Hallo zusammen,
ich habe mit der Suchen-Funktion gesucht, konnte aber hier im Forum nichts finden und auch bei den ganzen Online-Vergleichen gibt es nirgends Info.
Es geht darum, welcher Betrag bei der Versicherung angegeben werden muss.
Bausumme ist nach meinem Verständnis der Betrag den ich meinem Bauunternehmer für ein schlüsselfertiges Objekt inkl. Außenanlage überweisen müsste.
Ist das korrekt so?
Bei der Angabe des Wertes der Eigenleistungen weiß ich nun nicht was ich angeben soll.
Die reinen ersparten Lohnkosten oder den Gesamtwert des Gewerkes den ich in EL ausführe?
Wenn man es an dem Gewerk "Außenanlage" festmachen will :
Gesamtkosten 15.000.-, davon 8000,- Material und 7.000.- Lohnkosten.
Gebe ich nun die gesamten 15.000.- an oder nur die 7.000.-?
Wäre echt dankbar für jede Hilfestellung.
Dankeschön,
Sven
Bauherrenhaftpflicht und die Eigenleistungen
BAU-Forum: Bauversicherung
Bauherrenhaftpflicht und die Eigenleistungen
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Darf ich diese Frage nochmal in Erinnerung bringen?
Nachdem bisher keine Antwort auf die Frage kam möchte ich diese Frage nochmals hochschieben.
Kann mir hier keiner Hilfestellung dazu geben oder unterscheiden sich hier die Versicherer?
Ich mein klar kann ich bei einer Versicherung anfragen, aber hat das dann Gültigkeit für alle?
Mir wäre eine Anbieterunabhängige Aussage am liebsten ...
Danke
Sven -
Hallo Sven
Folgendes Beispiel hat mir mein Versicherungsprofi mal letztes Jahr gegeben, ist aber von der Einstufung der Landkreise abhängig:
Einfamilienhaus mit Garage; Neubau Bezugsfertigstellung 2004; Wohnfläche Erdgeschoss 70 m², Obergeschoss 60 m², unterkellert; Neubauwert 230.000,- €.
Bauherrenhaftpflicht-Versicherung:
Deckungssumme 4 Millionen € pauschal für Personen - und Sachschäden, 50.000,- € für Vermögensschäden. Einmalbeitrag 120,06 €.
Zu Ihrer Frage:
Exakt weiß ich es nicht, nur sollten Sie beachten, dass jeder Unternehmer eine eigene Haftpflicht haben sollte und bei der Selbst- und Nachbarschaftshilfe (Selbsthilfe, Nachbarschaftshilfe) eigentlich gefühlsmäßig lediglich die ersparten Lohnkosten angesetzt werden müssten. Zwar Laienmeinung, aber ich denke, dass es bei den Beträgen keine große Unterschiede mehr ausmacht, ob Sie "brutto" oder "netto" rechnen.
Gruß -
Mehrere Verantwortliche haften bei der Bauherrenhaftpflicht gesamtschuldnerisch
deshalb würde ich es nicht bei einem Beitragsunterschied von ca. 3 € (zwischen einer Summe von 215'=96 € und 207'=93 €) darauf ankommen lassen, ob mir die Versicherung im Ernstfall die Deckung wegen falscher Angaben verweigert. Die Eigenleistung beinhaltet nach meiner Meinung auch das Material.
Beispiel: Sie kaufen Elektrokabel welches Sie in Eigenleistung verlegen wollen und legen es so unglücklich ab das einer drüberfliegt. Dann ist das Kabel ja die Ursache, oder irre ich mich? -
Eigenleistung wird nicht gefragt
Schauen Sie sich den o.a. Werbelink an. Der Verband
arbeitet auf mitgliedschaftlicher Basis. Jahresbeitrag 16,- €! Im Jahresbeitrag enthalten: Bauherrenhaftpflichtversicherung - Bausumme max. 300.000 €, Höhe der Eigenleistung: egal - Deckungssummen: 3 Mio. € für Personen und Sachschäden.
Weiter im Mitgliedsbeitrag enthalten: Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung (Haushaftpflichtversicherung, Grundstückshaftpflichtversicherung), Haus- und Grundstücksrechtsschutzversicherung (Hausrechtsschutzversicherung, Grundstücksrechtsschutzversicherung) uvm.
Interne Fundstellen
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