Sie legt fest, welche Gebäudeteile zum Sondereigentum und welche zum Gemeinschaftseigentum gehören. Sie wird beim Grundbuchamt hinterlegt.
    Verwandte Begriffe: WEG, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum
    WEG (Wohnungseigentumsgesetz)
    Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander und gegenüber der Gemeinschaft. Es enthält Bestimmungen über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung und die Haftung der Eigentümer.
    Verwandte Begriffe: Teilungserklärung, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum
    Sondereigentum
    Das Sondereigentum umfasst die einzelnen Wohnungen oder Gewerberäume innerhalb eines Gebäudes. Der Eigentümer hat das Recht, sein Sondereigentum zu nutzen und zu verändern, solange er die Rechte der anderen Eigentümer nicht beeinträchtigt.
    Verwandte Begriffe: Teilungserklärung, WEG, Gemeinschaftseigentum
    Gemeinschaftseigentum
    Das Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum eines einzelnen Eigentümers stehen, wie z.B. Treppenhaus, Fassade, Dach und Garten. Die Eigentümer sind gemeinschaftlich für die Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Teilungserklärung, WEG, Sondereigentum
    Nachbarschaftsrecht
    Das Nachbarschaftsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Nachbarn untereinander. Es enthält Bestimmungen über Grenzabstände, Lärmbelästigung, Bepflanzung und andere nachbarschaftliche Belange. Die Regelungen sind in den Nachbarschaftsgesetzen der einzelnen Bundesländer festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Immissionen, Unterlassungsanspruch
    Eigentümerversammlung
    Die Eigentümerversammlung ist das oberste Beschlussorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Eigentümerversammlung werden wichtige Entscheidungen über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums getroffen.
    Verwandte Begriffe: WEG, Beschlussfassung, Beirat
    Beirat
    Der Beirat unterstützt die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft und vertritt die Interessen der Eigentümer. Er hat beratende Funktion und kann bei Entscheidungen mitwirken. Die Aufgaben und Befugnisse des Beirats sind im Wohnungseigentumsgesetz geregelt.
    Verwandte Begriffe: WEG, Eigentümerversammlung, Verwaltung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Teilungserklärung?
      Die Teilungserklärung ist ein Dokument, das die Aufteilung eines Gebäudes in einzelne Eigentumswohnungen regelt. Sie enthält Bestimmungen über Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie Nutzungsrechte und -pflichten der Eigentümer.
    2. Was bedeutet WEG?
      WEG steht für Wohnungseigentumsgesetz. Es regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander und gegenüber der Gemeinschaft.
    3. Welche Rolle spielt der Beirat in einer WEG?
      Der Beirat unterstützt die Verwaltung und vertritt die Interessen der Eigentümer. Er hat beratende Funktion und kann bei Entscheidungen mitwirken.
    4. Was ist das Gemeinschaftseigentum?
      Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum eines einzelnen Eigentümers stehen, wie z.B. Treppenhaus, Fassade, Dach und Garten.
    5. Was ist das Sondereigentum?
      Sondereigentum ist das Eigentum an einer einzelnen Wohnung oder einem Gewerberaum innerhalb eines Gebäudes. Der Eigentümer hat das Recht, sein Sondereigentum zu nutzen und zu verändern, solange er die Rechte der anderen Eigentümer nicht beeinträchtigt.
    6. Was ist bei Bepflanzung an der Grundstücksgrenze zu beachten?
      Bei Bepflanzung an der Grundstücksgrenze sind die Abstandsregelungen des Nachbarschaftsrechts des jeweiligen Bundeslandes zu beachten. Diese legen fest, wie weit Bäume und Sträucher von der Grundstücksgrenze entfernt sein müssen.
    7. Was passiert, wenn die Teilungserklärung nicht eingehalten wird?
      Bei Verstößen gegen die Teilungserklärung können die anderen Eigentümer Unterlassungsansprüche geltend machen und die Beseitigung des rechtswidrigen Zustands verlangen.
    8. Wie wird ein Beschluss in der Eigentümerversammlung gefasst?
      Ein Beschluss in der Eigentümerversammlung wird in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Für bestimmte Beschlüsse, wie z.B. bauliche Veränderungen, kann eine qualifizierte Mehrheit erforderlich sein.

    🔗 Verwandte Themen

    • Abstandsflächen bei Bepflanzung
      Informationen zu den einzuhaltenden Abständen von Bäumen und Sträuchern zur Grundstücksgrenze.
    • Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern
      Überblick über die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz ergeben.
    • Die Rolle des Beirats in der WEG
      Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Beirats in einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
    • Durchsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
      Wie können Beschlüsse der Eigentümerversammlung durchgesetzt werden?
    • Streitigkeiten in der WEG
      Tipps zur Vermeidung und Lösung von Konflikten in der Wohnungseigentümergemeinschaft.
  2. WEG-Recht: Teilungserklärung – Risiko Rechtsberatung!

    Gefahr der Rechtsberatung
    Jede Antwort für diese Frage birgt die Gefahr der Rechtsberatung. Deshalb sind erst mal folgende Grundsätze zu bedenken: Die TE ist das Grundgesetz einer WEGAbk.. Der Verwalter muss dieses Grundgesetz einhalten. Machen sie sich auch über die Ehrenordnung des übergeordneten Verwalterverbandes kundig. Weiterhin ist das kein Fall für das WEG-Gericht. Sie brauchen eine Rechtsberatung, wie bei einem vorsätzlichen Verstoß gegen die TE zu handeln ist, wenn sich gleichzeitig der Verwalter weigert, seinen Job zu machen. Letztlich geht es um Haftung, wenn der Verwalter gar kein Verwalter ist. Ich kenne einen Fall, da wird strafrechtlich gegen den Verwalter vorgegangen. Zu bedenken ist auch, dass ein Verwalter von einer Mehrheit zu falschem Tun angestiftet wird. Das zeigt auch die Weigerung zu einer Beschlussfassung. Bedenken sie auch, dass es keine Mehrheit für ein illegales Handeln geben kann. Deshalb kann auch eine TE nicht so geändert werden, es stehen andere Gesetze entgegen. Der Friede ist eh zu Ende, wenn es um Haftung und gescheiterten Verkauf von Eigentum geht. Und wie macht ein Verwalter seine Bescheinigung der Mängelfreiheit am Allgemeineigentum?
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. Baumschutz & Teilungserklärung: Kosten für Fällung in WEG

    Mmh
    Herr Kirschner als Profi in Sachen WEGAbk.-Probleme hat ihnen ja schon einiges mit auf den Weg gegeben.

    Meine Ergänzungen: Wenn die Bepflanzung gegen die Teilungserklärung verstößt, ist sie zu entfernen, bevor insbesondere die Bäume nach entsprechendem Wachstum einem höheren Schutz (z.B. Baumschutzverordnungen) unterliegen und gar nicht mehr bzw. nur noch auf Antrag gefällt werden dürfen. Die dann entstehenden Kosten der Fällung und der Ersatzpflanzungen würde dann die WEG tragen müssen. Wenn die WEG also die Bäume tatsächlich dulden möchte, so bedarf es hier zumindest einer finanziellen Klärung (ggf. Sondereinlage des pflanzenden Eigentümers auf das WEG-Konto zur Sicherung der Fällkosten im Gefahrensfall).

    Den Hinweis auf das Nachbarschaftsrechtsgesetz verstehe ich nicht so ganz. Ich bin mir nicht sicher, ob dieses Nachbarschaftsrechtsgesetz auch auf ideelle Grenzen innerhalb einer WEG anzuwenden wäre. Ich glaube nicht, aber das erklärt ihnen sicher gern ein Anwalt für WEG-Recht.

    Hinsichtlich der Heckenbepflanzung auf der Grundstücksgrenze ist dies natürlich nur mit Zustimmung des betroffenem Nachbarn, der das Sondernutzungsrecht für das angrenzende Gartenland hat möglich und natürlich auch erst mit Zustimmung der gesamten WEG, da ja offenbar in der TE andere Regelungen getroffen wurden. Wenn beispielsweise in der TE eine "offene Grundstücksfläche ohne Zäune und ohne zaunersetzende Hecken" geregelt ist, dann geht das gar nicht. Auch hier hilft letztlich nur ein Anwalt für WEG-Recht.

    Vielleicht wäre ein letzter Schritt vor der Klage gegen WEG und Verwaltung die Verwaltung auf ihre Verpflichtung hinzuweisen im Sinne aller das WEG-Recht und insbesondere die TE durchzusetzen. Weigert sich die HV wird sie mit den Konsequenzen einer Klage leben müssen.

    Davon mal abgesehen  -  Wertverlust oder Unverkäuflichkeit der nachbarlichen EGAbk.-Einheit wegen angelegter Grenzhecke?!? Das ist ja wohl eher unwahrscheinlich.

  4. WEG-Tücken: Teilungserklärung, Verkauf & Verjährung!

    Tücken einer WEGAbk.
    Es gibt zwei Tücken: einmal kann ein Verkauf von Sondereigentum scheitern wenn die TE nicht stimmt bzw. dagegen verstoßen wird. Weiterhin haben Verwalter den Trick der Verjährung ihrer Tätigkeit wenn eine Entlastung erfolgt. Den Trick kann jeder Eigentümer aushebeln wenn die Entlastung NICHT einstimmig ist. In der Tat ist strittig, ob eine Bepflanzung bzw. das Verbot auf Grenzen zwischen Sondereigentümern gültig ist. Eine Klage von einem Nachbarn außerhalb einer WEGV richtet sich gegen den "Zustandsstörer", also gegen das Sondereigentum der die Bepflanzung getätigt hat und nicht gegen die WEG als Gesamtheit. Eine Gemeinschaft die bei klaren Angaben in eine TE schon fünfe gerade sein lässt wird das auch bei anderen Punkten in der Gemeinschaftsordnung tun. Damit ist die Gemeinschaft "gemein" und so nicht geschäftsfähig.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Verstoß gegen Teilungserklärung: Baum-Bepflanzung an Grundstücksgrenze

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine Baum- und Heckenbepflanzung eines Eigentümers, die möglicherweise gegen die Teilungserklärung der WEGAbk. verstößt. Es werden rechtliche Aspekte, mögliche Konsequenzen und Handlungsoptionen für die Eigentümergemeinschaft erörtert. Ein wichtiger Punkt ist die Klärung, ob die Bepflanzung tatsächlich gegen die Teilungserklärung verstößt und welche Schritte zur Durchsetzung der WEG-Rechte unternommen werden können.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Bevor Bäume durch Wachstum einem höheren Schutz unterliegen, sollte die Entfernung bei Verstoß gegen die Teilungserklärung erfolgen (siehe Baumschutz & Teilungserklärung: Kosten für Fällung in WEG). Andernfalls können zusätzliche Kosten für Fällung und Ersatzpflanzungen entstehen.

    ✅ Zusatzinfo: Die Teilungserklärung stellt das "Grundgesetz" einer WEG dar und muss vom Verwalter eingehalten werden. Bei Verstößen sollte eine Rechtsberatung in Anspruch genommen werden, um die korrekten Schritte einzuleiten. Die Eigentümerversammlung kann durch Beschlussfassung über das weitere Vorgehen entscheiden.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie, ob die Bepflanzung tatsächlich gegen die Teilungserklärung verstößt. Holen Sie sich ggf. rechtlichen Rat und bereiten Sie eine Beschlussfassung für die Eigentümerversammlung vor. Beachten Sie die potenziellen Tücken bei Verjährung und Verkauf von Sondereigentum, wie im Beitrag WEG-Tücken: Teilungserklärung, Verkauf & Verjährung! beschrieben.

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