Innenhofüberdachung
BAU-Forum: Wintergarten

Innenhofüberdachung

Hallo zusammen,
wir haben in den letzten Jahren immer wieder mit Hochwasser und Überflutung in Folge von sehr starkem Niederschlag zu kämpfen, alleine im letzten Jahr stand unser Keller zweimal unter Wasser. Wir haben an der Straßenseite schon alle Fenster zumauern lassen, den Abfluss in der Waschküche haben wir ebenfalls verschließen lassen, jetzt noch unser letztes Problem, wir haben einen Innenhof, dort geht die Kellertreppe hinunter, vor dieser Treppe ist noch ein Abfluss dort rinnt das Regenwasser über die Treppe herab, diesen können wir nur verschließen, wenn wir den Hof mit einer Überdachung von ca. 4,00 Meter Tiefe überdachen, was wir auch noch sehr gerne vor dem nächste Sommer machen würden. Weil sonst beim ersten Unwetter der Keller wieder voll läuft. Das Regenwasser könnte wenn das Dach steht ins Hauptfallrohr umgeleitet werden und somit blieb der Keller trocken.
erste Frage, muss ich dafür eine Baugenehmigung beantragen?
zweite Frage was benötige ich sonst für Genehmigungen Nachbar?
Welche Unterlagen benötige ich?
Die Überdachung würden wir mit einem Freund selber bauen. Eventuell in den nächsten Jahren als kalten Wintergarten erweitern ... geht das?
Das Dach wäre zwischen zwei Wänden und zum Abschluss würden wir dann gerne ein Fenster und eine Türe einbauen, weil die Regenrohre über den bestehenden Boden verlegt würden zum Hauptfallrohr müssten wir den begehbaren Boden unter diesem Dach dann folglich erhöhen.
Ich hoffe Sie können mir Ihre Erfahrungen mitteilen.
ich wäre Ihnen sehr Dankbar.
  1. vergessen Sie mal das Hochwasser ...

    Hochwasser ist keine Begründung nach dem Baurecht und schafft keinen Anspruch auf Genehmigung.
    Gegen das Wasser gibt es andere Mittel wie Rückschlagklappen und Hebeanlagen.
    In Wirklichkeit planen Sie Bauwerke und eine Erweiterung der Wohnflächen.
    Dafür brauchen Sie einen Bauantrag über einen Architekt.
    Über die Zulässigkeit entscheiden die Bebaubarkeit des Grundstückes und die Abstände zum Nachbarn.
    Umbau und Umnutzung heben den Bestandsschutz auf, der Bauantrag wird behandelt als würden Sie komplett neu bauen.
    Nicht genehmigungsfähig ist das Vorhaben, wenn das Grundstück "über-bebaut" ist und die notwendigen Parkplätze verloren gehen.
    Gruß

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