Notarvertrag ohne Baupläne?
BAU-Forum: Bauversicherung
Notarvertrag ohne Baupläne?
Hallo!
Folgendes:
Die Finanzierung steht,
Mitte Mai haben wir unseren Notar Termin, wo wir für das Grundstück unterschreiben sollen.
Mein Problem ist, dass ich immer noch keine Pläne vom Bauträger habe und vor allem keine endgültigen Zahlen, also Preise für das Haus, dass wir bauen wollen.
Ich möchte beim Notar nichts unterschreiben, solange unsere Baupläne nicht bei der Stadt eingereicht worden sind. Denn schließlich weiß ich noch nicht den endgültigen Preis, und vielleicht reicht unser Geld nicht aus?
Was würden ihr machen?
Wie habt ihr es gemacht? Gibt es da eine Rheienfolge, die man beachten sollte?
Viele Grüße und vielen Dank schon im Voraus
Katharina
Folgendes:
Die Finanzierung steht,
Mitte Mai haben wir unseren Notar Termin, wo wir für das Grundstück unterschreiben sollen.
Mein Problem ist, dass ich immer noch keine Pläne vom Bauträger habe und vor allem keine endgültigen Zahlen, also Preise für das Haus, dass wir bauen wollen.
Ich möchte beim Notar nichts unterschreiben, solange unsere Baupläne nicht bei der Stadt eingereicht worden sind. Denn schließlich weiß ich noch nicht den endgültigen Preis, und vielleicht reicht unser Geld nicht aus?
Was würden ihr machen?
Wie habt ihr es gemacht? Gibt es da eine Rheienfolge, die man beachten sollte?
Viele Grüße und vielen Dank schon im Voraus
Katharina
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Bei Erwerb
von Haus inkl. Grundstück vom Bauträger ist es eigentlich üblich, dass Grundstück und Haus in einem gemeinsamen Notarvertrag beurkundet werden. Oftmals trennen Bauträger Grundstücks- und Hausvertrag (Grundstücksvertrag, Hausvertrag) mit dem Argument, dass dann Grunderwerbssteuer nur auf das Grundstück anfällt. Dies trifft jedoch nicht zu. Bei gemeinsamer Beurkundung von Haus/Grundstücksvertrag unterliegt der Bauträger was die Berechnung der einzelnen Teilraten angeht der Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung). Trennung der Verträge bedeutet, dass über die Erstellung des Hauses ein separater Werkvertrag geschlossen wird, dessen Zahlungsbedingungen nicht der Makler- / Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung) unterliegen und damit nachteilig für den Bauherren sein können. -
nix gesagt
ist das entsprechende Grundstück überhaupt von dem besagten Bauträger?
in der Regel kann ich als nichteigentümer des Grundstücks (also Auflassungsvormerkung) auch keinen Bauantrag stellen.
die Preise sollten aber (bevor ich mich zu etwas anderem verpflichte) schon klar sein. wo gibt es denn sowas?
druck machen! beim bt.! bevor der Preis beim bt nicht steht würde ich auch keinen notartermin machen. wäre so als kauften sie eine Garage und wüssten nicht ob sie sich ein Auto dafür leisten könnten.
MfG
jens -
lieb gesagt
-
noch lieber gesagt!
Hallo und guten Morgen,
Herr Raabe! Eine Baugenehmigung ergeht "unbeschadet Rechte Dritter". Was da heißt, ich kann auf jeden X-beliebigen Acker einen Bauantrag stellen. Evtl. fehlt das Sachbescheidsinteresse der Behörde ohne die Zustimmung des Grundstückseigentümers.
Gruß aus Baden -
ok danke tu und Herr oberst
ihr habt sicher recht! aber Sinn macht es in diesem Fall keinen - oder?
MfG
jens -
Noch mal ganz anders ...
Noch mal ganz anders Fakt ist, dass nur ein Grundstück beim Notar beurkundet werden soll. Oder ist die Beurkundung mit einem Bauträger-Vertrag gekoppelt (im Notarvertrag)? Falls nicht haben Sie ein Grundstück ohne Bauträger-Bindung ... )