Hausbau Mängel: Unbehebbar? Preisnachlass, Erfahrungswerte & Vorgehen bei Baumängeln?
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Hausbau Mängel: Unbehebbar? Preisnachlass, Erfahrungswerte & Vorgehen bei Baumängeln?

Hallo,
nachdem wir im Dezember 2000 die Abnahme unseres Hauses hatten hat unsere Baufirma die dreiseitige Mängelliste nun soweit wie möglich abgearbeitet. Kernmängel waren: Defekte Dampfsperren im gesamten Dachgeschoss, fehlende Dämmung im Keller, zugelflieste Rollladenkästen, Haustür klemmte und hatte Luftspalt von rd. 1 cm, etc. Es ging nicht um die breite von Fliesenfugen und ähnlichen Kleinkram wie bei manch anderen Bauherren.
Nicht gelöst werden konnte:
Estrich im Flur im Dachgeschoss undeben. Bei drei Türen kein wildes Problem, die Zargen stehen zwischen 0 und gut 1,5 cm über dem Estrich. Die Zarge der Badezimmetür steht links knapp 2 cm und rechts gut 3 cm über dem Estrich. Rechts kommt nach 5 cm die Knate zur Treppenstufe. Somit kann man mit Ausgleichsmasse nichts machen.
Im Keller hat die letzte Stufe eine Tritthöhe von noch gerade 4  -  5 cm da Aufgrund der fehlenden, aber vertraglich vereinbarten Dämmung, diese später eingebracht wurde und noch eine Lage Tockenestrick aufgebaut wurde.
Die Firma will uns in den kommenden Tagen die Schlussrechnung stellen. Hat uns darum gebeten die Kürzung, für die verbliebenen Mängel anzuzeigen.
Wie soll man solche Mängel bewerten? Ich will nicht gierig sein, aber auch nicht gerade was verschenken. Tut die Baufirma ja auch nicht.
Weiterhin mussten wir mehrere Tage Urlaub für die Nachbesserungen nehmen. Dreimal den kompletten Keller umräumen, das komplette Haus reinigen, da die Türstürze bei dem Einbau der Dämmung im Keller auch alle höher gelegt werden mussten und die Baufirma nichts tat um den Baustaub an der freien Ausbreitung im gesamten Haus zu hindern. Weiterhin sind alles Sachen in den Umzugskartons im Keller komplett verdreckt.
Nun die große Frage, wie soll man das insgesamt in Beträge fassen. Bei den Urlaubstagen ist das ja noch recht einfach. Aber der Rest: : :
Hat jemand Erfahrungswerte? Gibt es gute Informationsquellen?
Vorab schon vielen Dank
Andreas
  • Name:
  • andreas
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Defekte Dampfsperren können zu Schimmelbildung und Bauschäden führen. Umgehende Sanierung ist erforderlich.

    🔴 Kritisch: Fehlende Dämmung kann zu hohen Energieverlusten und Feuchtigkeitsproblemen führen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie nach der Mängelbeseitigung an Ihrem Haus von 2000 noch immer mit unbehebbaren Mängeln konfrontiert sind und sich fragen, wie Sie weiter vorgehen sollen.

    🔴 Gefahr: Defekte Dampfsperren und fehlende Dämmung können zu Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbildung und erhöhten Heizkosten führen.

    Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:

    • Dokumentation: Erstellen Sie eine detaillierte Dokumentation aller Mängel mit Fotos und Beschreibungen.
    • Bausachverständiger: Beauftragen Sie einen unabhängigen Bausachverständigen zur Bewertung der Mängel und der Kosten für die Mängelbeseitigung.
    • Minderung: Fordern Sie von der Baufirma eine Minderung des Kaufpreises aufgrund der Wertminderung durch die Mängel. Die Höhe der Minderung sollte sich an den Kosten für die fiktive Mängelbeseitigung orientieren.
    • Rechtliche Beratung: Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Rechte durchzusetzen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Mängel umgehend von einem Bausachverständigen begutachten und fordern Sie eine angemessene Minderung des Kaufpreises.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Minderung
    Herabsetzung des Kaufpreises aufgrund von Mängeln. Die Minderung wird in der Regel durch einen Sachverständigen ermittelt.
    Verwandte Begriffe: Kaufpreisminderung, Wertminderung, Schadensersatz
    Gewährleistung
    Gesetzliche Haftung des Bauunternehmers für Mängel am Bauwerk innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Verjährung
    Abnahme
    Förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn, wodurch die Gewährleistungsfrist beginnt.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Übergabe, Inbesitznahme
    Bausachverständiger
    Experte für die Beurteilung von Bauschäden und Baumängeln, der Gutachten erstellt.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Baugutachter
    Dampfsperre
    Eine Schicht, die das Eindringen von Wasserdampf in die Bausubstanz verhindert, um Schimmelbildung zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Dampfbremse, Feuchtigkeitssperre, Baufolie
    Dämmung
    Materialien, die verwendet werden, um den Wärmeverlust eines Gebäudes zu reduzieren.
    Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Isolierung, Energieeffizienz
    Estrich
    Eine Schicht aus Mörtel oder Beton, die als Untergrund für Bodenbeläge dient.
    Verwandte Begriffe: Unterlagsboden, Zementestrich, Anhydritestrich

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rechte habe ich als Bauherr bei unbehebbaren Mängeln?
      Sie haben das Recht auf Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz oder im Extremfall auf Rücktritt vom Vertrag, wenn die Mängel erheblich sind. Die Beweislast liegt jedoch bei Ihnen als Bauherr.
    2. Wie hoch sollte ein angemessener Preisnachlass bei unbehebbaren Mängeln sein?
      Die Höhe des Preisnachlasses richtet sich nach der Wertminderung der Immobilie durch die Mängel. Ein Bausachverständiger kann die Wertminderung schätzen.
    3. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
      Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Haftung des Bauunternehmers für Mängel, die innerhalb einer bestimmten Frist auftreten. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Bauunternehmers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.
    4. Wie lange habe ich Zeit, Mängel geltend zu machen?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks.
    5. Was ist eine Abnahme?
      Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    6. Was tun, wenn die Baufirma insolvent ist?
      In diesem Fall müssen Sie Ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Chancen auf eine vollständige Befriedigung Ihrer Ansprüche sind jedoch gering.
    7. Kann ich die Schlussrechnung kürzen, wenn Mängel vorhanden sind?
      Ja, Sie können einen angemessenen Betrag zur Deckung der Mängelbeseitigungskosten einbehalten.
    8. Was ist ein Baugutachten?
      Ein Baugutachten ist eine fachliche Stellungnahme eines Bausachverständigen zu bestimmten Baumängeln oder Bauschäden. Es dient als Beweismittel vor Gericht.

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  2. Baumängel: Gutachter zur Wertminderung – Vorgehensweise

    Keine halben Sachen machen
    Bei uns liegt der Fall ähnlich wie bei Ihnen.
    Wir waren beim Anwalt, der riet uns alles aufzulisten, was wir an Aufwand hatten. Dieses sollen wir mit 25 DM die Stunde berechnen. Für die Mängel, die nicht mehr zu beheben sind, müssen Sie einen Gutachter beauftragen, der eine Wertminderung des Hauses festlegt. Die Kosten für den Gutachter würde ich der Firma in Rechnung stellen (waren bei uns 2200 DM)
    • Name:
    • AS
  3. Bausachverständiger: Juristische Aspekte bei Beauftragung

    Foto von Martin Malangeri

    Herr Schotten, huhu!
    Na, einfach so einen Gutachter beauftragen und die Kosten auch noch drauflegen erscheint erstmal logisch, birgt aber eventuell ein paar juristische Hürden. Vielleicht kann RA Schotten weiterhelfen. Mal sehen, vielleicht wird er aufmerksam.
    • Name:
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Hausbau Mängel: Preisnachlass & Vorgehen bei Baumängeln

    💡 Kernaussagen: Bei unbehebbaren Baumängeln sollte ein Bausachverständiger zur Feststellung der Wertminderung beauftragt werden. Die Kosten für den Gutachter können der Baufirma in Rechnung gestellt werden. Es ist ratsam, vor der Beauftragung eines Gutachters juristischen Rat einzuholen, um mögliche Hürden zu vermeiden. Eine detaillierte Auflistung aller Aufwendungen im Zusammenhang mit den Mängeln ist empfehlenswert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Bausachverständiger: Juristische Aspekte bei Beauftragung ist es wichtig, die juristischen Aspekte bei der Beauftragung eines Gutachters zu beachten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Baumängel: Gutachter zur Wertminderung – Vorgehensweise empfiehlt, alle entstandenen Aufwendungen im Zusammenhang mit den Baumängeln aufzulisten und diese der Baufirma in Rechnung zu stellen. Dies kann als Grundlage für die Berechnung eines angemessenen Preisnachlasses dienen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich bei der Feststellung und Geltendmachung von Baumängeln von einem Anwalt und einem Bausachverständigen beraten lassen, um ihre Rechte optimal zu wahren und einen angemessenen Preisnachlass zu erzielen. Eine frühzeitige Dokumentation aller Mängel und Aufwendungen ist dabei essenziell.

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