Gebäudeversicherung  -  Neuantrag bei Eigentümerwechsel?
BAU-Forum: Bauversicherung

Gebäudeversicherung  -  Neuantrag bei Eigentümerwechsel?

Hallo liebes Forum,
Nachdem wir ein kleines Häuschen kauften, kam die Sparkassen-Gebäudeversicherung auf uns zu und will nun, dass wir einen neuen Vertrag abschließen (das Haus war vorher auch schon dort versichert)
Was ist nun sinncoller: den alten Vertrag zu übernehmen, oder einen komplett neuen abzuschließen? Bei einem Neuvertrag bekämen wir 30 % Rabatt, was mich allein schon stutzig macht!
Vielen Dank für Tipps
Gruß Jonas
  • Name:
  • Jonas Kögler
  1. Der alte Vertrag der Feuerversicherung

    geht automatisch auf Sie über. Sie haben dann die Möglichkeit, diesen Vertrag innerhalb eines Monats nach Eigentumsumschreibung IM GRUNDBUCH zu kündigen. Wenn nicht, läuft er mit den Kündigungsfristen wie bisher weiter. Eventuell bekommen Sie ja noch die alten Versicherungsbedingungen um sie mal mit den neuen zu vergleichen. Insbesondere sollten Sie auf die Höhe der Versicherungssumme und den Inhalt der Versicherung achten. Nicht das jetzt z.B. noch Elementarschäden wie Hochwasser versichert sind, Sie diese aber bei einem Neuabschluss nicht mehr bekommen, da das Gebiet zwischenzeitlich als gefährdet eingestuft wird.

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