
Wvl. : 25.02.05 Streitet Euch nicht so ...

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Einfuhr von Alkohol und Tabakwaren:
Alkoholwaren dürfen nur von einer Person, die mindestens 20 Jahre alt ist, eingeführt werden. Tabakwaren dürfen nur von einer Person, die mindestens
18 Jahre alt ist, eingeführt werden. Erlaubte Mengen, die eingeführt werden dürfen:
10 Liter Spirituosen (mehr als 22 %)
20 Liter Spirituosen (höchst 22 %)
90 Liter Wein (aber höchst 60 Liter Schaumwein)
110 Liter Bier
Die überschüssige Menge brauche ich als Reiseproviant ... )
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