Ausschreibung für Umbau Computerschule mit Landesförderung: Besonderheiten, Anforderungen & Ablauf?
In diesem Forum sind Sie: Wer hat Erfahrung mit📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026
Bei der Ausschreibung eines Umbaus einer Computerschule mit Landesförderung sind die VOB/A-Bestimmungen zwingend zu beachten. Eine fehlerhafte Ausschreibung kann zur Kürzung der Fördermittel führen, für die der Architekt haftet. Die Genehmigungsunterlagen vom Land enthalten wichtige Informationen zur Ausschreibungspflicht. Es ist ratsam, Fachingenieure hinzuzuziehen und deren Haftung vertraglich zu regeln.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung
Ausschreibung für Umbau Computerschule mit Landesförderung: Besonderheiten, Anforderungen & Ablauf?
den Auftrag eine ehemalige Gewerbehalle umzubauen.
Die neue Nutzung sieht eine Computerschule vor.
Die Schulungen werden vom Arbeitsamt gefördert, der Umbau wird mit Landesmitteln finanziert - die Fördermittel sind da - auch die Baugenehmigung.
Die Bauherrinnen sind ein privater - gemeinnütziger Verein,
die das Gebäude kaufen.
Frage 1:
Können wir beschränkt ausschreiben oder müssen wir öffentlich ausschreiben?
Frage 2:
Gibt es bei einer Ausschreibung mit Landesmittelförderung
Besonderheiten auf die man achten sollte ...
Texte für Vorbemerkungen, Bauverträge, Rechnungsprüfung und wie hoch ist die Kaution für Architekten?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Keine Ausschreibung vor Prüfung der Vergabepflicht durch einen auf Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwalt – Verstoß kann zur Rückforderung sämtlicher Landesmittel führen.
🔴 KRITISCH: Verzicht auf Architektenkaution, sofern kein gesetzlicher oder vertraglich wirksamer Haftungsgrund vorliegt – pauschale Kaution verstößt gegen Architektenrecht und macht den Vertrag unwirksam.
⚠️ WICHTIG: Alle Bauverträge und Ausschreibungsunterlagen müssen explizit die Förderauflagen (Nachweis-, Dokumentations-, Energie- und Barrierefreiheitsvorgaben) abbilden – fehlende Regelung gefährdet den Fördermittelbezug.
⚠️ WICHTIG: Die VOBAbk./B ist verpflichtende Vertragsgrundlage für alle Bauleistungen – nichtvertragliche Regelungen führen zu Rechtsunsicherheit und Haftungsrisiken.
KI-Analyse (GoogleAI)
Als junges Büro sollten Sie bei der Ausschreibung für den Umbau einer ehemaligen Gewerbehalle zur Computerschule, die mit Landesmitteln gefördert wird, einige Punkte besonders beachten. Ich empfehle, die Ausschreibungsunterlagen sehr sorgfältig zu erstellen, da diese die Grundlage für die Bauverträge bilden.
Wichtig ist, dass alle relevanten Vorbemerkungen und Besonderheiten des Projekts klar und verständlich formuliert sind. Dies betrifft sowohl die baulichen Aspekte als auch die spezifischen Anforderungen der Computerschule und die Bedingungen der Landesförderung.
Ich rate Ihnen, die Rechnungsprüfung und die Kaution im Bauvertrag detailliert zu regeln, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Die Einbindung eines erfahrenen Architekten ist ratsam, um sicherzustellen, dass alle baurechtlichen und fördertechnischen Anforderungen erfüllt werden.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Ausschreibungsunterlagen und Bauverträge von einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt prüfen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt den Umbau einer ehemaligen Gewerbehalle zu einer Computerschule, die durch Landesmittel gefördert wird. Die Bauherrschaft ist ein privater, gemeinnütziger Verein. Die zentralen Fragen betreffen das Vergabeverfahren und die Besonderheiten bei öffentlicher Förderung.
✅ Zustimmung: Die Einschätzung, dass die Fördermittel und die Baugenehmigung bereits vorliegen, ist ein positiver Ausgangspunkt. Dies reduziert das Risiko von Verzögerungen durch ungeklärte Finanzierungs- oder Genehmigungsfragen.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass eine beschränkte Ausschreibung möglich sei, ist rechtlich riskant. Da Landesmittel fließen, unterliegt das Projekt in der Regel dem Vergaberecht (z.B. UVgO oder VOB/A). Eine beschränkte Ausschreibung ist nur in eng definierten Ausnahmefällen zulässig, etwa bei besonderer Dringlichkeit oder Geheimhaltung. In der Regel ist eine öffentliche Ausschreibung erforderlich.
➕ Ergänzung: Bei Landesförderung sind zwingend die Nebenbestimmungen des Förderbescheids zu beachten. Diese enthalten oft spezifische Vorgaben zu Vergabeverfahren, Rechnungsprüfung und Bauverträgen. Zudem muss der Architekt die VOB/B als Vertragsgrundlage verwenden und die Vergabeunterlagen müssen die Förderauflagen abbilden. Die Architektenkaution ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber häufig in Höhe von 5% der Architektenvergütung vereinbart.
🔴 Gefahr: Ein Verstoß gegen Vergabevorschriften kann zur Rückforderung der Fördermittel führen. Zudem drohen Schadensersatzforderungen von Bietern, die durch eine fehlerhafte Ausschreibung benachteiligt wurden. Die Bauherrschaft als gemeinnütziger Verein haftet mit ihrem Vermögen.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen Rechtsanwalt für Vergaberecht oder einen erfahrenen Projektsteuerer. Lassen Sie die Förderbedingungen prüfen und ein rechtskonformes Vergabeverfahren (öffentliche Ausschreibung) durchführen. Die Bauverträge müssen die VOB/B und die Förderauflagen enthalten. Verzichten Sie auf eine Architektenkaution, da diese bei öffentlichen Aufträgen unüblich ist und das Vertrauensverhältnis belastet.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt einen Umbau einer ehemaligen Gewerbehalle zu einer Computerschule mit Landesförderung, Baugenehmigung und gemeinnützigem privaten Bauherrn – ein Projekt mit erheblichen rechtlichen und verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Vergabe.
🔴 Gefahr: Die Annahme, dass eine beschränkte Ausschreibung zulässig sei, birgt erhebliches Risiko: Bei Verwendung öffentlicher Mittel (auch Landesmittel) unterliegt die Vergabe grundsätzlich den Vorgaben der Vergabeverordnung (VgV) oder – je nach Auftragshöhe – der EU-Vergaberichtlinie. Eine unzulässige Beschränkung führt zu Ausschluss vom Fördermittelbezug, Rückforderungsansprüchen und Haftung für den Architekten.
⚠️ Korrektur: Die Ausschreibung ist nicht nach Belieben beschränkbar – die Zulässigkeit hängt von Auftragshöhe, Art der Leistung (Bau, Planung, Bauleitung), Rechtsform des Auftraggebers und konkreter Förderprogramm-Richtlinie ab. Ein gemeinnütziger Verein ist grundsätzlich vergabepflichtig, wenn er öffentliche Mittel einsetzt oder die Förderbedingungen dies ausdrücklich vorsehen.
➕ Ergänzung: Für Architektenleistungen gelten besondere Regeln: Bei Aufträgen über 100.000 € (netto) ist eine offene oder nichtoffene Ausschreibung zwingend; unterhalb dieser Schwelle ist eine beschränkte Ausschreibung zulässig – aber nur, wenn mindestens drei geeignete Planer eingeladen werden und die Auswahl nach objektiven Kriterien erfolgt.
🔴 Gefahr: Die Kaution für Architekten ist nicht pauschal festgelegt – sie muss vertraglich vereinbart und darf nur bei Vorliegen einer gesetzlichen oder vertraglichen Haftungsgrundlage (z. B. bei Verzug oder grober Fahrlässigkeit) eingefordert werden. Eine pauschale Kaution ohne Rechtsgrundlage verstößt gegen das Architektenrecht und kann zur Unwirksamkeit des Vertrags führen.
➕ Ergänzung: Vorbemerkungen und Bauverträge müssen explizit die Fördermittelbindung, die Rechnungsprüfung durch die Landesbehörde sowie die Einhaltung von Nachweis- und Dokumentationspflichten (z. B. für Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, Energieeffizienz nach EnEVAbk./GEG) regeln – andernfalls droht Förderstopp oder Rückzahlung.
✅ Zustimmung: Die klare Trennung von Baugenehmigung (baurechtlich) und Vergaberecht (verwaltungsrechtlich) ist korrekt – beide Verfahren laufen unabhängig, aber parallel; die Genehmigung allein berechtigt nicht zur Auftragsvergabe.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen auf Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwalt oder einen zertifizierten Vergabeberater, um die konkrete Vergabepflicht zu prüfen, die Ausschreibungsart festzulegen und die Vertragsdokumente (einschließlich Kaution, Vorbemerkungen und Fördermittelklauseln) rechtssicher zu gestalten – dies ist zwingend vor Veröffentlichung der Ausschreibung erforderlich.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die Ausschreibung rechtskonform erfolgen muss und eine fachanwaltliche Prüfung – insbesondere auf Vergaberecht – zwingend erforderlich ist.
- Alle Modelle betonen die zentrale Bedeutung der Fördermittel-Nebenbestimmungen und deren vertragliche Abbildung in Vorbemerkungen und Bauverträgen.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI sieht eine „beschränkte Ausschreibung“ als durchaus möglich an, während DeepSeek und Qwen dies ausdrücklich als rechtlich riskant oder unzulässig bewerten – sie betonen die grundsätzliche Vergabepflicht bei Landesmitteln.
- GoogleAI empfiehlt eine Architektenkaution „nach Erfahrung“, DeepSeek und Qwen lehnen sie als unüblich bzw. rechtlich problematisch ab – Qwen verweist auf fehlende gesetzliche Grundlage und mögliche Vertragsunwirksamkeit.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt präzise die Schwelle von 100.000 € für Architektenleistungen und klärt die Bedingungen für zulässige beschränkte Ausschreibungen (mind. drei eingeladene Planer, objektive Auswahlkriterien).
- DeepSeek nennt konkrete Risiken: Schadensersatzforderungen von benachteiligten Bietern und Haftung des Vereins mit seinem gesamten Vermögen.
- Qwen betont die Trennung von Baugenehmigung (baurechtlich) und Vergabeverfahren (verwaltungsrechtlich) als zentrale, oft missverstandene Grundlage.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI: „beschränkte Ausschreibung möglich“ → DeepSeek/Qwen: „grundsätzlich unzulässig bei Landesmitteln, öffentliche Ausschreibung erforderlich“ → Priorisierung nach Vorsichtsprinzip: öffentliche Ausschreibung als Standard, beschränkte Ausschreibung nur nach juristischer Einzelfallprüfung.
- GoogleAI: „Architektenkaution ratsam“ → DeepSeek/Qwen: „kautionärer Verzicht empfohlen, da unüblich bzw. rechtswidrig“ → Priorisierung nach Rechtssicherheit: Keine pauschale Kaution ohne klare Vertragsgrundlage und Haftungstatbestand.
👉 Empfehlung:
- Vorgehen stets nach den strengeren, sichereren Empfehlungen von DeepSeek und Qwen ausrichten – sie berücksichtigen systematisch die Fördermittelbindung und Vergaberechtskonsequenzen.
- GoogleAI liefert wertvolle Allgemeinempfehlungen zur Vertragspräzision, ist aber bei den zentralen rechtsverbindlichen Fragen (Vergabeart, Kaution) nicht vergaberechtskonform und daher nicht als Alleinmaßstab verwendbar.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Vergabepflicht bei Landesförderung ✅ Alle Modelle bestätigen: Bei Einsatz öffentlicher Landesmittel unterliegt der Verein grundsätzlich dem Vergaberecht – eine juristische Einzelfallprüfung ist zwingend. Zulässigkeit beschränkter Ausschreibung ❌ GoogleAI sieht sie als möglich an; DeepSeek und Qwen bewerten sie als unzulässig ohne gesetzliche Ausnahme – KI-Konsens: Nur bei gesetzlich definierten Ausnahmen zulässig, sonst öffentliche Ausschreibung. Architektenkaution ❌ GoogleAI empfiehlt sie; DeepSeek und Qwen warnen vor Rechtswidrigkeit – KI-Konsens: Keine pauschale Kaution; nur bei konkreter, vertraglich und gesetzlich fundierter Haftung zulässig. Vertragsgrundlage (VOB/B) ✅ DeepSeek und Qwen betonen ausdrücklich die Verpflichtung zur Verwendung der VOB/B – GoogleAI erwähnt sie nicht, widerspricht aber nicht → Konsens: VOB/B ist verbindliche Vertragsgrundlage für Bauverträge. Fördermittelbindung in Verträgen ⚠️ Alle Modelle fordern explizite Abbildung der Förderauflagen – jedoch differiert die Tiefe: Qwen konkretisiert Nachweis- und Dokumentationspflichten (Energie, Barrierefreiheit), DeepSeek verweist auf Nebenbestimmungen, GoogleAI bleibt allgemein → Abwägung: Vollständige Integration aller Förderbedingungen ist zwingend. 👉 Handlungsempfehlung: Die Ausschreibung darf erst nach abschließender Prüfung durch einen Vergaberechtsanwalt beginnen; die Vergabeart ist als öffentliche Ausschreibung auszulegen, sofern keine zulässige Ausnahme vorliegt; keine Architektenkaution vereinbaren, ohne vorher eine rechtsverbindliche Haftungsgrundlage zu prüfen; sämtliche Bauverträge müssen VOB/B und alle Förderauflagen vollständig abbilden.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlende Prüfung der Vergabepflicht vor Ausschreibung Rückforderung aller Landesmittel, Schadensersatzansprüche Dritter, Vereinsvermögen haftet 🔴 Risiko Pauschale Architektenkaution ohne Rechtsgrundlage Vertragsunwirksamkeit, rechtliche Anfechtung, Vertrauensverlust, Aufsichtsrisiko für den Verein 🔴 Risiko Unvollständige oder fehlerhafte Abbildung der Förderauflagen (z. B. EnEV/GEG, Barrierefreiheit) Förderstopp, teilweise oder vollständige Rückzahlung, Ablehnung der Schlussrechnungsprüfung 🔴 Risiko Verwendung nicht-VOB-konformer Vertragsmuster Unklare Haftungsverhältnisse, Streit über Mängel, verzögerte Abnahme, Nachbesserungskosten 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation der Ausschreibungsentscheidung (z. B. Begründung für beschränkte Ausschreibung) Prüfungsrisiko durch Landesrechnungshof oder Förderbehörde, Amtspflichtverletzung ✅ Chance Frühzeitige Einbindung eines Vergabeberaters Rechtssichere Ausschreibung, Vermeidung von Ausschlussverfahren, spätere Beanstandungen minimiert ✅ Chance Klare, förderspezifische Vorbemerkungen mit integrierten Nachweisvorlagen Effiziente Prüfung durch Förderbehörde, schnellere Auszahlung, geringerer Aufwand in der Abrechnungsphase ✅ Chance Nutzung der Fördermittel für zukunftsfähige Standards (z. B. Digitalisierung, Lüftung, Barrierefreiheit) Erhöhte Nutzungsqualität, langfristige Betriebssicherheit, bessere Akzeptanz bei Nutzern und Trägern ✅ Chance Transparenz in Ausschreibung und Vergabe (u. a. durch digitale Plattformen) Vertrauensbildung bei Bietern, höhere Teilnehmerzahl, bessere Angebotsqualität, weniger Nachbesserungsbedarf ✅ Chance Verknüpfung mit Weiterbildungs- und Praxispartnern während der Planung Praxisnahe Raumnutzung, zielgruppengerechte Ausstattung, stärkere Einbindung der zukünftigen Nutzer Orientierungshilfen
- Rechtsanwalt für Vergaberecht beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend einen auf Vergaberecht spezialisierten Anwalt – vor jeglicher Ausschreibungsveröffentlichung – zur Prüfung der Vergabepflicht und Festlegung des rechtskonformen Verfahrens (in der Regel: öffentliche Ausschreibung).
- Förderbescheid und Nebenbestimmungen sammeln: Sammeln Sie den vollständigen Förderbescheid inkl. aller Anlagen, Richtlinien und Nachweisvorlagen und geben Sie diese dem Anwalt und Architekten zur vertraglichen Umsetzung.
- Keine Architektenkaution vereinbaren: Verzichten Sie auf eine pauschale Kaution – sofern eine Haftungsregelung erwogen wird, muss diese erst gemeinsam mit dem Rechtsanwalt konkret, gesetzeskonform und begrenzt auf klar definierte Fallkonstellationen formuliert werden.
- VOB/B-gerechte Verträge erstellen: Lassen Sie sämtliche Bauverträge und Vorbemerkungen durch den Architekten unter verbindlicher Anwendung der VOB/B und unter expliziter Einbindung aller Förderauflagen erstellen – inkl. Nachweislisten für Energie, Barrierefreiheit und Digitalisierung.
- Prüfungsunterlagen systematisch anlegen: Richten Sie eine digitale Akte ein, in der alle Entscheidungsgrundlagen dokumentiert werden (z. B. Begründung für Ausnahmen, Einladungslisten bei beschränkter Ausschreibung, Bewertungsmatrix für Bieter).
- Interne Vergabestelle einrichten: Benennen Sie im Verein eine Verantwortliche(n) für die Vergabe – mit Grundlagenschulung zum Vergaberecht und klaren Kompetenzen zur Dokumentation und Entscheidungsvorbereitung.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Ausschreibung
- Ein formelles Verfahren, bei dem Unternehmen aufgefordert werden, Angebote für ein bestimmtes Projekt oder eine Dienstleistung einzureichen. Die Ausschreibung dient dazu, den besten Anbieter zu ermitteln und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
Verwandte Begriffe: Angebot, Submission, Vergabeverfahren - Landesförderung
- Finanzielle Unterstützung durch das Bundesland für bestimmte Projekte oder Vorhaben. Die Landesförderung soll die wirtschaftliche Entwicklung fördern und bestimmte Ziele unterstützen.
Verwandte Begriffe: Fördermittel, Subvention, Zuschuss - Baugenehmigung
- Eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden erforderlich ist. Die Baugenehmigung stellt sicher, dass die Bauvorschriften und -bestimmungen eingehalten werden.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baurecht, Bauordnung - Bauvertrag
- Ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmen, der die Bauleistungen, die Zahlungsbedingungen und die Haftung regelt. Der Bauvertrag ist die rechtliche Grundlage für das Bauprojekt.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauleistungen, Bauherr - Rechnungsprüfung
- Die Überprüfung von Rechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Rechnungsprüfung dient dazu, sicherzustellen, dass die Abrechnung korrekt erfolgt und die Mittel ordnungsgemäß verwendet werden.
Verwandte Begriffe: Buchhaltung, Finanzkontrolle, Audit - Kaution
- Eine Sicherheitsleistung, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber stellt, um dessen Ansprüche im Falle von Mängeln oder Schäden abzusichern. Die Kaution dient als finanzielle Absicherung.
Verwandte Begriffe: Bürgschaft, Sicherheit, Garantie - Architekt
- Ein Fachmann, der Gebäude plant, entwirft und überwacht. Der Architekt ist für die Gestaltung, Funktionalität und Sicherheit von Gebäuden verantwortlich.
Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Planer, Bauleiter
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Besonderheiten sind bei einer Ausschreibung mit Landesförderung zu beachten?
Bei einer Ausschreibung mit Landesförderung müssen Sie sicherstellen, dass alle Förderrichtlinien und -bedingungen eingehalten werden. Dies betrifft sowohl die formalen Anforderungen an die Ausschreibungsunterlagen als auch die inhaltlichen Kriterien, die das Projekt erfüllen muss, um förderfähig zu sein. Eine detaillierte Kenntnis der Förderrichtlinien ist daher unerlässlich. - Was sind wichtige Punkte bei der Erstellung von Bauverträgen im Zusammenhang mit einer Ausschreibung?
Bauverträge sollten alle relevanten Aspekte des Bauprojekts abdecken, einschließlich der Bauleistungen, der Zahlungsbedingungen, der Haftung und der Gewährleistung. Es ist wichtig, dass die Verträge klar und verständlich formuliert sind und alle Risiken angemessen berücksichtigen. Eine rechtliche Prüfung der Verträge ist empfehlenswert. - Welche Rolle spielt die Rechnungsprüfung bei einem geförderten Bauprojekt?
Die Rechnungsprüfung ist ein wichtiger Bestandteil der Projektabwicklung, da sie sicherstellt, dass die Mittel ordnungsgemäß verwendet werden und die Abrechnung korrekt erfolgt. Bei geförderten Projekten ist die Rechnungsprüfung besonders wichtig, da die Fördermittelgeber in der Regel eine detaillierte Dokumentation und Nachweise verlangen. - Was ist eine Kaution im Bauwesen und wozu dient sie?
Eine Kaution im Bauwesen ist eine Sicherheitsleistung, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber stellt, um dessen Ansprüche im Falle von Mängeln oder Schäden abzusichern. Die Kaution dient als finanzielle Absicherung und soll sicherstellen, dass der Auftraggeber im Schadensfall entschädigt wird. - Warum ist die Einbindung eines Architekten bei einem solchen Projekt wichtig?
Ein Architekt kann Sie bei der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung unterstützen. Er stellt sicher, dass alle baurechtlichen und technischen Anforderungen erfüllt werden und das Projekt termingerecht und im Kostenrahmen realisiert wird. Bei geförderten Projekten kann der Architekt auch bei der Einhaltung der Förderrichtlinien helfen. - Was sind typische Fehler bei Ausschreibungen, die zu Problemen führen können?
Typische Fehler sind unklare Formulierungen, fehlende Angaben, unrealistische Zeitpläne und unzureichende Risikobetrachtung. Diese Fehler können zu Missverständnissen, Streitigkeiten und Verzögerungen führen. Eine sorgfältige Planung und Vorbereitung der Ausschreibung ist daher unerlässlich. - Wie finde ich den passenden Architekten für mein Projekt?
Suchen Sie nach Architekten mit Erfahrung im Bereich Gewerbebau und Fördermittelprojekte. Referenzen, Qualifikationen und persönliche Gespräche helfen bei der Auswahl. Achten Sie auf eine gute Kommunikation und ein vertrauensvolles Verhältnis. - Welche Unterlagen sind für eine Ausschreibung mit Landesförderung erforderlich?
Typischerweise sind das ein detaillierter Projektplan, Kostenschätzungen, Bauzeichnungen, Nachweise über die Einhaltung der Förderrichtlinien und gegebenenfalls Gutachten erforderlich. Die genauen Anforderungen können je nach Förderprogramm variieren.
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VOB/A & VOB/B: Öffentliche Ausschreibung mit Landesmitteln
VOB und Vergabehandbuch
wenn's Landesmittel gibt, schreibt das Land normalerweise eine öffentliche Ausschreibung nach den Richtlinien der zuständigen Finanzbauverwaltung vor, d.h. streng nach VOBAbk./A und VOB/B, Bedingungen und Vertragsmuster stehen z.B. im Vergabehandbuch, normalerweise jedoch auch im Zuwendungsbescheid des Landes.
Was meinen Sie mit 'Kaution für Architekten', Architekten müssen keine Kaution stellen. MfG -
Fördermittel-Antrag: Vorzeitiger Baubeginn – Fristen beachten!
Hallo, Frau Thyssen,
ist der Antrag auf Förderung bereits gestellt?
Falls nicht, so schnell wie möglich (brandeilig!) nachholen. Denn vor Antrag dürfen Sie - streng genommen - überhaupt nichts machen, weder ausschreiben noch beginnen.
Der Antrag selbst muss mit sämtlichen Bauunterlagen und so viel Detailplänen, wie möglich, an die Prüf- oder Bewilligungsstelle geschickt werden. Gleichzeitig - mit dem Anschreiben - sollte um 'Zustimmung zur Freistellung vom vorzeitigen Investitionsbeginn' gebeten werden. Bei einer Zustimmung können Sie bereits ohne vorliegende Bewilligung oder abgeschlossene Prüfung mit den Ausschreibungen etc. (auch dem Bau) beginnen. -
Haftung bei Ausschreibungsfehlern: Architektenrisiko bei Förderung
noch eine Frage ...
Vielen Dank für die Antworten!
Der Antrag für die Landesmittel ist gestellt - genehmigt - und wie ich heute erfahren habe ist der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn auch genehmigt ...
soweit läuft alles prima ... ich habe jetzt nur erfahren, das eine fehlerhafte Ausschreibung zur Kürzung der Landesmittel führen kann und der Architekt dafür haftet ...
daher auch die scherzhafte Frage nach der Kaution für Architekten ... müssen auch die Angebote oder nur die Rechnungen nach der Ausführung in irgendeiner Form dem Förderer vorgelegt werden und wenn ja in welcher Form?
Das mit der VOBAbk. ist soweit verstanden, reichen 6 Angebote pro Gewerk?
... und öffentlich ausschreiben muss ich nicht? -
Ausschreibungssicherheit: Fachingenieure gemäß VOB/A § 7
Warum keine Fachingenieure bzw. Sachverständige
Damit haben Sie eine gewisse Sicherheit bezüglich Fehlern in der Ausschreibung. Steht auch in der VOBAbk./A, § 7.
Man kann eben nicht jedes Gewerk perfekt. -
Ausschreibungspflicht: Freihändige Vergabe nur in Ausnahmefällen
Hallo, Frau Thyssen,
doch, öffentlich ausschreiben müssen Sie!
Es sei denn, Sie haben ein Spezial-Gewerk oder spezielle Einrichtungen, die nur von ganz wenigen Firmen ausgeführt werden können. In Ihrem Falle könnte das beispielweise PC-Installation oder Software sein, die - da Netzwerk - nur von ausgesuchten Hersteller kommen. Hier dürfen Sie auch beschränkt ausschreiben. Die Anzahl ist - je nach Bewilligungsbehörde - unterschiedlich. In meinem Bereich Bau muss ich auch bei beschränkter Ausschreibung mindestens 6 Angebote anfordern.
Bei beiden Ausschreibungsarten 'hangele' ich mich momentan durch, wobei ich davon ausgehe, wenn von 10 angeschriebenen 5 zurück kommen, wird der Prüfer auch sein OK drunter setzen.
Freihändig vergeben dürfen Sie prinzipiell überhaupt nicht (... es sei denn, es gibt überhaupt nur einen Hersteller/Lieferant).
Das mit der fehlerhaften Ausschreibung - tja, die Gefahr ist schon gegeben. Sie sollten abklären, ob dies in Ihrer Haftpflicht enthalten ist.
Die Prüfung erfolgt meist im Hause des Bauherrn und/oder Architekten. Das bedeutet, dass der Prüfer alle (!) Akten einsehen will.
Führen Sie vor allem ein gewerkeübergreifendes Bautagebuch, in dem alles, wirklich alles, eingetragen wird.
Und halten Sie Kontakt mit dem Mittelgeber vor und während der Bauzeit. -
Haftungsrisiko: Fachingenieure – Klare Haftungsvereinbarungen treffen!
-
Baudokumentation: Digitale Fotos als Nachweis sichern!
Bilder sagen mehr als tausend Worte ...
Haben Sie denn auch die Bauleitung? Aber egal, es hat sich bewährt, haufenweise Bilder zu machen, sodass man später im Notfall etwas nachweisen kann. Am besten natürlich mit Digitalkamera, weil dann nur die Bilder Geld kosten, die man dann tatsächlich benötigt. Braucht keine teure Kamera zu sein. Auflösung von 640 x 480 reicht meistens aus.
Natürlich kann das kein Bautagebuch ersetzen, sondern nur ergänzen. -
Planungshaftung: Volle Gewährleistung bei Sanierungsprojekten
Natürlich Tu
Ich kenne das ja von uns her: wir übernehmen für unser Gewerk die volle Planungshaftung. Allerdings ist das bei uns ja auch kein großes Risiko.
Außer wie beim letzten Bauvorhaben, eine Sanierung 🙂 Da ist eine Lichtkuppel ins Lager gefallen, weil keiner gesehen hat, dass die gar nicht fest war ... -
Angebote einholen: VOB-Muster & Architekten-Rücksprache empfohlen
wow ...
wow OK Ich habe eine digitale Kamera, habe mir VOBAbk. Musterverträge besorgt, Ausschreibungstexte habe ich, besondere Vertragsbedingungen habe ich auch, ich denke ich werde pro Gewerk 8-10 Angebote einholen, das muss aber nicht in einer Zeitung öffentlich bekannt gemacht werden - gebe den Handwerkern 2 Wochen zur Bearbeitung, zur Sicherheit werde ich mich noch mit dem zuständigen Architekten von dem Förderer in Verbindung setzen ... und dann hoffe ich das alles klappt und vor allem gut wird ... danke für die schnellen Antworten. -
Rechnungsprüfung: Bautagebuch als wichtiges Dokument führen!
Stichwort Bautagebuch
das war bisher das einzige Dokument, das noch kein Rechnungsprüfer in den Fingern hatte. Ansonsten wollten die wirklich ALLES sehen - auch Notizzettel!
Hinweis: im Förderbescheid steht drin, was alles zu beachten ist, und daran sollten Sie sich peinlich genau halten. -
Öffentliche Ausschreibung: VOB/A-Konformität zwingend erforderlich!
Nein nein, Frau Thyssen!
Gucken Sie mal in Ihre VOBAbk., Teil A!
Öffentlich ausschreiben ist öffentlich ausschreiben!
Mit Zeitung und allem drum und dran.
Also nur eine Kamera, Musterverträgen und ein paar Vorbemerkungen kommen Sie nicht weit (also nicht nur die angenehmen Sätze aus den Ratschlägen rausholen 😉.
Wie wäre es denn noch mit Allgemeinen Technischen Bedingungen ...
Und Herr Gerstner hat Recht, die Förderbescheide mit sämtlichen auch nicht beigehefteten Richtlinien sehr genau (!) durchsehen. In unserem Muster-Saarland ist das Führen des Bautagebuches unabdingbare Verpflichtung! -
Angebote einholen: VOB-Muster & Architekten-Rücksprache empfohlen
wow ...
wow OK Ich habe eine digitale Kamera, habe mir VOBAbk. Musterverträge besorgt, Ausschreibungstexte habe ich, besondere Vertragsbedingungen habe ich auch, ich denke ich werde pro Gewerk 8-10 Angebote einholen, das muss aber nicht in einer Zeitung öffentlich bekannt gemacht werden - gebe den Handwerkern 2 Wochen zur Bearbeitung, zur Sicherheit werde ich mich noch mit dem zuständigen Architekten von dem Förderer in Verbindung setzen ... und dann hoffe ich das alles klappt und vor allem gut wird ... danke für die schnellen Antworten. -
Vergabeverstoß: Fördermittel-Rückzahlung durch falsche Ausschreibung!
War wieder zu langsam
aber Öffentliche Ausschreibung (jetzt glaube ich "Offenes Verfahren"?) bedeutet natürlich, in der Zeitung auszuschreiben, und zwar in Bayern im "Bayerischen Staatsanzeiger", je nach Auftragsvolumen auch europaweit im Amtsblatt der EU!
Alles andere wird einer Prüfung nicht standhalten, sondern einen Vergabeverstoß darstellen, und das bedeutet Rückzahlung der Fördermittel! Wenn Sie viel Glück haben, dann wird nur anteilig für das Gewerk zurückgefordert ...
Trotzdem viel Erfolg! -
Ausschreibungstexte: Eigenständige Erstellung vs. Zukauf?
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Beschränkte Ausschreibung: VOB/A-Ausnahmen bei Dringlichkeit?
laut VOBAbk. A muss ich kann ich doch ...
laut VOB A muss ich kann ich doch laut VOB A muss ich kann ich doch beschränkt ausschreiben wenn eine öffentliche Ausschreibung dem Projekt hinderlich ist ... Maßnahmebeginn vom Arbeitsamt ist Dezember! wenn ich jetzt ausschreibe kann ich nicht 4 Wochen warten ... und außerdem habe ich eine private Bauherrin ... und ich merk mir alles was ich als Antwort bekomme ... kann nur nicht so schnell tippen ...
EU weit muss ich nicht ausschreiben das Projekt liegt unter 5 mio ...
sorry meine letzte Antwort ging ausversehen 2x raus ... -
Ausschreibungstexte: Programme & Bauleitungserfahrung vorhanden
Ausschreibungstexte
Ausschreibungstexte haben wir ... aus Programmen speziell für Ausschreibung ... und ich arbeite des öfteren für ein Bauunternehmen (als Bauleitung) und komme aus einer Handwerkerfamilie ... soweit sind wir bestens ausgestattet ... meine Bauherrin hat uns bisher allerdings auch noch nicht die Genehmigungsunterlagen vom Land zukommen lassen ... -
Genehmigungsunterlagen: Ausschreibungspflicht prüfen & beachten!
die Genehmigungsunterlagen würd ich mir ganz schnell geben lassen
denn da steht ziemlich sicher drin, dass öffentlich ausgeschrieben werden muss, beschränkt geht bei Landesmittel nur sehr selten (ganz spezielles Verfahren, strenger Denkmalschutz etc.), auf einen Vergabeverstoß (s.o.) würde ich es nicht ankommen lassen, das kann ziemlich teuer werden. Notfalls mit dem Sachbearbeiter reden, viel Erfolg -
Ausschreibung: Behördliche Genehmigung & Fachkenntnisse nötig!
Also, Frau Thyssen,
ob die öffentliche Ausschreibung hinderlich fürs Projekt ist, entscheidet leider ziemlich alleine die Bewilligungsbehörde. Fragen Sie dort unbedingt rück und lassen Sie sich das schrifltich geben!
Zu den Ausschreibungstexten: Haben Sie sich das Gebäude angesehen? Kennen Sie sich mit Umbauten / Sanierungen / Vorgaben für eine Computerschule aus? Dazu gehören höchstwahrscheinlich PC-Arbeitsplatzgerechte Ausstattung, Beleuchtung mit entsprechender Lux-Zahl, evtl. abgehängte Decken, Sozialräume, Pausenflächen ...
Und zur Sanierung selbst: Stellen Sie lieber gezielte Fragen ins Forum (mit Beschreibung der momentanen Situation), wenn Sie sich nicht ganz sicher sind über die vorzunehmenden Arbeiten. Hier sind genügend Fachleute für fast jedes Gewerk vorhanden! -
Computerschule Umbau: Bauantrag, Brandschutz & Landesmittelantrag
es sieht so aus ...
bisher haben wir für dieses Projekt erstellt:- Bauantrag mit Antrag auf Nutzungsänderung
- gefordert wurden
Antrag auf Zweckentfremdung von Wohnraum (weil in der
Halle eine Wohnung integriert war)
Stellplatznachweis, Brandschutzgutachten, Statik- alles eingereicht und dann nach 7 Monaten die Genehmigung erhalten
im Landesmittelantrag wurden geprüft:
- räumliches Konzept (Arbeitsstättenverordnung)
- Kostenberechnung nach DINAbk.
- Brandschutz, Schadstoffgutachten, Statik - unser Büro
- Wirtschaftlichkeitsplan und Konzept von der Bauherrin
Zusage erhalten und schriftlich unterwegs.
... und bei der Berufsgenossenschaft waren wir auch schon.
... nach all Ihren Antworten zufolge habe ich heute einen
Termin bei der Förderstelle organisiert um Klarheit zu verschaffen ... wenn ich da etwas erfahre schreib'ich die Info hier rein ... ist ja bestimmt interessant ... und mehr Fragen tauchen wahrscheinlich auch noch auf ...
... ach so die Halle haben wir mehrfach uns angesehen ...
auch mit Fachleuten wie oben erwähnt ... Schadstoffgutachter Statiker ... und aufgemessen ...
die Gewerbehalle ist Baujahr. 1954 und im guten Zustand ...
... einen guten Bauunternehmer suchen wir der auch Abrissarbeiten macht ... -
Erfahrungsaustausch: Bauprozess im Forum dokumentieren!
-
Vergaberecht: VOB/A, GWB & Schwellenwerte – Überblick!
Alle haben recht und keiner weiß warum ...
Vergaberecht ist eine schwierige Materie. Ich habe das große Los gezogen und bearbeite kanzleiintern auch diese Mandante. Da sich die Rechtslage diesbezüglich laufend ändert, möchte ich die Sache etwas strukturieren:
1. Wann ist die VOBAbk./A anzuwenden?
Die VOB/A gilt nicht aus sich heraus. Es handelt sich nicht einmal um Rechtsvorschriften, sondern eher um bereit liegende Vertragsbedingungen.
Ob die VOB/A gilt, bestimmt sich nach §§ 97 ff GWB iVm. der VergabeVO (gültig seit 1.2.2001). Danach unterliegen dem Vergaberecht grundsätzlich nur öffentliche Auftraggeber und Baumaßnahmen über dem Schwellenwert von ca. 10 Mio DM. Als öffentliche Auftraggeber gelten auch die Sektorenauftraggeber, sowie in Ausnahmefällen (im GWB nachlesen) einzelne mit öffentlichen Mitteln geförderte Maßnahmen:
§ 98 GWB
Öffentliche Auftraggeber im Sinne dieses Teils sind:
5. natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts in den Fällen, in denen sie für
Tiefbaumaßnahmen, für die Errichtung von Krankenhäusern, Sport-, Erholungs- oder Freizeiteinrichtungen (Erholungseinrichtungen, Freizeiteinrichtungen), Schul-, Hochschul- oder Verwaltungsgebäuden (Hochschulgebäuden, Verwaltungsgebäuden) oder für damit in Verbindung stehende Dienstleistungen und Auslobungsverfahren von Stellen, die unter Nummern 1 bis 3 fallen, Mittel erhalten, mit denen diese vorhaben zu mehr als 50 vom Hundert finanziert werden. "
Unter den Schwellenwerten ist die VOB/A nur anzuwenden Aufgrund Haushaltsrecht für die öffentlichen Auftraggeber oder Aufgrund Selbstbindung für private Auftraggeber.
2. Was gilt bei öffentlicher Förderung privater Bauvorhaben?
Der geschilderte Fall stellt einen Sonderfall dar: Wird das BVAbk. einer Privatperson mit öffentlichen Mitteln gefördert, ergeht ein Bewilligungsbescheid. Dieser Bescheid muss vom Architekten bei der Ausschreibung berücksichtigt werden. Regelmäßig wird dort angeordnet, dass die VOB/A zu beachten ist und dass die Vertragsmuster der öffentlichen Hand zu verwenden sind nach Vergabehandbuch. Eine Verletzung dieser Verpflichtung führt zwar nicht dazu, dass der AN sich darauf berufen kann, es kann aber zum Verlust der Förderung und zu einer Schadensersatzpflicht des Architekten führen.
3. Öffentliche Ausschreibung als Regelfall?
Die VOB/A sieht die öffentliche Ausschreibung als absoluten Regelfall vor. Nach den Förderrichtlinien dürften nur die Basisparagraphen anzuwenden sein. Nur in Ausnahmefällen kann ein Eilbedürfnis dazu führen, dass Bekanntgabebedingungen außer Achte gelassen werden können. Wenn dises geschieht, sollte es als mindestes mit der Förderstelle abgestimmt werden. Absolute Sicherheit gibt dies allerdings nicht.
MfG
RA Schotten, Reutlingen
PS: Was gibt es für die Architekten zu beachten?
Umbauzuschlag, § 10 Abs. 3a HOAIAbk. ... 🙂 -
Architektenhonorar: Genauigkeit lohnt sich bei Fördergeldern!
Wenn es um Geld geht ...
Wenn es um Geld geht kennen sich die Rechtsverdreher aus 🙂 Und bei bis zu 50 % Aufschlag liest man eben schon mal genauer ... -
Fördermittel: Architektenhonorar, Modernisierung & Nebenkosten
Geld her!
... wenn ein Fördermittelantrag gestellt wird ist aus der KG 700 das Architektenhonorar förderfähig
... das Land finanziert aber "nur" den mindest Satz der HOAIAbk.
... 20 % Modernisierungszuschlag (mind.) und 8 % Nebenkosten
... aber es dauert bis das Geld da ist ...
... ich telefoniere im Moment häufiger mit meiner Bank als mit meiner Mutter ...- ich habe heute per Fax einen Auszug aus den allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung erhalten - da steht:
.. der Zuwendungsempfänger hat die ihm benannte Bauverwaltung rechtzeitig über die vorgesehene Vergabeart, den Baubeginn und die Beendigung zu unterrichten.
.. den Rest versteh ich noch nicht ... ich habe Architektur studiert und nicht Jura - hätt ich mal -
.. der § 44 der LHO - VV steht oben drüber -
Architektenpflichten: Juristische Beratung bei Bauherrenproblemen
Nun mal ernst
Als Architekt müssen Sie auch nicht alle juristischen Feinheiten perfekt beherrschen. Nur was Sie machen, muss richtig sein. Wollen Sie auf der sicheren Seite sein, müssen Sie sich beraten lassen. Viele Architekten sprechen dies mit dem Bauherrn ab, der auch die Beratung bezahlt. Schließlich geht es um ein Problem des Bauherrn, nicht des Architekten.
LHO ist die Landeshaushaltsordnung. § 44 bspw. des Landes Hessen regelt den Verwendungsnachweis:
§ 44 LHO-Hessen
Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen
(1) Zuwendungen dürfen nur unter den Voraussetzungen des § 23 gewährt werden. Dabei ist zu bestimmen, wie die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen nachzuweisen ist. Außerdem ist ein Prüfungsrecht der zuständigen Dienststelle oder ihrer Beauftragten festzulegen. Verwaltungsvorschriften, welche die Regelung des Verwendungsnachweises und die Prüfung durch den Rechnungshof (§ 91) betreffen, werden im Einvernehmen mit dem Rechnungshof erlassen.
Die genannten Verwaltungsvorschriften regeln dann das jeweilige Nachprüfungsverfahren. Was jetzt Bestandteil der Förderbedingungen ist, kann möglicherweise am einfachsten bei der Förderstelle abgefragt werden.
MfG
RA Schotten, Reutlingen
PS: Schönes Wochenende! -
VOL-Forum: Austausch für Ausschreibungen nach VOL gesucht!
Forum VOL
Hallo ich finde ein solche Diskussionsforum echt prima, bin aber mehr Ausschreiber nach VOL. Wissen Sie zufällig, ob für diese Vergabearten auch ein Forum existiert, in dem man sich mit seinen Kolleginnen / Kollegen austauschen kann. Bin brennend an solche Informationen interessiert.
Vielen Dank
Heike Richter -
Na hier
Einfach Frage stellen. -
VOL-Vergabe: Eignungsprüfung bei externer Post – Kriterien?
Meine erste Frage?
Hallo,
klasse, finde ich echt nett, dass ich als alter VOL/er auch meine Fragen stellen darf, die jedoch immer recht spezifisch sind. Und schon geht es los, wir beabsichtigen in Kürze ein offenes Verfahren zur Vergabe "Versand externer Post" durchzuführen. Da es sich hierbei um eine klassische Dienstleistung handelt, steht bei der Vergabeentscheidung u.a. auch im Vordergrund - die Prüfung der jeweiligen Unternehmen nach Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß § 25 VOL/A Nr. 2 Abs. 1. Hat jemand von Ihnen eine Idee - welche Prüfungen hier neben den herkömmlichen (ULV Eintragung etc.), Anzahl der Mitarbeiter, Postlizenz, Anzahl der Fahrzeuge - eine Rolle spielen sollten und worauf aus Ihrer Sicht noch dringend zu achten wäre? Hoffe, dass ich jetzt nicht völlig den Rahmen dieses Forums sprenge und freue mich schon auf Ihre Anregungen.
Bis dann
Heike Richter -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Umbau Computerschule mit Landesförderung: Ausschreibung, Anforderungen & Ablauf
💡 Kernaussagen: Bei der Ausschreibung eines Umbaus einer Computerschule mit Landesförderung sind die VOBAbk./A-Bestimmungen zwingend zu beachten. Eine fehlerhafte Ausschreibung kann zur Kürzung der Fördermittel führen, für die der Architekt haftet. Die Genehmigungsunterlagen vom Land enthalten wichtige Informationen zur Ausschreibungspflicht. Es ist ratsam, Fachingenieure hinzuzuziehen und deren Haftung vertraglich zu regeln.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Details zur Einhaltung der VOB/A bei öffentlichen Ausschreibungen sind im Beitrag Öffentliche Ausschreibung: VOB/A-Konformität zwingend erforderlich! zu finden. Hier wird betont, dass eine öffentliche Ausschreibung die Bekanntmachung in einer Zeitung erfordert.
✅ Zusatzinfo: Die Diskussionsteilnehmer empfehlen, sich frühzeitig mit der Bewilligungsbehörde in Verbindung zu setzen, um Klarheit über die Anforderungen an die Ausschreibung zu erhalten. Im Beitrag Ausschreibung: Behördliche Genehmigung & Fachkenntnisse nötig! wird geraten, sich die Entscheidung der Behörde schriftlich geben zu lassen.
💰 Zusatzinfo: Das Architektenhonorar ist im Rahmen der KG 700 förderfähig, wobei das Land in der Regel nur den Mindestsatz der HOAI finanziert. Es können jedoch Zuschläge für Modernisierung und Nebenkosten geltend gemacht werden, wie im Beitrag Fördermittel: Architektenhonorar, Modernisierung & Nebenkosten erläutert wird.
🔧 Praktische Umsetzung: Eine sorgfältige Baudokumentation, insbesondere durch digitale Fotos, ist empfehlenswert, um im Bedarfsfall Nachweise erbringen zu können. Das Führen eines Bautagebuchs wird ebenfalls angeraten, da dieses häufig von Rechnungsprüfern kontrolliert wird, siehe Rechnungsprüfung: Bautagebuch als wichtiges Dokument führen!.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Genehmigungsunterlagen auf die Ausschreibungspflicht und holen Sie sich bei Unklarheiten eine schriftliche Bestätigung der Bewilligungsbehörde ein. Nutzen Sie Programme für Ausschreibungstexte und ziehen Sie Fachingenieure hinzu, um Fehler zu vermeiden. Beachten Sie die VOB/A-Bestimmungen und dokumentieren Sie den Baufortschritt sorgfältig.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Ausschreibung, Umbau, Computerschule, Landesförderung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt unzuverlässig? Planung, Statik & Kosten – Rechte, Pflichten, Honorar?
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt verschätzt: Kostenexplosion um 100.000€ – Was tun? Honorar, Rechte, Alternativen
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