BG-Bau Beiträge trotz öffentlicher Mittel?
BAU-Forum: Bauversicherung
BG-Bau Beiträge trotz öffentlicher Mittel?
Hallo,
wir haben im letzten Jahre unser Eigenheim errichtet und bekommen nun Post von der BG-Bau. Diese teilte uns mit, dass sie zu einer Überprüfung unserer Unterlagen vorbeikommen wolle. Wir haben auch immer die Fragebögen ausgefüllt und unsere Helfer angegeben. Jetzt habe ich jedoch gehört, dass man keine Versicheerungbeträge für die Helfer an die BG bezahlen braucht wenn das Bauvorhaben mit öffentlichen Mittel finanziert wurde. Da dieses bei uns der Fall ist (WFA Modell A) nun meine Fragen an die Experten:
wir haben im letzten Jahre unser Eigenheim errichtet und bekommen nun Post von der BG-Bau. Diese teilte uns mit, dass sie zu einer Überprüfung unserer Unterlagen vorbeikommen wolle. Wir haben auch immer die Fragebögen ausgefüllt und unsere Helfer angegeben. Jetzt habe ich jedoch gehört, dass man keine Versicheerungbeträge für die Helfer an die BG bezahlen braucht wenn das Bauvorhaben mit öffentlichen Mittel finanziert wurde. Da dieses bei uns der Fall ist (WFA Modell A) nun meine Fragen an die Experten:
1) Müssen wir noch an die BG zahlen?
2) Gibt es eine Möglichkeit die bereits gezahlten Beiträge zurückzufordern?
Unser Bau ist übrigens in NRW PLZ Gebiet 5 falls das wichtig ist.
-
Bei LAKRA in BW
gab es sowas. Fragen Sie die Fördermittelstelle oder ggf. steht das auch in den "Ausführungsbestimmungen".
Wobei hier (zumindest bei LAKRA) nicht jede Förderung "öffentlich" war und damit auch nicht alles ohne BG ging. Bei mir hat es geklappt.
Viel Erfolg.
PS: Die Baugenehmigungsgebühr hatte sich bei mir auch "halbiert". -
Wenn
Sie den ersten Fragebogen korrekt ausgefüllt hätten (Angabe, dass Objekt öffentl. gefördert wird) und den Bewilligungsbescheid über die Förderung in Kopie beigelegt hätten, wären keine Beiträge erhoben worden.
Tipp:
Sofort Schreiben an BauBGAbk. mit Kopie Bewilligungsbescheid, dazu feststellen "habe erfahren ... dass bei Öffentl. Förderung Beitragsbefreiung gilt" und um Erstattung der gezahlten Beiträge bitten.
Sollte es Probleme geben sprechen Sie mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter beim Amt für Wohnungswesen der Kreisverwaltung. (Bewilligungsbehörde laut Bescheid). -
Gilt das auch bei Mitteln die über die KFW in Baden-Württemberg?
Wir haben ebenfalls Eigenheim erstellt allerding mit Mittel der KFWAbk. ... gilt hier die ~evtl~ Befreiung ebenfalls, macht ein "Versuch" Sinn?
Gruß -
Die BG Bau
ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen in Deutschland. Die Grundlagen für die Beitragspflicht dürften daher bundesweit einheitlich sein.
Einfach bei der für Sie zustänigen Zweigstelle der BG Bau anrufen, bzw. das übersandte Merkblatt aufmerksam lesen. -
Mal nachlesen
Siebtes Buch/Sozialgesetzbuch, § 2 Nr. 16: