Wohnflächenermittlung für Gebäudeversicherung
BAU-Forum: Bauversicherung

Wohnflächenermittlung für Gebäudeversicherung

Hallo zusammen,
wir sind derzeit an dem Vergleich der benötigten Versicherungen für unser Einfamilienhaus das wir demnächst anfangen zu bauen.
Die Versicherungen wollen meist Zahöen auf 1914 bezogen.
Wir haben nun diverse Berechnungs- und Wertermittlungsbögen gefunden.
In denen wird über die Wohnfläche das ganze errechnet.
Dabei heißt es immer "Wohnfläche ist die Grundfläche einer Wohnung ... ausgenommen sind jedoch Treppen, Kellerräume ... "
Ist da nur die Fläche der Treppe (also quasi das "Loch" im Boden abzuziehen) oder auch der Raum in dem sich die Treppe befindet, also z.B. der Flur?
Ich weiß ... wir könnten auch einen Versicherungsfritzen fragen, aber sonntags wird das schwer ...
Danke für jeden Hinweis.
S.
  • Name:
  • Sven
  1. Wenn Sie demnächst

    bauen werden, entnehmen Sie die Wohnfläche der dem Bauantrag beiliegenden Wohnflächenberechnung.
    • Name:
    • M.P.
  2. Tut m ir ja echt leid

    dass ich hie vielleicht eine naive Frage gestellt habe.
    Aber das "Nachsehen im Bauantrag" bringt nicht wirklich was, da dort zum Beispiel auch Flächen von Terrassen und Balkonen eingerechnet sind (zu 50 %).
    Somit weichen die dort zugrunde liegenden Berechnungsweisen schon mal von der Berechnungsweise für die Versicherung ab und ich kann mich auf diese Zahlen nicht verlassen.
    Es ist eine ganz einfache Frage :
    Werden für die Wohnflächenberechnung zur Wertermittlung (1914 ...) die Grundflächen der Treppen auf jedem Stockwerk abgezogen oder sogar die gesamten Räume in denen sich die Treppen befinden (sofern es sich nicht um Wohn / Ess oder Küche handelt)?
    Danke
    S.
  3. nur si aus dem Bau heraus

    sind ein paar m² mehr bei der Versicherung besser als zu wenigige, denn dann kommen die im Schadensfall mit Unterversicherung ... spielen sie mal bei huk24.de oder so mit den m² Werten. Sie werden feststellen, dass das keinen großen Unterschied macht ... Ansonsten würde ich IHRE Versicherung fragen, wie die das berechnet haben will. Da sind sie dann auf der sicheren Seite. Wäre dann schön, wenn Sie das hier berichten
  4. Sorry, das war nicht hilfreich. So wär es richtig!

    Wenn ich einem hier auf den Fuß trete, dann sorry, aber die Aussagen kann man so nicht stehen lassen.
    • Eine Wohnflächenangabe nutzt nichts. Egal wo diese her kommt.
    • Soll das Haus versichert werden, oder möchtet Ihr ein Stück Papier, das sich Versicherungspolice schimpft, von dem Ihr nichts habt?

    Richtig ist, die Angabe der Fläche bei den Versicherungen bezieht sich auf die Grundfläche Wohnraum. Ohne Treppenausschnitt. Also der Flur ja, die Öffnung im Boden nein.
    Besser zu viel als zu wenig stimmt auch nicht ganz. Klar sollte man bei z.B. 130 richtigen m² nicht 100 angebeben, ob aber 125 oder 135 ist wurscht. Das macht weder im Versicherugnsschutz noch im Beitrag den großen Unterschied.
    Achtet darauf, es wird nach Wohnfläche im Keller gefragt. Hier solltet Ihr alle Räume die verputzt sind, mit ordentlichem Bodenbelag ausgestattet sind und wo Leitungen unter Putz liegen angeben. Berechnet wird dieser Wohnraum mit einem geringeren Beitrag als bei "normaler" Wohnfläche, im Schadenfall ist es aber wichtig. Beim Dach gilt das Gleiche. Überlegt einfach aus Sicht der Kosten. Kostet es mehr, diesen Raum wieder her zu richten als üblicherweise? Im Keller ist ein Rohr auf Putz mit wenig Aufwand zu reparieren. Unter Putz wird teuer.
    Ein Dach, ohne Innenverkleidung ist, nach einem Sturm nicht aufwendig wieder her zu stellen. Wenn Decken und Wände geöffnet werden müssen, dann ist es ein höherer Schaden.
    Bitte nehmt lieber eine kleine Selbstbeteiligung in den Vertrag, als falsche Angaben zu machen. Seht aber auch nicht die Versicherungen als die bösen Jungs, die einen generell nur ärgern möchten.
    Ihr habt bei den meisten Gesellschaften eine Klausel: UNTERVERSICHERUNGSVERZICHT
    Das bedeutet, im Schadenfall wird nichts mehr abgezogen (es sei denn, die Angaben stimmen vorne und hinten nicht).
    Es wird ein Gebäude gleicher Art und Güte ersetzt, wie es im Antrag steht. Achtet bitte auf die Ausstattungsmerkmale. Hochwertige Decken, Böden, Dächer usw. die nicht "Norm" sind, müssen angegeben werden.
    Solltet Ihr spezielle Fragen haben, dann E-Mailt mich ruhig an.
    Das Thema ist in den Details etwas schierig.
    Bis dahin
    Mike

  5. Da gibt es doch ein Formular zum Formular ...

    Nach meiner Erfahrung hat für die Flächenermittlung jede Versicherung ein etwas anderes Formular. Und für dieses Formular gibt es bei den meisten eine sogenannte Ausfüllhilfe.
    Mit dieser kann man schon die meisten Hürden schaffen. Wenn noch offene Fragen sind, würde ich direkt bei der Versicherung anrufen und mit dem Sachbearbeiter gemeinsam am Telefon die noch offenen Fragen klären.
    Man muss es ja nicht komplizierter machen als es ist oder?
    lg. Robert Seb. Grafetstetter

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