ein namhaftes großes Möbelhaus braucht sage und schreibe 4 Monate, um dann im Oktober endlich (hoffentlich!) unsere Küche fertig zu machen. Aber von Anfang an:
- Küche wurde bereits letztes Jahr geplant und bestellt, unser Bau wurde aber est dieses Jahr fertig
- Zwischendurch haben wir noch ein bisschen umgeplant
- Die Küchenberaterin hat die ganze Umplanerei weder dokumentiert noch auf die Reihe bekommen
- Im Juni war dann der erste Termin zum Aufbau: Arbeitsplatte zu kurz, eine andere falsch, Dunstabzugshaube nicht geliefert, Sockel nicht montiert ... Schränke z.T. mit falschen Fronten ...
- Im September (wegen Urlaub des Abteilungsleiters leider erst im September) 2. Versuch: Arbeitsplatte wieder zu kurz, Dunstabzugshaube dabei (aber leider die falsche - also wieder zurück)
Zu allem Übel stand auf der Änderungsauftragsbestätigung, die wir unterschrieben haben, 2x das Kochfeld drauf aber nicht die Dunstabzugshaube. Jetzt meint der Abteilungsleiter, berechnet wurde nur ein Kochfeld aber keine Dunstabzugshaube und will noch 750 € von uns. Das sehen mein Mann und ich aber nicht ein, denn entweder wurden dann 2x ein Kochfeld und keine Dunstabzugshaube berechnet und nicht 1x Kochfeld und keine Dunstabzugshaube, nachberechnen ist nicht.
Was meint Ihr - also ich bin das Thema leid, ich werde nichts für die noch fehlende und vom Möbelhaus sicherlich noch nachzuberechnenende Dunstabzugshaube zahlen. Kann ich von den 3000 € noch was einbehalten die ich noch zahlen muss - als Schadensersatz sozusagen?
Gruß RSBW