Zahlt die Bauleistungsversicherung, wenn' s kein anderer tut?! NRW
BAU-Forum: Bauversicherung

Zahlt die Bauleistungsversicherung, wenn' s kein anderer tut?! NRW

Hallo!
Wir haben im vorigen Jahr unser neues Haus bezogen. Zu diesem Zeitpunkt war der Bauunternehmer schon pleite und verschollen. Die bauleitende Architektin hat uns allein gelassen und wie wir später erfahren haben durch diverse Gutachten auch ihren Job nicht bzw. wenn schlecht gemacht. Zudem hat sie nicht, wie vertraglich vereinbart, eine Haftpflichtversicherung und hat während unserer Bauphase Insolvenz angemeldet (was wir erst vor einem Monat erfahren haben). Also: alles ganz blöd gelaufen. Wir haben eine Menge finanziell zu schultern, u.a. komplett neue Dränage, Austausch der Abdichtung nach unten, da fehlerhaft, Austausch eines großen Fensters, da es nicht öffnet (falsch ausgemessen) u.v.m. Außerdem haben wir einen Wasserschaden auf eigene Kosten trocknen lassen.
Nun meine Frage: ich habe gehört, dass in solchen Fällen eine Bauleistungsversicherung einspringt. Die hatten wir natürlich, haben uns aber immer von dem Passus, der Baumängel ausschließt, abschrecken lassen. Nun will ich es aber doch mal versuchen. Schließlich kann ich ja auch mit Bauleitungsfehlern argumentieren. Hat da jemand Erfahrung mit? Bin für jeden Tipp dankbar.
Petra
  • Name:
  • Petra
  1. keine Chance

    Hallo,
    die Bauwesenversicherung ersetzt Schäden, die an einer mangelfreien Leistung ohne Verschulden des Unternehmers entstanden sind und deshalb vom Bauherren doppelt zu vergüten wären. Sie ist keine "Pfusch"-Versicherung.
    Das Porto bzw. die Telefonkosten können Sie sich sparen.
    Mit freundlichen Grüßen
  2. Konkursverschleppung?

    Wenn es so spät bekannt wurde, dass Bauunternehmer und Architekt insolvent sind, kann es sich auch um Konkursverschleppung handeln. Dies prüft im Zweifel die Staatsanwaltschaft nach Anzeige.
    Für diesen Fall kann dann nach meinem Wissensstand eine Durchhaftung auch auf das Privatvermögen der beiden erfolgen.
  3. Konkursverschleppung kann Durchhaftung begründen

    Ich kann hier die vorausgehende Darstellung nur unterstützen. Die Bauleistungsversicherung leistet hier nicht.
    Aber: Wenn es so spät bekannt wurde, dass Bauunternehmer und Architekt insolvent sind, kann es sich auch um Konkursverschleppung handeln. Dies prüft im Zweifel die Staatsanwaltschaft nach Anzeige.
    Für diesen Fall kann dann nach meinem Wissensstand eine Durchhaftung auch auf das Privatvermögen der beiden erfolgen soweit Forderungen einklagbar sind. Hierzu kann Sie sicherlich spezialisierter Rechtsanwalt beraten.
    Viel Erfolg und gute Nerven in dieser Angelegenheit wünscht
    Robert Seb. Grafetstetter
  4. Na auf jeden Fall sollten Sie dann dem Fragesteller ...

    Na auf jeden Fall sollten Sie dann dem Fragesteller auch noch zu einer Rechtsschutzversicherung raten. Zum Ablauf: wenn Sie eine Anzeige starten, dauert es so ca. 3-4 Jahre bis zur Entscheidung. Wenn, aber nur wenn, es dort ein für den Fragesteller positives Ergebnis gibt, werden geschätzte weitere 3 Jahre vergehen, bis ein weiteres für den Fragesteller mögliches positives Ergebnis gibt. Falls nicht, haftet der Fragesteller für alle Kosten! Falls es im ersten Fall kein positives Ergebnis gibt, macht sich der Anzeigende möglicherweise strafbar. Fazit: diese Beiträge waren Murks. Abgesehen davon: Sich selbst zu bestätigen, ist schon etwas ... na ja ...
  5. Also am Besten still halten Herr und Frau Berg?

    Vielleicht hätten Sie meine ganzen Ausführungen lesen sollen Herr/Frau Berg. Dann hätten Sie auch meinen Verweis auf den Fachanwalt gelesen. Murks ist allenfalls, wenn man jemanden zu einem Rechtsschutzvertrag rät wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Der Schaden ist dann nämlich eindeutig vorvertraglich und die Rechtsschutzversicherung leistet nicht.
    Die Staatsanwaltschaft ist bedeutend schneller und in der Regel auch die Gerichte als Sie hier darzustellen versuchen (Ausnahmen bestätigen die Regel). Was ist denn Ihre Alternative?
    Die "Schlawiner" einfach ziehen lassen?
    Ich denke es gibt gerade in diesen Branchen genug Unternehmer, die eine GmbH in den Sand setzen und sofort an der selben Anschrift mit der selben Telefonnummer etc. die nächste GmbH eröffnen. Dass hier der Bauunternehmer "verschollen" ist, dürfte allein schon genug Grund sein aktiv zu werden.
    Außerdem kann ich nicht nachvollziehen, welche großen Kosten entstehen sollen, wenn durch die Staatsanwaltschaft zunächst prüft ob eine Konkursverschleppung vorliegt. Höhere Kosten entstehen doch erst, wenn man dann zivilrechtlich Ansprüche stellt.
    Aber wie gesagt, ich bin gespannt auf Ihre aussagefähigen Vorschläge ...
  6. Lohnt nicht zu streiten *lächel*

    Hallo zusammen,
    na, da wollte ich doch nichts lostreten  -  danke für die Hinweise. Konkursverschleppung haben wir noch nicht prüfen lassen. Durchhaftung auf Privatvermögen nutzt uns momentan allerdings nichts, weil Architektin insolvent und Bauunternehmer im Zweifelsfalle auch. Gegen Architektin (die immer noch aktiv und in der Architektenkammer) läuft eine Strafanzeige wegen Betrugs (fehlende Haftpflicht trotz Angabe derselben im Vertrag), ebenso gegen den Bauunternehmer. Außerdem habe ich der Architektenkammer den Fall geschildert und bin gespannt auf deren Reaktion. Die Bauleistungsversicherung hat abgelehnt, aber ich wollte es zumindest probiert haben.
    Herzliche Grüße
    Petra Lersch

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