Wir haben im Jahr 2004 unser Haus im Land Brandenburg gebaut und von unserer Dachdeckerfirma eine Bankbürgschaft erhalten. Jetzt haben wir einige Mängel festgestellt und möchten diese natürlich beseitigen. Die Firma existiert nicht mehr und wir haben nur noch diese Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft wird unserer Einschätzung nicht für die Mängel ausreichen.
An wehn wenden wir uns nun mit den Mängeln?
Wie kommen wir an das Geld um gegebennefalls das Material für die Mangelbeseitigung kaufen zu können?
Wie erfolgt der Nachweis? mit schriftlicher Anzeige der Mängel einem Gutachten oder einem Kostenvoranschlag einer anderen Firma?
Ein Gutachten wird wahrscheinlich nicht kostenlos sein
Auf was muss man achten und wo kann man sich beraten lassen?
Gewährleistungsbürgschaft
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Gewährleistungsbürgschaft
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Als allererstes mal an einen ...
Als allererstes mal an einen Anwalt. Da kann ein Forum nicht helfen.
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