Zahlung von Erschließungskosten nach 7 Jahren?
BAU-Forum: Bauversicherung
Zahlung von Erschließungskosten nach 7 Jahren?
Guten Tag,
ich habe folgende Frage.
Wir Bauten von 0.5.1994-08.1995 ein Einfamilienhaus.
Das Haus liegt direkt neben dem Friedhof.
Wir erschlossen nach Absprache mit der Gemeinde unser Grundstück in Eigenregie über eine Fußweg parallel zum Friedhof.
Ende 1997 baute die Gemeinde die Zufahrtstraße die bis dato mehr ein "kaputter Feldweg" war, auf eine Breite von 4,50 m aus!
(Diese Straße ist die Zufahrt von der anderen Seite des Grunstückes zu unserm Haus.)
Über diese Straße wurde also kein Wasser, Strom etc. oder sonstiges an unser Grundstück erschlossen.
Weiterhin gaben wir etliche Quadratmeter zum üblichen Erschließungspreis für diese Zufahrt an die Gemeinde ab!
Nun meine Fragen:
1. gibt es eine Frist wo die Gemeinde für diesen Fall keine Rechnung mehr stellen darf. (Verfallfrist)
2. Darf die Gemeinde hier überhaupt eine Rechnung für den Straßenbau stellen, da ja nur die miserable Zufahrt zum öffentlichen Friedhof hergerichtet wurde?
3. Wird bei einer Berechnung auch die Fläche des Friedhofes mit einbezogen?
ich habe folgende Frage.
Wir Bauten von 0.5.1994-08.1995 ein Einfamilienhaus.
Das Haus liegt direkt neben dem Friedhof.
Wir erschlossen nach Absprache mit der Gemeinde unser Grundstück in Eigenregie über eine Fußweg parallel zum Friedhof.
Ende 1997 baute die Gemeinde die Zufahrtstraße die bis dato mehr ein "kaputter Feldweg" war, auf eine Breite von 4,50 m aus!
(Diese Straße ist die Zufahrt von der anderen Seite des Grunstückes zu unserm Haus.)
Über diese Straße wurde also kein Wasser, Strom etc. oder sonstiges an unser Grundstück erschlossen.
Weiterhin gaben wir etliche Quadratmeter zum üblichen Erschließungspreis für diese Zufahrt an die Gemeinde ab!
Nun meine Fragen:
1. gibt es eine Frist wo die Gemeinde für diesen Fall keine Rechnung mehr stellen darf. (Verfallfrist)
2. Darf die Gemeinde hier überhaupt eine Rechnung für den Straßenbau stellen, da ja nur die miserable Zufahrt zum öffentlichen Friedhof hergerichtet wurde?
3. Wird bei einer Berechnung auch die Fläche des Friedhofes mit einbezogen?
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Meines Wissens
1. Verjährung beginnt erst mit der Abrechnung der letzten Rechnung der Erschließung zu laufen, es lässt sich also schwer beurteilen ob dies bei Ihnen greift-X1234Xim Zweifel zum Anwalt!
2. Ja, die Straße wurde erstmals ausgebaut, dafür können alle Nutznießer dieser Straße herangezogen werden, also auch Sie.
3. Ja, der Friedhof muss berücksichtigt werden.
Anmerkung: Eigentlich hätte eine Info vor Maßnahmebeginn erfolgen sollen?!
Keine Rechtsberatung nur persönliche Auffassung eines Bauherren! -
stimmt (glaube ich)
Hallo,
bin auch kein Rechtsanwalt. Die First läuft (glaube ich) 5 Jahre nach Kostenfeststellung der Maßnahme zum Jahresende aus (Kommunalabgabengesetz).
Nachzuweisen, dass diese Frist überschritten ist, dürfte Ihnen kaum gelingen. Sie müssten dazu Zugriff auf alle Unterlagen der Gemeinde haben, die diese Maßnahme betreffen.
1997 gebaut
1998 Schluss gerechnet
1999 - 2000 - 2001 - 2002 - 2003
und gerade noch geschafft
Habe es ähnlich erlebt. Grundstück vor dem Kauf besichtigt. Straßenlaternen standen schon. 2 Jahre nach Einzug kam plötzlich die Rechnung. Keine Chance gehabt, obwohl ich einen guten Draht zum Bauamt habe.
Mit freundlichen Grüßen