BauBG  -  beitragspflichtige Helfer
BAU-Forum: Bauversicherung

BauBG  -  beitragspflichtige Helfer

Beim durchstöbern des Forums wurde ich auf einen Eintrag vom 03.09.2003 aufmerksam; dabei ging es darum, welche Helfer BauBGAbk.-beitragspflichtig sind.
Ein User mit dem Namen "Hr. Mar-081-Bur" schrieb in diesen Thread am 03.12.2003
Zitat: "Wenn Bekannte nicht mehr als 39 Std. in der Woche mithelfen, entfällt die Beitragspflicht. Für Verwandte gibt es keine zeitliche Begrenzung. "
Leider wurde im Rahmen dieses Threads auf diesen Eintrag nicht mehr geantwortet.
Meine Frage (n):
Ist das tatsächlich so? Ich meine 39 Std. helfen, heißt ja praktisch "Vollzeit", täglich 8 Std.
Bei meinen bisherigen Zwischenbescheiden der BauBG habe ich davon nichts gemerkt.
Auch die von unseren Eltern erbrachten Hilfeleistungen ließ sich die BauBG ordentlich bezahlen  -  also nichts von wegen Verwandte wären frei.
Kann mir jemand was zu dem Eintrag sagen?
PS: Ich wohne in Bayern  -  könnte ja sein, dass die Regelungen der BauBG regional unterschiedlich sind, oder?
  • Name:
  • AlexBeck
  1. Ich glaube das ist nicht richtig

    So weit mir bekannt ist, ist jeder Helfer, der nicht Bauherr ist, (nicht als Eigentümer im Grundbuch steht) bei der BauBGAbk. anzuzeigen, auch wenn er nur 1 h auf dem Bau hilft. Also selbst der Lebensgefährte muss bei der BauBG angemeldet werden, wenn er/sie nicht Miteigentümer ist. Wie viele Stunden pro Woche gearbeitet wird ist also völlig unerhebleich. Die Kosten sind in den Bundesländern unterschiedlich und liegen so zwischen etwa 1,75 €/h und 2,00 €/h. Die BauBG schickt üblicherweise Fragebögen, in denen dann die Helfer und die Gewerke in denen diese tätig waren eingetragen werden.
  2. Eben

    Vielen Dank für Ihren Eintrag, Frau Schneider. Genausop kenne ich die Handhabung aus unserer Bauerfahrung nämlich auch, deshalb hat mich die oben dargestellte Schilderung doch etwas verwundert.
    • Name:
    • AlexBeck
  3. Ganz kleine Korrektur, Esther

    Bauherren müssen nicht notwendigerweise Grundstückseigentümer sein.
    MfG Ortwin
  4. Und hier der Link dazu

    Die Infos auf den Seiten der BauBGAbk. sind gut und verständlich aufgemacht.
    Gruß

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN