EnEV und Wintergarten
BAU-Forum: Wintergarten

EnEV und Wintergarten

Die EnEVAbk. ist anzuwenden auf Gebäude mit normalen Innentemperaturen (größer/gleich 19 Grad), die mehr als vier Monate im Jahr beheizt werden (siehe Links).
Kann man der EnEV beim Wintergartenbau entkommen, wenn man vorhat, nur zwei Monate im Jahr zu heizen?
Oder fällt ein Wintergarten, der beheizbar ist, wegen der Beheizbarkeit bereits unter die EnEV?
  1. das ist ja das tolle an der EnEV ...

    da kannst du reininterpretieren was du willst ;-)
    ich denke, über *Wintergarten* kommt man da nicht weiter.
    eher über die Größe von anbauten (wenn's denn nachträglich ist)
    und natürlich die Temperierung (d.h. weniger oder mehr als 19 °)
    mit der 4-monats-Regel könnten vielleicht definitionsprobleme entstehen.
    wenn nur 4 Monate, oder wie du schreibst, gar nur 2 Monate temperiert wird,
    dann eher nicht zu Wohnzwecken, sondern damit die blümchen überleben?
    dann halt EnEVAbk.-Nachweis für 2 temperaturzonen ...
    der Nachweis an sich scheint mir aber unabdingbar.
  2. § 1 gibt aber doch vor, wann

    die EnEVAbk. anzuwenden ist. Daraus schließe ich, dass sie bei nur 2 Monaten Heizung gar nicht anzuwenden ist.
  3. Ich sehe hier gar keine Diskussionsmöglichkeit

    Wo steht in den öffentlich-rechtlichen Nachweis-Randbedingungen grundsätzlich etwas über Temperierung?
    Nirgendwo!
    Das Gebäude an dem der Wintergarten hängt ist 4 Monate oder länger beheizt. Das zählt.
    Ist er räumlich nicht trennbar, zählt er zur beheizten Gebäudehülle, da gibt es nichts zu deuteln.
    Das wird ungünstig, iss kla!
    Aber sowas tut man ja auch nicht!
    Anders rum (Wintergarten unheheizt) gibt es Vorteile, ähnlich der WSVO-Regelung, aber nur nach Monatsbilanzverfahren.
  4. EnEV

    Foto von Dipl.-Ing. Jürgen Weber

    ist eben etwas für die Belustigung am Bau und eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Sachverständige. Dank an die entsprechenden Parteien und Wortführer der Industrie.
  5. Wenn der Wintergarten räumlich nicht trennbar ist,

    dann ist mir klar, dass es nichts zu deuteln gibt. Sehr häufig ist er aber räumlich getrennt, z.B. durch eine Terrassentür. Ich habe bei meiner Frage an den Fall mit räumlicher Trennung gedacht. Wie ist Ihre Meinung dann?
  6. das höchst der gefühle ...

    ist die Berechnung von 2 veschiedenen temperaturzonen (im WG kleiner 19 °) -
    damit wird es natürlich aufwendiger, den Nachweis zu führen, aber immerhin (hoffentlich)
    möglich, den Nachweis *erfolgreich* zu führen ...
    dabei muss man natürlich bedenken, dass ein erfolgreicher Nachweis prinzipiell immer
    möglich ist  -  fragt sich nur mit welchem baulichen Aufwand ;-)
  7. Wenn man die EnEV liest,

    muss man zunächst einmal prüfen, ob die EnEVAbk. an das Objekt, das man im Kopf hat, überhaupt Anforderungen stellt, bovor man ins Detail geht. An Bauopbjekte, die gar nicht oder weniger als 4 Monate beheizt werden, stellt die EnEV m.E. gar keine Anforderungen. Darauf zielte meine Frage. Was sollen diese 4 Monate in der EnEV? Was für einen Fall kann man sich vorstellen?
  8. Wer die räumliche Trennung hat, der hat auch die Lösung.

    Zunierung kann man ja gerne rechnen, aber dann in einem zweiten Nachweis auch mir der korrekten Klimazone etc, speziell auf den Bauherrn zugeschnitten.
    Im öffentlich-rechtlichen Nachweis geht das nicht.
    Ein Wintergarten ist
    naturgemäß/wirtschaftlich/baupysikalisch/ökologisch
    nur unheheizt sinnvoll!
    Bauherrenüberzeugung ist hier angesagt!

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN