Abwasseranschlussgebühr Thüringen: Geschossflächenberechnung, Vollgeschoss Definition & frühere Regelungen?
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Abwasseranschlussgebühr Thüringen: Geschossflächenberechnung, Vollgeschoss Definition & frühere Regelungen?

Hallo,
mein Haus steht in Thüringen und wurde von mir 1994 neu gebaut. Im Dezember diesen Jahres wurde mir der Abwasseranschlussgebührenbescheid zugeschickt. Meine Frage dazu: Man hat bei der Festlegung der anrechenbaren Geschossfläche im Gegensatz zu einem älteren (später zurückgenommenen Bescheid) mein ausgebautes Dachgeschoss als Vollfläche (wie EGAbk.) gewertet. Die 2/3 Regel unterschreite ich spielend, was auch früher schon vom Zweckverband anerkannt wurde.
Nach der Thür. Landesbauordnung steht nun folgendes wörtlich im Text:
"§ 85 Übergangsbestimmungen 09
(1) Auf die vor dem In-Kraft-Treten einer Änderung dieses Gesetzes eingeleiteten Verfahren sind die ab dem In-Kraft-Treten der jeweiligen Änderungen geltenden Bestimmungen des Ersten bis Dritten Teils dieses Gesetzes insoweit anzuwenden, als sie für den Antragsteller eine günstigere Regelung enthalten als die vorherigen Bestimmungen.
(2) Solange § 20 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) zur Begriffsbestimmung des Vollgeschosses auf Landesrecht verweist, gelten Geschosse als Vollgeschosse, wenn deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und sie über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. In Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 gelten Geschosse, die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine für die Nutzung als Aufenthaltsraum in solchen Gebäuden erforderliche lichte Höhe haben, als Vollgeschosse. "
Bedeutet das nun, dass unter Dachschrägen eine lichte Höhe auch weit unter 2,30 m für die Nutzung als Aufenthaltsraum ausreichend ist. Und wenn ja, gibt es da eine Grenze in der lichten Höhe?
Bei Nachfrage beim Zweckverband wurde mir gesagt, sobald im Dachgeschoss Räume zu Wohnzwecken genutzt werden, wird das gesamte Geschoss voll zur Berechnung der Gebühr herangezogen.
Würde mich freuen, wenn eine sachlich kompetente Antwort dazu käme.
Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Fest!
Dibo
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    Ich verstehe, dass Sie Fragen zur Berechnung der Abwasseranschlussgebühr für Ihr 1994 in Thüringen gebautes Haus haben. Die Berechnungsgrundlage für die Abwasseranschlussgebühr basiert auf der Geschossfläche. Hierbei ist entscheidend, wie ein Vollgeschoss nach der Thüringer Landesbauordnung (ThürLBO) definiert ist.

    Vollgeschossdefinition: Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss, dessen Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über der Geländeoberfläche liegt und das über mindestens zwei Drittel seiner Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m aufweist. Dachgeschosse können unter bestimmten Voraussetzungen auch als Vollgeschosse gelten, insbesondere wenn sie als Aufenthaltsräume oder Wohnräume genutzt werden.

    Frühere Regelungen: Es ist möglich, dass zum Zeitpunkt des Baus Ihres Hauses (1994) andere Bestimmungen zur Geschossflächenberechnung galten. Wenn die damals gültigen Regelungen für Sie günstiger wären, könnte dies relevant sein. Prüfen Sie, ob es eine Übergangsregelung oder eine für den Antragsteller günstigere Regelung gibt, solange die alten Bestimmungen in Kraft waren.

    👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie die aktuelle Berechnung der Geschossfläche mit den zum Zeitpunkt des Baus gültigen Bestimmungen. Fordern Sie beim zuständigen Zweckverband die detaillierte Berechnungsgrundlage an und lassen Sie diese gegebenenfalls von einem Bausachverständigen prüfen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Geschossfläche
    Die Geschossfläche ist die Summe der Grundflächen aller Geschosse eines Gebäudes. Sie dient als Grundlage für verschiedene Berechnungen, wie z.B. die Abwasseranschlussgebühr. Die genaue Ermittlung ist in der Landesbauordnung geregelt.
    Verwandte Begriffe: Wohnfläche, Nutzfläche, Grundfläche.
    Vollgeschoss
    Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss, das bestimmte Kriterien hinsichtlich Höhe und Lage über dem Gelände erfüllt. Die genaue Definition variiert je nach Landesbauordnung. Dachgeschosse können unter Umständen auch als Vollgeschosse gelten.
    Verwandte Begriffe: Dachgeschoss, Untergeschoss, Kellergeschoss.
    Thüringer Landesbauordnung (ThürLBO)
    Die Thüringer Landesbauordnung ist das zentrale Gesetz für das Bauwesen in Thüringen. Sie regelt unter anderem die Anforderungen an Gebäude, die Baugenehmigung und die Definition von Begriffen wie Geschossfläche und Vollgeschoss.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Landesrecht.
    Zweckverband
    Ein Zweckverband ist ein Zusammenschluss von Kommunen zur Erfüllung bestimmter Aufgaben, wie z.B. die Abwasserentsorgung. Der Zweckverband legt die Gebühren für die Abwasseranschlüsse fest.
    Verwandte Begriffe: Kommune, Abwasser, Gebühren.
    Abwasseranschlussgebühr
    Die Abwasseranschlussgebühr ist eine einmalige Gebühr, die für den Anschluss eines Grundstücks an das öffentliche Abwassernetz erhoben wird. Die Höhe der Gebühr richtet sich in der Regel nach der Geschossfläche des Gebäudes.
    Verwandte Begriffe: Abwassergebühr, Anschlussbeitrag, Kanalanschluss.
    Geländeoberfläche
    Die Geländeoberfläche ist die natürliche oder durch bauliche Maßnahmen veränderte Oberfläche des Grundstücks. Sie dient als Bezugspunkt für die Bestimmung der Höhe eines Geschosses.
    Verwandte Begriffe: Höhenlinie, Grundstück, Topographie.
    Aufenthaltsraum
    Ein Aufenthaltsraum ist ein Raum, der zum Wohnen, Schlafen, Arbeiten oder für ähnliche Zwecke bestimmt ist. Die Nutzung eines Raumes als Aufenthaltsraum kann Auswirkungen auf die Bewertung als Vollgeschoss haben.
    Verwandte Begriffe: Wohnraum, Nutzraum, Zimmer.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie wird die Geschossfläche für die Abwassergebühr berechnet?
      Die Geschossfläche wird in der Regel anhand der Außenmaße der Gebäude ermittelt. Dabei werden alle Vollgeschosse berücksichtigt. Die genaue Definition, was als Vollgeschoss gilt, ist in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt.
    2. Was ist ein Vollgeschoss im Sinne der Thüringer Landesbauordnung?
      Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss, dessen Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über der Geländeoberfläche liegt und das über mindestens zwei Drittel seiner Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m aufweist.
    3. Können Dachgeschosse als Vollgeschosse gelten?
      Ja, Dachgeschosse können als Vollgeschosse gelten, wenn sie die Kriterien eines Vollgeschosses erfüllen, insbesondere wenn sie als Aufenthaltsräume oder Wohnräume genutzt werden.
    4. Was passiert, wenn sich die Definition des Vollgeschosses geändert hat?
      Es ist möglich, dass frühere Definitionen für Sie günstiger sind. Prüfen Sie, ob es Übergangsregelungen gibt oder ob die alten Bestimmungen für Sie vorteilhafter sind, solange diese in Kraft waren.
    5. Wo finde ich die genauen Bestimmungen zur Geschossflächenberechnung?
      Die genauen Bestimmungen finden Sie in der Thüringer Landesbauordnung (ThürLBO) und in den Satzungen des zuständigen Zweckverbandes für die Abwasserentsorgung.
    6. Was kann ich tun, wenn ich mit der Berechnung der Abwassergebühr nicht einverstanden bin?
      Sie können zunächst die detaillierte Berechnungsgrundlage beim Zweckverband anfordern und diese prüfen. Bei Unklarheiten oder Fehlern können Sie Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen.
    7. Benötige ich einen Fachmann für die Prüfung der Geschossflächenberechnung?
      Es ist ratsam, einen Bausachverständigen oder einen Anwalt für Baurecht hinzuzuziehen, um die Berechnungsgrundlage und die rechtlichen Aspekte zu prüfen.
    8. Welche Rolle spielt die Nutzung des Dachgeschosses bei der Berechnung?
      Wenn das Dachgeschoss als Wohnraum oder Aufenthaltsraum genutzt wird, wird es eher als Vollgeschoss gewertet und somit bei der Berechnung der Abwassergebühr berücksichtigt.

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  2. Abwassergebühr Thüringen: Günstigere Regelung – Anspruch prüfen!

    ein Hoch für Juristen
    Klasse gemacht!
    Ich verstehe den Text so, dass Sie einen Anspruch auf die neue Regelung haben, wenn diese günstiger als die alte Regelung wäre, aber selbstverständlich ist die neue Regelung für Sie ungünstiger.
    Also hat man die alte Regelung auch gleich zurückgezogen.
    Der Abwasserverband braucht Ihre Gebühren und hat sich die Satzung entsprechend gestaltet.
    Das hat absolut nichts mit der Berechnung von Wohnflächen bei Dachschrägen zu tun welche die Wohnflächen reduzieren.
    Dafür ist die Anschlussgebühr für Abwasser nur einmal zu zahlen und dann nie wieder.
    Übrigens: bei der Wahl des Bürgermeisters in Ihrem Ort haben Sie diese Leute mitgewählt und die haben sich jetzt bedankt.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  3. Abwasseranschluss: Verjährung der Gebührenforderung prüfen (AO §228)!

    Nochmal nachgefragt ...
    Nochmal nachgefragt das thüringische KAG verweist u.a. auf 228 AO. Wenn ich nun sehe, dass Sie 94 gebaut haben, stellt sich automatisch die Frage nach der Verjährung ...
  4. Abwassergebühren: Verzinsung der Kosten ab 1994 möglich!

    Verjährung?
    Ja sicher, wenn ... auf den ersten Bescheid gezahlt wurde, bevor er zurückgezogen wurde bzw. rechtskräftig wurde.
    Wenn nicht, stellt sich sogar die Frage nach der Verzinsung der Kosten ab Herstellung der Anschlussarbeiten 1994.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

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    Abwasseranschlussgebühr Thüringen: Geschossfläche, Verjährung & Berechnung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Berechnung der Abwasseranschlussgebühr in Thüringen, insbesondere die Anrechnung der Geschossfläche und die Definition von Vollgeschossen. Ein wichtiger Punkt ist die mögliche Anwendung einer günstigeren Regelung und die Frage der Verjährung der Gebührenforderung. Zudem wird die Verzinsung der Kosten ab Herstellung des Anschlusses thematisiert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Abwassergebühr Thüringen: Günstigere Regelung – Anspruch prüfen! wird darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf eine neue Regelung bestehen kann, wenn diese günstiger ist als die alte. Es ist ratsam, dies genau zu prüfen, da der Abwasserverband möglicherweise die Satzung entsprechend angepasst hat.

    💰 Zusatzinfo: Die Frage der Verjährung der Abwasseranschlussgebühr wird im Beitrag Abwasseranschluss: Verjährung der Gebührenforderung prüfen (AO §228)! aufgeworfen. Hierbei ist § 228 der Abgabenordnung (AO) relevant. Es sollte geprüft werden, ob die Forderung bereits verjährt ist, insbesondere wenn der Bau bereits 1994 erfolgte.

    📊 Zusatzinfo: Im Beitrag Abwassergebühren: Verzinsung der Kosten ab 1994 möglich! wird die Möglichkeit der Verzinsung der Kosten ab Herstellung der Anschlussarbeiten im Jahr 1994 angesprochen. Dies ist ein weiterer Aspekt, der bei der Prüfung des Gebührenbescheids berücksichtigt werden sollte.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, den Gebührenbescheid sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die korrekte Berechnung der Abwasseranschlussgebühr sicherzustellen. Die Definition der Geschossfläche, die Anwendbarkeit von Übergangsbestimmungen und die Frage der Verjährung sollten dabei besonders beachtet werden.

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