Baukran
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Baukran

Handwerker (kein Generalunternehmer) bestellt Baukran für eine Zeitlang, den der Bauherr zahlt.

Darf Bauherr den Baukran für andere Gewerke (dasselbe Bauprojekt) mitbenutzen ? Muß der Besteller den Kran für andere Arbeiten mitführen ?

Oder muss für jeden Handwerker 1 extra Baukran zur Verfügung gestellt werden ?

Wie ist richtig ?

  1. Bauleitung?

    Normalerweise hat ein so großes Bauvorhaben eine Bauleitung und hilft dem Bauherrn bei Verträgen. Die BL kennt die Gewerke mit Kranunterstützung. Dann kommt die Frage der Haftung. Ohne Vertrag und Vergütung keine Mitbenutzung. Wenn der Bauherr nicht planen kann geht es nur über separate Autokräne mit Straßensperrungen und Benutzungsplanung sowie Kosten.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. da scheint mehr im argen zu liegen

    [ Zitat Anfang ] ... Handwerker (kein Generalunternehmer) bestellt Baukran für eine Zeitlang, den der Bauherr zahlt. ... [ Zitat Ende ]
    Wenn der Unternehmer zur Durchführung einen Kran einsetzen will, ist es, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, seine Sache incl. Kostentragung.

    Stellt der Bauherr den Kran, trägt er auch die Verantwortung (Stichwort: Betriebsgefahr). Wie der Bauherr absichern will, dass die Bedienung nur durch geeignetes (geschultes) Personal erfolgt, ist mir rätselhaft.

    Wurden hier die Leistungsphasen 5-8 nach HOAIAbk. "gespart"?


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