Erschließung Neubaugebiet Kanal zu hoch - trotz Hanglage keine Freispiegelentwässerung möglich
BAU-Forum: Trinkwasser- und Schmutzwasser-Aufbereitung
Erschließung Neubaugebiet Kanal zu hoch - trotz Hanglage keine Freispiegelentwässerung möglich
Die Kosten für die nun statt Rückstauklappe erforderlichen Hebeanlagen sind nicht unerheblich und da wir schon mit 95,- €/m²! für die Erschließung zur Kasse gebeten wurden habe ich wenigt Verständnis nun nochmals 3000 - 5000 € für eine Hebeanlage (plus Wartung etc.) aufzahlen zu müssen und erwäge dies bei den Erschließungskosten als Mangel abzuziehen.
Nun stellt sich die Frage : Ist dies ein Mangel an der Erschließung (Planungsfehler)? Gibt es Vorschriften oder Empfehlungen dass Abwasserkanäle bei günstiger Gefällelage für Freispiegelentwässerung ausgeführt werden sollten? Kann man dies erwarten bzw. voraussetzen wenn dies mit geringem Mehraufwand in der Erschließung möglich gewesen wäre? Wie ist die rechtliche Lage?
Vielen Dank
-
Rückstauebene ist immer Straßenoberkante
Selten können Keller direkt entwässert werden, oft werden Hebeanlagen und Rückstauklappen benötigt. Weiterhin haben Sie einen Entwässerungsantrag gestellt und die angegebenen Höhenlagen verwendet. Der Revisionsschacht ist Ihre Planung und keine Sache der Erschließung. Folglich ist es auch kein Mangel bei der Erschließung, sondern ein Mangel bei der Planung der Entwässerungsanlage. Die Frage, ob eine andere Entwässerung überhaupt möglich ist kann so nicht beantwortet werden. Vermutlich führt der geringste Rückstau zu einer Überflutung des Kellers. Gruß -
Ergänzung zum Verständnis
Offensichtlich habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt und Herr Kla-2930-Kir verwirrt.Dass die Rückstauebene immer Straßenoberkante ist ist klar. Ich muss natürlich bei einer Freispiegelleitung immer eine Rückstauklappe einbauen um Überflutung zu verhindern. Es handelt sich in meinem Fall aber um ein Neubaugebiet.
Hier wäre es durch die günstige Gefällelage eben sehr einfach möglich gewesen eine Freispiegelentwässerung zu ermöglichen. (w.o.e. sogar wahrscheinlich ohne den Hauptkanal in der Straße tiefer legen zu müssen)
Der Revisionsschacht wurde durch den Erschließungsträger in mein Grundstück gesetzt. Ich habe weder einen "Entwässerungsantrag" gestellt noch "Höhenlagen" angegeben. Zum Zeitpunkt der Erschließung waren die Baufenster, Gebäudehöhen, etc.definiert und hätten vom Erschließungsträger bei der Planung der Lage und Tiefe der Kanalanschlüsse (Revisionsschacht 1 m innerhalb des Grundstückes) ohne weiteres berücksichtigt werden können.
Es ist bisher meinerseits weder eine konkrete Planung für das Haus gemacht, noch ein Bauantrag gestellt worden. Dennoch ist durch die Lage des Kanals, Baufenster etc. schon jetzt absehbar, dass der Keller der Doppelhaushälfte nur mit einer Hebeanlage entwässert werden kann die eben wesentlich teurer als eine Rückstauklappe ist.
Gruß