Die Planung habe ich selber übernommen, ebenso den Aufbau. Laut Grundriss ist die Küchen-Breite 2820 mm, gemessen habe ich 2805 mm, die Küchenelemente sind 2800 mm.
Rechts an der Wand kommt der Hochschrank. Diese Ecke ist jedoch weder 90 Grad, noch nach oben hin gerade verputzt. Also der Hochschrank ist nicht gerade, somit passen die Oberschränke auch nicht.
Wenn ich den Putz abschlagen würde hinter dem Hochschrank und vom Maler dünn verputzen lasse, damit der Putz gegen Feuchtigkeit etc. geschützt ist, sollte es passen.
Somit meine Frage: Darf ich das ohne weiteres, ohne den Mieter zu informieren? Das möchte ich vermeiden, Mieter ist sehr genau.
Ich schütze den Putz ja und würde später meinetwegen die Renovierung bezahlen. Hierbei handelt es sich ja nicht um eine Schönheitsache, sondern um eine grundlegende Funktion für mich. Zudem ist es nicht sichtbar, wenn die Küche mal übernommen werde sollte. Alternativ habe ich die Küche umsonst gekauft und müsste statt den 60er Hochschrank ein 50er Element nehmen und hätte dann 10 cm Luft.
Ein Mangel sehe ich beim Putzer auch nicht oder beim Tapezierer/Maler, so dass man da mit Garantie kommen könnte.
Ich hoffe, ihr versteht das Problem.
Danke.