Meldung bei Bauberufgenossenschaft
BAU-Forum: Bauversicherung

Meldung bei Bauberufgenossenschaft

Mit der Baugenehmigung kam auch die Anmeldung zur bbg. Ich möchte einen Wintergarten bauen und ich und nur ich, führe Fundamentarbeiten durch. Des Weiteren noch die Elektroinstallationen.
Muss ich das melden und was kostet das.
Im Ürigen sind die Erarbeiten schon längst erledigt.
Was muss eigentlich alles gemeldet werden. Also z.B. das Einsetzen einer neuen Tür-Zarge, das Verlegen von Fußböden, Fliesenarbeiten, das Errichten eines Mäuerchens, usw. usw. Wo ist da die Grenze?
  1. Bauherr ist raus

    Bauherr und Bauherrin eines Bauvorhabens müssen nicht zahlen, nur wenn Freunde oder Verwandte helfen sind ca. 2 €/Stunde (je nach Region und Art der Arbeit) fällig. Wo die Grenze liegt kann ich auch nicht sagen.
  2. Falsch, Christian

    Gerade weil bei Selbst- und Nachbarschaftshilfe (Selbsthilfe, Nachbarschaftshilfe) überwiegend "Amateure" (im Vergleich zu den Profis, die ihre Bautätigkeiten und damit die Gefahren täglich "erleben") tätig sind, ist das Risiko erheblich. Und das kostet.
    Die Kosten sind aber allemal nichts gegen die Unfälle, womöglich mit bleibenden Schäden, die ein Freund oder Helfer am Bau erleiden können.
    Im eigenen Interesse: Ehrlich die Tätigkeiten angeben. Zumal im Umkehrschuss alles, wofür Sie KEINE Rechnung vorlegen können, als Selbsthilfe gerechnet werden kann.
    Suchen Sie sich unter dem Link "Ihre" Bau-BG aus und lesen die teilweise gerade für Bauherren sehr gut aufgemachten Infos durch.
    Gruß
  3. Nö, Klaus Fuchs: richtig!

    @Fuchs: entweder bin ich da falsch verstanden worden, oder sie haben Unrecht, obwohl sie zu dem Punkt nichts sagen WER denn nun zahlen muss.
    Der Bauherr und die Bauherrin (wenn im Grudnbuch beide eingetragen sind) sind NICHT nachweispflichtig!
    Siehe:

    (oder

    Zitat von ebenda:
    1. Welche Personen sind nachweispflichtig?
    Nachzuweisen sind alle privaten Helfer, die gegen Entgelt oder unentgeltlich mitgearbeitet haben, wie Familienangehörige, Freunde, Nachbarn. Auch Lebensgefährten oder Verlobte, wenn sie nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wurden, sind anzugeben. Bauherren und Ehegatten sind nicht nachzuweisen.
    Ich rede jetzt davon, wer für seine Arbeiststunden Zahlen muss. Nicht, ob angemeldet werden muss, WER etwas macht. Da kann man angeben: Wird von Fachfirma gemacht, wird vom Bauherrn gemacht, wird mit Hilfe Dritter (für die muss dann gezahlt werden) gemacht.


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN