Bau BG Anfrage nach Grundstückskauf, wie antwortenß
BAU-Forum: Bauversicherung

Bau BG Anfrage nach Grundstückskauf, wie antwortenß

Wir haben ein Grundstück gekauft und wollen noch in diesem Jahr anfangen zu bauen,
bis jetzt ist noch nichts gelaufen
wie sollte man am besten auf die Fragen im antwortbogen Antworten um sich alle Möglichkeiten offen zu halten
gibt es da was bestimmtes zu beachten oder so?
sollte man was nicht reinschreiben?
über Anregungen wäre ich dankbar
MfG
cg
  • Name:
  • Christian Gude
  1. Verstehe ich nicht ...

    Bau BG. Nehme an Sie wollen viel selber machen (lassen).
    Ihre Helfer müssen Sie doch eh versichern. Ab dann, wenn Stunden anfangen.
    Oder habe ich die Frage nicht verstanden. Worum geht es denn?
  2. Bauantrag gibt es also schon,

    sonst meldet sich die BauBGAbk. ja nicht.
    Nehme an, Ihre Frage bezieht sich auf die Angaben, welche Gewerke von welcher Firma bzw. in Eigenleistung gemacht werden.
    Da können Sie alles eintragen, was bereits bekannt ist. Falls Sie noch überhaupt niemand beauftragt haben, dann schreiben Sie das eben rein. Mit dem Ausfüllen des Fragebogens sind Sie ja nicht auf die angegebenen Firmen festgelegt. Wenn sich im Verlauf des Baus irgendwas anderes ergibt, dann melden Sie das halt mit dem nächsten Bogen nach. (Sie müssen sowieso alle paar Monate einen aktualisierten Bogen einreichen).
  3. Höhe der gesamtbaukosten, öffentliche Förderung, Zahl der Arbeitsstunden

    hier noch mal genauer:
    hat die Höhe der gesamtbaukosten irgendwas mit der späteren Verrechnung der Beiträge zu tun? ist es sinnvoll den niedristen Betrag einzusetzen oder den höchsten Betrag (natürlich geschätzt)
    es wird im bogen die öffentliche Förderung angesprochen, 1. Förderungsweg nach Wohnraumförderungsgesetz, was hat es damit auf sich, ich werde nur die Eigenheimzulage beantragen, ist das eine Förderung nach dem 1. Förderungsweg, wahrscheinlich nicht,
    hierbei geht es ja auch um die beitragsfreie Versicherung für die Bauherren, sprich mir und meine Frau
    kann man sonst noch Förderungen beantragen, wenn ja wo sind die grenzen?
    die anzugebende Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden der Helfer kann ja durchaus schwanken, man kann viel annehmen oder schlecht zählen oder wenig annehmen, wie genau wird das von den Behörden geprüft? muss man eine liste machen in der sich jeder einträgt wie bei einer stempelkarte?
    ich weiß die Fragen sind ein wenig doof, aber ich habe mich bis jetzt nur mit der technischen Seite auseinandergesetzt und mir um Förderungen keine Gedanken gemacht, ebsnsowenig um Bauhelferversicherung etc, behördenkram eben
    um Antworten wäre ich sehr dankbar
    MfG
    cg
  4. Baugenehmigung gibt es schon,

    da hatten sie recht Herr Richter, hatte ich nicht erwähnt, ist aber wichtig
  5. Also:

    die Gesamtbaukosten haben mit den späteren Beiträgen überhaupt nichts zu tun. Sie zahlen später pro gemeldeter Arbeitsstunde den festgesetzten Beitrag (steht, soweit ich weiß auch irgendwo in dem ganzen Papierberg, den Sie da bekommen haben).
    Wegen der öffentlichen Mittel bin ich mir jetzt nicht ganz sicher. Ich glaube, dass Bauherren, die Gelder aus dem 1. Förderungsweg (die ja wiederum Einkommensabhängig sind) erhalten, keine Beiträge zur BauBGAbk. bezahlen müssen und die Helfer trotzdem in vollem Umfang versichert sind.
    Meines Wissens sind Bauherr/In und Ehegatte bei der BauBG NICHT automatisch versichert.
    Die von den Helfern geleisteten Stunden müssen Sie angeben (immer nachträglich, nicht vorher schätzen). Wir haben da während dem Bau immer die Arbeitsstunden notiert und dann im festgelegten Rhythmus die Aufstellung an die BauBG geschickt.
    Unterschrift der Helfer o.ä. war nicht notwendig.
    Die Eigenheimzulage ist keine Förderung nach dem 1. Förderungsweg.

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