Haus und Grundbesitzerhaftpflicht oder nicht?
BAU-Forum: Bauversicherung

Haus und Grundbesitzerhaftpflicht oder nicht?

Sehr geehrte Experten,
ich habe vor ca. einem halben Jahr ein Haus gekauft welches auf einem Grundstück steht wo eine Wohneigentümergemeinschaft insgesamt 4 Häuser hat.
Da alle Eigentümer keine Lust dazu hatten Verwalter zu sein, habe ich mich zum Verwalter wählen lassen ohne eigentlich genauer über die Konsequenzen nachzudenken.
Jetzt steht die Frage an ob für die Eigentümergemeinschaft eine Haus und Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung abgeschlossen werden muss. Nach meinen Recherchen zahlt für Schäden auf dem Gemeinschftsgrundstück meine private Haftpflichtversicherung.
Ist das richtig?
  • Name:
  • Klaus Müller
  1. Gemeinschaftseigentum

    nach meiner-unmaßgeblichen -Meinung schützt Ihre eigene private Haftpflichtversicherung Sie nur im Rahmen des selbst genutzten Immobilienanteils. Die Eigentümergemeinschaft benötigt , so vermute ich, eine selbstständige Haftpflichtversicherung für Schäden am Gemeinschaftseigentum. Erkundigen Sie sich bei den Versicherern!
    • Name:
    • JG
  2. Haftpflicht

    Hallo, eine Privathaftpflichtversicherung ist keine All Inclusive. das wäre das erste Modell, welches Haus- und Grund einschließt. Aber um sicher zu gehen, kann man die Versicherungsbedingungen durchlesen. Oder man informiert sich bei Dimagb.de  -  Informationen für Bauherren.
    Im übrigen besteht nicht für alles eine Versicherungspflicht. Bei vielem steht es einem frei, im Schadensfall selbst zu löhnen. das kann dann bis zum Bankrott gehen (auch private Insolvenz genannt).
  3. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (Hausbesitzerhaftpflichtversicherung, Grundbesitzerhaftpflichtversicherung)

    Dies ist keine Rechtsberatung: M.E. ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz WEGAbk. der Verwalter berechtigt, eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung (Haushaftpflichtversicherung, Grundstückshaftpflichtversicherung) abzuschließen, was
    m.E. auch sehr sinnvoll ist. Die Privathaftpflichtversicherung
    deckt maximal die Schäden am Sondereigentum (selbstgenutzter Teil
    der Wohnung/des Hauses) im Rahmen der Haus- und Grundstückshaft-Pflichtversicherung. Für das Gemeinschaftseigentum kommt sie
    aber meines Wissens nicht auf. Hier sollte dann eine Haus  -  und
    Grundstückshaftpflichtversicherung für die Eigentümergemeinschaft
    vorhanden sein.
  4. Vorredner hat recht

    Als ehemaliger nebenberuflicher Verwalter: Eine Privathaftpflichtversicherung deckt das Risiko i.d.R. nicht ab, jede Wohneinheit benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (Hausbesitzerhaftpflichtversicherung, Grundbesitzerhaftpflichtversicherung), die Preise variieren je nachdem ob selbstgenutzt oder vermietet. Bei der Stiftung Warentest gibt es Versicherungsvergleiche.
    • Name:
    • RLC

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN