ich habe folgende Situation: Ein Bauherr hat einen Handwerker für Zimmererarbeiten beauftragt. Der Handwerker hat bereits A-Conto-Zahlungen erhalten, zeigt aber nun kein Interesse mehr daran, die aufwendigen Restarbeiten abzuschließen oder vorhandene Mängel zu beheben. Leider wurde keine Fertigstellungsbürgschaft vereinbart.
Nun stellen sich folgende Fragen:
- Welche Möglichkeiten hat der Bauherr in dieser Situation?
- Wie kann er vorgehen, um die Fertigstellung der Arbeiten zu erreichen oder zumindest seine Interessen zu wahren?
Ich wäre für Ihre fachkundige Einschätzung und Handlungsempfehlungen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen