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  • 10072: Änderung des Gebäudeversicherungsvertrags

Bauversicherung

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im ges. Forum "Bauversicherung" - weitere Infos »

Änderung des Gebäudeversicherungsvertrags 24.08.2005    

Hallo,
wir leben in Bayern und haben unser EFHA bei der Bayerischen Versicherungskammer versichert. (Gebäudeversicherung) Vor ca. drei Wochen bekamen wir ein Schreiben welches uns dringend empfahl eine Vertragsänderung vorzunehmen.Div. Leistungen(Schäden an Abwasserltg.) wurden herausgenommen dafür Leistungen bei der Ensorgung erhöht.
Da wir nicht reagierten rief mich diese Woche ein Vertreter an um mich zu der Vertragsänderung zu bewegen. Da seine Hartnäckigkeit bei uns Skepsis erzeugte haben wir die Änderung verweigert.
Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. kann uns Hintergründe nennen?
Vielen Dank
Peter Schlosser, Bayreuth

Name:

  • Peter Schlosser
  1. Gerüchteweise... 24.08.2005    

    ...habe ich vor 1 1/2 Jahren gehört, das aus Umweltschutzgründen in Zukunft mit deutlich mehr Kamerauntersuchungen von Abwasserkanälen durch die Entsorgungsunternehmen zu rechnen ist und dass diese Entsorger davon ausgehen, dass eine große Menge von Abwasserleitungen - insbesondere die auf den Hausgrundstücken liegenden Zuleitungen - gebrochen sind. Da somit ungeklärtes Abwasser ins Erdreich gelangt, wäre dies dann unverzüglich von Grundstückeigenümer zu reparieren.
    Daraufhin sollen die Versicherungen damit begonnen haben, ihren Leistungskatalog um Schäden an Abwasserleitungen zu reduzieren und bieten den Versicherten massenhaft neue Tarife an, die eben diese nicht mehr enthalten, um den auf sie zukommenden Ansprüchen zu entgehen. Mir wurde damals empfohlen, Verträge auf diese Leistung hin zu untersuchen und ggf. zu erweitern, bevor es endgültig gestrichen wird.
    Gruß Susanne

    Name:

    • Frau Sus-595-Hel
  2. welche Vetragsbedigungen sind vorhanden? 24.08.2005    

    Hi Peter,
    das ist die Kernfrage. Nicht direkt skeptisch sein, viele Änderungen haben was positives. Aber auch nicht blindlinks unterschreiben.
    Mein Vorschlag, lasst den Vertreter doch den Vertrag mal überprüfen und ein neues Angebot machen. Er soll die Bedingungen bei fügen und dann schau genau hin!
    Wenn Du nicht durch blickst, dann kannst Du die Sachen auch mal Mailen (vorher einscannen) oder Faxen, dann schau ich mal drüber.
    Ich werde DIr kein Gegenangebot machen :)
    Da ich aus der Branche bin, gibt´s aber ein paar Hinweise und Anmerkungen von mir.
    Sehr gut sein könnte, das der Kollege nur eine Verlängerung des Vertrages möchte.
    Seit Ihr im letzten Jahr der Laufzeit?
    GRundsätzlich hat sich in den letzten 5-10 Jahren sehr viel verändert. Nicht nur zum guten aber sehr vieles wurde geändert, was bis zu dem Datum nicht versichert war. Es gibt auch heute noch Leute, die haben keine Hagelschäden versichert. Das, obwohl die damalige Umstellung der Verträge meist zu einer Beitragssenkung geführt haben (neues Berechnungsmodell wurde hinterlegt). Also ruhig offen mit dem Vertreter umgehen. ABER NICHT DIREKT UNTERSCHREIBEN!
    GRuß

    Name:

    • Herr Mic-897-Ude
  3. Nachtrag zu den Abwasserrohren 24.08.2005    

    Der Beitrag stimmt im Groben. Im Detail ist es so, das durch eine Änderung der GEsetzeslage nun die Eigentümer von Gebäuden nicht nur für Schäden auf dem eigenen Grundstück aufkommen müssen. Vielmehr sind Bruchschäden an Abwasserrohren nun bis zum Hauptkanal in der finanziellen Verantwortung des Eigentümers des zu versorgenden Objektes.
    Die Verträge sind umgestellt worden, da dieses Thema nie versichert werden mußte (war ja gar keine Rechtsgrundlage für da, da die Gemeinden und Städte hier bezahlen mußten).
    Nun konnte man durch eine Erweiterung der Bedingungen dieses Risiko einschließen.
    Gruß

    Name:

    • Herr Mic-897-Ude
  4. Gut erklärt 24.08.2005    

    Zwar für NRW, aber doch interessant (siehe Seite 4 ff)
    WWW

    Name:

    • Klaus Fuchs
  5. Entscheidend dürfte doch sein. 24.08.2005    

    was in der Abwassersatzung der Gemeinde steht.
    Wenn, wie wohl bei vielen, der Eigentümer ab der Grundstücksgrenze zuständig ist, dann ist das eine Sache.
    Viele Satzungen enthalten aber schon was wie ab dem Kanal, also ist der Bürger auch ab "Straßenmitte" zuständig für Kanalteile, welche in der öffentlichen Straße liegen.
    Das wäre auch mal zu prüfen....

    Name:

    • kho
  6. Danke für die schnellen Antworten 26.08.2005    

    ich werd den Vertrag noch mal genau mit dem Versicherer besprechen und mit anderen vergleichen
    schönes Wochenende und Grüsse aus Bayern

    Name:

    • Peter Schlosser

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