Experten/Schotten-Frage: Bayern: Wintergarten an Grundstücksgrenze
BAU-Forum: Wintergarten
Experten/Schotten-Frage: Bayern: Wintergarten an Grundstücksgrenze
Hallo,
ich habe ein Reihenmittelhaus in Bayern und möchte einen Wintergarten an die Grenze eines der beiden Nachbarn bauen (geht bautechnisch nicht anders). Leider ist der betroffene Nachbar damit nicht einverstanden, obwohl er eh eine Sichtschutzwand an der betroffenen Stelle errichtet hat, die unser Wintergarten nur wenig überragen würde (zur Seite hin kaum, nur nach oben um 50-100 cm). Der Wintergarten wäre niedriger als 3 Meter und hätte weniger als 20 m² Grundfläche, d.h. eigentlich wären nach BayBoAbk. keine Abstandsflächen einzuhalten, oder?
Frage: kann der Nachbar unser Vorhaben verhindern?
Das Landratsamt sagt, dass es so etwas nur mit Einverständnis des Nachbarn genehmigt, eine Rechtsberatung sagte, es müsste eigentlich erlaubt sein, fand aber keinerlei Urteile oder ähnliches, um dies zu untermauern und konnte das Landratsamt auf dem friedlichen Weg nicht überzeugen.
Hat jemand hier im Forum ein Gerichtsurteil oder ähnliches zur Hand? Egal ob positiv oder negativ, ich wüsste nur gerne mal, wie die Rechtsprechung hier ist. Schotten und Experten vor!
Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe!
ich habe ein Reihenmittelhaus in Bayern und möchte einen Wintergarten an die Grenze eines der beiden Nachbarn bauen (geht bautechnisch nicht anders). Leider ist der betroffene Nachbar damit nicht einverstanden, obwohl er eh eine Sichtschutzwand an der betroffenen Stelle errichtet hat, die unser Wintergarten nur wenig überragen würde (zur Seite hin kaum, nur nach oben um 50-100 cm). Der Wintergarten wäre niedriger als 3 Meter und hätte weniger als 20 m² Grundfläche, d.h. eigentlich wären nach BayBoAbk. keine Abstandsflächen einzuhalten, oder?
Frage: kann der Nachbar unser Vorhaben verhindern?
Das Landratsamt sagt, dass es so etwas nur mit Einverständnis des Nachbarn genehmigt, eine Rechtsberatung sagte, es müsste eigentlich erlaubt sein, fand aber keinerlei Urteile oder ähnliches, um dies zu untermauern und konnte das Landratsamt auf dem friedlichen Weg nicht überzeugen.
Hat jemand hier im Forum ein Gerichtsurteil oder ähnliches zur Hand? Egal ob positiv oder negativ, ich wüsste nur gerne mal, wie die Rechtsprechung hier ist. Schotten und Experten vor!
Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe!