Munition auf Grundstück gefunden
BAU-Forum: Das richtige Werkzeug

Munition auf Grundstück gefunden

Hallo, bei der Untersuchung unseres Grundstückes (noch nicht gekauft) wurden durch den staatl. Munitionsbergungsdienst 2 Panzerfäuste gefunden. Nun wird eine Ausschreibung gemacht und dann wird eine Fremdfirma das Grundstück erneut und intensiver untersuchen (denke mal, auch die Munition bergen?!) Wem ging es ähnlich und welche Kosten kommen da auf uns zu? (1. Rechnung staatl. Bergungsdienst, 2. Rechnung Fremdfirma)
Silvia Semmel
  1. Flinte ins Korn geworfen?

    Foto von Lieselotte Tussing

    Hallo Frau Semmel, Sie haben doch geschrieben, dass Sie das Grundstück noch nicht gekauft haben?! Gibt es keine Möglichkeit, die Räumung dem Noch-Besitzer umzuhängen?
    Kampfmittelräumdienst hatte ich auch schon mal, ich muss mal gucken, ob ich die Unterlagen noch finde ...
  2. Zu den Kosten ...

    kann ich Ihnen leider nichts sagen, aber meiner bescheidenen Bauherren-Meinung nach, kommen diese Kosten nicht auf Sie, sondern auf den Vorbesitzer zu. Da Sie ja noch nicht gekauft haben, sollte eigentlich er für die Lasten des Grundstückes verantwortlich sein. Sie sollten dies aber mit dem Notar und/oder einem RA besprechen, wenn es hier zu Meinungsverschiedenheiten kommen sollte.
  3. falsche Rubrik?

    aber egal, wird schon gefunden.
    Warum sollen Kosten auf Sie zukommen? Haben Sie den Auftrag zur Munitionssuche erteilt?
    Der jetzige Eigentümer will doch verkaufen und Sie sind in den Verhandlungen doch wohl von einem altlastenfreien Grundstück ausgegangen, oder?
    Wenn Sie das Grundstück kaufen, sollten Sie in den Kaufvertrag aufnehmen lassen, dass der Verkäufer sie von Altlasten freistellt. Sprechen Sie mal mit dem Notar, der den Kaufvertrag beurkundet, drüber.
  4. Klasse!

    Innerhalb von 2 Minuten hängen die "Autodidakten" die Ekschbärden ab ... =;-)) )
  5. Aber nur,

    Foto von Lieselotte Tussing

    weil die Eckbärrten grad unnewechs sind  -  nehme ich an!
    • Name:
    • Tu
  6. Munitionsbeseitigung durch Verkäufer?

    Silvia Semmel schreibt: Ja, den Auftrag auf Munitionsüberprüfung habe ich gegeben, schließlich will ich ja mein Haus darauf setzen und die Baufirma verlangt solch Überprüfung. Habe ich ein Recht darauf, dass der Verkäufer für diese Kosten aufkommt, weil es Altlasten sind die "er beseitigen muss"? Vertrag für Grundstücksverkauf bei seinem! Notar ist in Arbeit.
  7. Wem gehört die Munition?

    Sein! Notar gibt es nicht. Notar ist für alle da. Zur Sache: Möglicherweise müssen Sie die Untersuchung bezahlen, das diese von Ihnen in Auftrag gegeben wurde. Allerdings: Kampfmittel müssen sofort geräumt/entschärft werden. Und im Moment ist ja der Verkäufer noch Eigentümer der Grundstückes, mit allem was darauf und darin ist. Er wird also auch für die Kosten der Räumung aufkommen müssen. Im übrigen GLAUBE ich sowieso, dass er Ihnen ein mit Kampfstoffen belastetes Grund gar nicht verkaufen darf. Dies ist wie immer keine in irgendeiner Weise juristisch fundierte Aussage, sondern meine persönliche Ansicht als Friseur. Ich empfehle zur Sicherheit, einen Rechtsanwalt zu befragen. Alles Gute! Stefan
  8. Kampfmittelräumdienst  -  beim Regierungspräsidenten nachfragen

    Foto von Helmuth Plecker

    Ich habe sowas gerade hinter mir. Ich werde in kürze eine Baustelle inmitten der Stadt Ratingen betreuen. Da ein Abriss eines alten Gebäudes vorsteht und auch ggf. Rammarbeiten erforderlich werden, habe ich beim Regierungspräsidium (RP) Düsseldorf Luftbildauswertungen beantragt. Gott sei Dank ist die Auswertung jedoch negativ, dass heißt dass keine Blindgänger aus dem 2. Weltkrieg zu erwarten sind. Wer die Kosten für eine mögliche Sondierung wann ünbernimmt, müsste Ihnen das zuständige RP sagen können.
  9. Glaube ich nicht, HP

    Foto von Lieselotte Tussing

    sicher ist der RP zuständig, wenn es darum geht, die Räumung anzuordnen und zu überwachen. Wer aber für die Kosten aufkommen muss, ist hier wohl Privatrecht. Ich sehe das so, dass es auf den Vertrag ankommt und ob
    • der Verkäufer einem zusätzlichen Passus zustimmt oder
    • vielleicht sogar ein Passus über Altlasten o.ä. bereits enthalten ist.

    Der Notar muss darüber Auskunft geben und auch beratend tätig sein.
    Ist aber auch nur meine private Friseurmeinung ;-)
    Also, Suche momentan nicht erfolgreich zwischenabgeschlossen. Ich muss mal zu Hause gucken.
    Vielen Dank, Chris, für die E-Mail  -  ist aber nicht notwendig, alles weitere erscheint eh hier im Forum.

    • Name:
    • Tu
  10. ich glaube ich habe da mal was

    gehört von Geschäftsführung ohne Auftrag in einem ähnlichen Fall. Vielleicht kann JG da weiterhelfen. Aber es ist doch so, dass der Besitzer die Dinger an der Backe hat. Keine Räumung, kein Verkauf. Kein Verkauf, kein Geld. Der müsste also von sich Interesse haben. Und bei der Beurkundung gehört es auch noch rein, sonst keine Unterschrift. Einen Munitionsfund kann bei uns jeder melden, das wird dann behördlich verfolgt und kostet dem Beobachter nix. Also wie wäre es ganz einfach zu sagen. Bei der Begehung des Grundstücks habe ich was verdächtiges bemerkt?
  11. bis letztes Jahr war es in Brandenburg wohl ...

    bis letztes Jahr war es in Brandenburg wohl auch völlig kostenlos, sodass man sich da nicht streiten musste. jetzt aber wurde die Gebührenordnung geändert, Bauherren haben immer irgendwas zu tragen. Mindestsatz fürs "draufschauen" so 80 dm. sonst weiß ich auch nichts mehr ...
  12. Wieso falsche Rubrik, HR

    Panzerfäuste sind auch Werkzeug ... *g*
    Gruß bf
  13. @tu

    Foto von Helmuth Plecker

    Ja, da haben wir irgendwie aneinander vorbeigeredet. Erst mal ist doch festzustellen, ob der RP die Kosten übernimmt oder der "Private". Wenn es denn der Private ist, dann ist das, denke ich, Verhandlungssache, ob der Verkäufer oder der Käufer die Kosten übernimmt. In der Regel kauft der Erwerber eines Grundstücks das Objekt wie gesehen mit alles unterirdischen Risiken und kann den Käufer nicht haftbar machen. Das sollte grundsätzlich von einem Notar erläutert werden. Wenn nun aber vor Kauf ersichtlich ist, dass Kampfmittel oder auch Altlasten, abzureißende Bauteile oder Bäume mit Wurzelstöcken auf dem Grundstück stehen, dann entsteht hierdurch eine Verhandlungsbasis. Wie gesagt: In bestimmten Fällen kommt es aber auch vor, dass der RP die Kampfmittel auf seine Kosten sucht und auch beseitigt  -  meine ich so in Erinnerung zu haben. Deshalb ist grundsätzlich die Frage beim RP zu stellen, ob er Kosten übernimmt.
  14. Nein nein, HP,

    Foto von Lieselotte Tussing

    da habe ich Sie missverstanden.
    Zum Procedere selbst konnte ich leider keine Unterlagen mehr finden (Ordnung  -  Note 6!) aber aus dem Gedächtnis so viel:
    Ich hatte 1 Bauvorhaben als Generalunternehmer, bei dem bereits im LVAbk. (bzw. Leistungsbeschreibung) die Untersuchung der Flächen durch meine Firma vorgeschrieben war (Luftbild-Anforderungen, weitergehende Untersuchungen). Hier hat der Bauherr die (negative) Untersuchung gezahlt. An den Betrag erinnere ich mich leider nicht mehr. Ob an den Vorbesitzer des Grundstückes oder die Landeskasse weiterberechnet wurde, kann ich nicht sagen.
    Bei einem zweiten BVAbk. wurde während der Erdarbeiten eine 50 kg Bombe gefunden. Der notwendige Einsatz des Kampfmittelräumdienstes wurde damals tatsächlich vom Land direkt gezahlt (Freilegung des Objekts, Entschärfung des Zünders, Abtransport und Entsorgung, inkl. ggf. Räumung der Umgebung).
    Bei so zwei kleinen Panzerfäusten würde ich als alter Kriegsveteran ;-) mal sagen, dass diese  -  je nach Zustand  -  abtransportiert und in der Sprengkammer unschädlich gemacht werden.
    Leider leider kann ich zu den Preisen tatsächlich nichts sagen  -  sorry. Aber eine Nachfrage bei der zuständigen Stelle dürfte zumindest einen Stundenlohn und Zeit nach Erfahrungswerten ergeben.
    • Name:
    • Tu
  15. Nur mal so am Rande ...

    Foto von Helmuth Plecker

    Nur mal so am Rande ich habe einen Bekannten, der als Schichtführer in einer Kartoffelverarbeitenden Firma arbeitet (Chips und Püree). Die Kartoffeln werden Lkw-weise geliefert und geschält. Da kommt es auch schon mal vor, dass eine Kartoffel aus Metall ist, nämlich eine Handgranate. Es ist schon sehr oft vorgekommen, dass deshalb der ganze Betrieb Stillstand, weil dann der Kampfmittelräumdienst ausrücken nusste. Dieser Beitrag ist zwar jetzt nicht ganz treffend auf die Urfrage, aber die Konsequenz für mich als Bauleiter ist, das auf jedem Baugrundstück im Bereich des Oberbodens Kampfmittel zu erwarten sind und deshalb mit entsprechender Vorsicht gearbeitet werden sollte.
  16. Habe da was für Brandenburg:

    Die unteren Bauaufsichtsbehörden erteilen eine Baugenehmigung für mit Kampfmitteln belastete Gebiete erst nach Vorlage einer Kampfmittelfreiheitsbescheinigung. Diese kann durch den StMBD oder durch Nachweis einer vom Grundstückseigentümer/Antragsteller beauftragten Fachfirma beigebracht werden.
    Stellung nahmen auf Antrag zur Ermittlung der Kampfmittelbelastung sind gebührenpflichtig. (In Abhängigkeit von Tarifstelle 78,- bis 507,- DM. Die Veranlassung ggf. notw. Kampfmittelräummaßnahmen erfolgt, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel kostenfrei und wird vom StMBD übernommen.
    Die Kosten für eine vom Grundstückseigentümer/Antragsteller selbst beauftragten Fachfirma übernimmt der StMBD nicht. Die Fachfirma ist berechtigt, nach Kampfmittel zu suchen, sie zu bergen bzw. freizulegen. Aufgefundene Kampfmittel werden vom StMBD abgeholt und vernichtet. Für die Entsorgung entstehen keine weiteren Kosten.
    Weitere Einzelheiten sind bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu erfragen.
  17. War am 7.12. davon betroffen ...

    auf unserem Grundstück wurde beim Ausheben der Baugrube eine 5 Zentner-Bombe aus WW2 gefunden. Evakuierung von 4000 Personen und Sperrung der A2 für 20 Minuten.
    Bis jetzt kam noch keine Rechnung. Drückt mir die Daumen, dass es so bleibt und dass das kein schlechtes Omen für den gesamten Bauverlauf ist ...

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN