Blaues Rohr für Wasseranschluss: Pflichten, Organisation & Abholung durch Bauherr?
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Blaues Rohr für Wasseranschluss: Pflichten, Organisation & Abholung durch Bauherr?

Hallo,
ist es üblich, dass der Bauherr ein Blaues Rohr, welches durch die Berliner Wasserbetriebe gesetzl. gefordert wird, durch den Bauherren bei den Wasserbetrieben abzuholen bzw. zu organisieren ist?
Ich komme mir ein bisschen veralbert vor, denn müsste dies nicht alles über die Hausbaufirma geschehen? Ich dachte, dass eine Hausbaufirma nach gesetzl. Vorschriften bauen MUSS und da wir nicht im Vertrag festgehalten haben, dass wir die Wasserversorgung selbst legen, gehört das doch zu den Aufgaben der Baufirma oder verstehe ich da etwas falsch?
Danke schon mal für die Antworten.
  • Name:
  • Kurt
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    Die Frage, ob der Bauherr das blaue Rohr für den Wasseranschluss selbst abholen muss, hängt von den individuellen Vereinbarungen im Bauvertrag und den örtlichen Vorschriften ab.

    Üblicherweise ist die Hausbaufirma oder der Sanitärinstallateur für die Organisation und den Einbau des blauen Rohrs zuständig, da dies Teil der Wasserinstallation ist. Die Berliner Wasserbetriebe schreiben das blaue Rohr vor, aber die Organisation der Beschaffung ist nicht zwingend dem Bauherrn aufgebürdet.

    Es ist ratsam, den Bauvertrag und die Leistungsbeschreibung genau zu prüfen, um festzustellen, wer für die Beschaffung des Materials verantwortlich ist. Klären Sie dies gegebenenfalls mit der Hausbaufirma oder den Berliner Wasserbetrieben direkt.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie die Berliner Wasserbetriebe und Ihre Hausbaufirma, um die Zuständigkeiten bezüglich der Beschaffung des blauen Rohrs eindeutig zu klären. Halten Sie die Vereinbarungen schriftlich fest.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Blaues Rohr
    Ein blaues Rohr ist ein spezielles Kunststoffrohr, das für Trinkwasserleitungen verwendet wird. Es ist in der Regel blau gefärbt, um es von anderen Rohrleitungen zu unterscheiden. Es muss bestimmte Zertifizierungen und Normen erfüllen, um für den Trinkwassertransport zugelassen zu sein.
    Verwandte Begriffe: Trinkwasserleitung, Wasseranschluss, PE-Rohr
    Wasseranschluss
    Der Wasseranschluss ist die Verbindung eines Gebäudes mit dem öffentlichen Trinkwassernetz. Er umfasst alle Leitungen, Armaturen und Zähler, die für die Versorgung des Gebäudes mit Trinkwasser notwendig sind.
    Verwandte Begriffe: Trinkwasserversorgung, Hausanschluss, Wasserzähler
    Berliner Wasserbetriebe
    Die Berliner Wasserbetriebe sind das Unternehmen, das die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung in Berlin sicherstellt. Sie sind verantwortlich für den Betrieb und die Instandhaltung des Wassernetzes und legen die technischen Anforderungen für den Wasseranschluss fest.
    Verwandte Begriffe: Wasserversorger, Trinkwasser, Abwasser
    Hausbaufirma
    Eine Hausbaufirma ist ein Unternehmen, das sich auf den Bau von Wohnhäusern spezialisiert hat. Sie übernimmt in der Regel die Planung, die Koordination und die Ausführung des Baus, einschließlich der Installation der Wasserversorgung.
    Verwandte Begriffe: Bauunternehmen, Generalunternehmer, Bauleitung
    DIN-Norm
    DIN-Normen sind technische Regeln, die vom Deutschen Institut für Normung (DINAbk.) erarbeitet werden. Sie legen Anforderungen an Produkte, Verfahren und Dienstleistungen fest und dienen der Qualitätssicherung und der Vergleichbarkeit.
    Verwandte Begriffe: Norm, Standard, EN-Norm
    Sanitärinstallateur
    Ein Sanitärinstallateur ist ein Handwerker, der sich auf die Installation und Wartung von Sanitäranlagen spezialisiert hat. Dazu gehören die Installation von Wasserleitungen, Abwasserleitungen, Heizungsanlagen und sanitären Einrichtungen.
    Verwandte Begriffe: Klempner, Heizungsbauer, Anlagenmechaniker
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmen, der die Bedingungen für den Bau eines Gebäudes regelt. Er enthält unter anderem Angaben zu den Leistungen, den Preisen, den Terminen und den Gewährleistungen.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauleistungsvertrag, Architektenvertrag

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein blaues Rohr und wozu dient es?
      Ein blaues Rohr ist ein spezielles Rohr, das für den Trinkwasseranschluss verwendet wird. Es dient dazu, das Trinkwasser vom öffentlichen Wassernetz ins Gebäude zu leiten und muss bestimmte hygienische und technische Anforderungen erfüllen.
    2. Wer ist für den Einbau des blauen Rohrs verantwortlich?
      In der Regel ist die Hausbaufirma oder ein beauftragter Sanitärinstallateur für den fachgerechten Einbau des blauen Rohrs zuständig. Dies umfasst die Planung, die Materialbeschaffung und die Installation gemäß den geltenden Vorschriften.
    3. Kann der Bauherr zur Abholung des blauen Rohrs verpflichtet werden?
      Ob der Bauherr zur Abholung des blauen Rohrs verpflichtet ist, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen mit der Hausbaufirma ab. Es ist unüblich, aber nicht ausgeschlossen, dass der Bauherr diese Aufgabe übernimmt, wenn dies so vereinbart wurde.
    4. Welche Vorschriften gelten für den Wasseranschluss?
      Für den Wasseranschluss gelten die Vorschriften der örtlichen Wasserversorgungsunternehmen (wie den Berliner Wasserbetrieben) sowie die DIN-Normen für Trinkwasserinstallationen (z.B. DIN EN 806, DIN 1988). Diese Normen regeln die Materialien, die Ausführung und die Prüfung der Installation.
    5. Was passiert, wenn das blaue Rohr nicht fachgerecht eingebaut wird?
      Ein nicht fachgerechter Einbau des blauen Rohrs kann zu Problemen mit der Trinkwasserqualität, zu Wasserschäden oder zu Beanstandungen durch das Wasserversorgungsunternehmen führen. Im schlimmsten Fall kann die Wasserversorgung unterbrochen werden.
    6. Wie kann ich sicherstellen, dass der Wasseranschluss korrekt ausgeführt wird?
      Um sicherzustellen, dass der Wasseranschluss korrekt ausgeführt wird, sollten Sie einen qualifizierten Sanitärinstallateur beauftragen und die Arbeiten von einem Fachmann überwachen lassen. Achten Sie darauf, dass alle geltenden Vorschriften und Normen eingehalten werden.
    7. Was ist, wenn die Hausbaufirma die Abholung des Rohrs vom Bauherrn verlangt?
      Wenn die Hausbaufirma die Abholung des Rohrs vom Bauherrn verlangt, sollte man zunächst den Bauvertrag prüfen. Ist dort keine klare Regelung getroffen, sollte man mit der Hausbaufirma sprechen und gegebenenfalls eine schriftliche Vereinbarung treffen, wer die Kosten für die Abholung trägt.
    8. Wo kann ich mich über die genauen Anforderungen der Berliner Wasserbetriebe informieren?
      Die genauen Anforderungen der Berliner Wasserbetriebe können Sie auf deren Webseite oder direkt bei den Berliner Wasserbetrieben erfragen. Dort erhalten Sie Informationen zu den technischen Vorgaben, den benötigten Materialien und den Anmeldeprozessen.

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  2. Wasseranschluss: Vertragliche Pflichten vs. Wasserversorger-Leistung

    Ja da verstehen Sie vermutlich was falsch
    kommt aber explizit drauf an was im Vertrag steht (bzw. nicht drin steht).
    Im Regelfall wird der Wasserversorger seine Leitung, alleine schon aus Hygenischen Gründen, selber verlegen und Anschließen (müssen).
    ggf. in der Frischwassersatzung nachschauen bzw. nachfragen beim Wasserversorger. Könnte bei Ihnen anders sein.
    Je nachdem macht der dann auch den Graben/Wanddurchbruch selber oder Sie können das auch selber machen (beauftragen).
    In vielen Verträgen steht meist drin, dass der Hausanschluss bauseits, also von Ihnen zu machen ist. Oftmals werden auch die Abwasserrohre nur 1 m aus dem Fundament herausgeführt, danach ist das Ihr Problem.
    Sinnvoll ist die Koordination der Gwerke für Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Telefon, damit nur 1x der Bagger kommen muss. Klappt aber leider nicht immer. Gegen Aufpreis macht das sicherlich auch Ihr Bauträger.
    Haben Sie eine zentrale Hauseinführung erleichtert das auch die Sache, weil dann nicht jeder sein Einführung "selber" machen muss. Aber das muss wohl auch je nach Vertrag, explizit beauftragt werden. Ist wohl aus Kostengründen meist nicht im Baupreis enthalten.
    Fazit: Was nicht im Vertrag drin ist, ist meist auch nicht gemacht. Bauseits ist immer das, was SIE machen müssen. Und das sind dann die "üblichen" Baunebenkosten.
    Aber vielleicht bei Ihnen auch anders geregelt.
  3. Blaues Rohr: Bauherr-Abholung – Sinn oder Unsinn?

    Danke kho ...
    Danke kho für die Antwort. Es geht hierbei nicht ums Verlegen, sondern ums Abholen und das finde ich schon merkwürdig.
    Ich sehe mich schon mit irgendeinem "blauen Rohr" in der Gegend rumkutschieren. Ich weiß nicht mal, wie groß das ist etc.
    Nun ja, ich hoffe, die Wasserbetriebe wissen mehr dazu.
    • Name:
    • Kurt
  4. Wasseranschluss: Bauherr-Pflicht zur aktiven Beauftragung

    Ist wohl so zu verstehen, dass Sie das Wasser "abholen" müssen, d.h. wenn Sie sich nicht darum kümmern, dass ein Anschluss gemacht wird, passiert nichts  -  das Wasserversorgungsamt (oder wie immer das heißt) wird nicht von sich aus tätig, z.B. weil anderswo eine Baugenehmigung erteilt wurde.
    Ist wohl so zu verstehen, dass Sie das Wasser "abholen" müssen, d.h. wenn Sie sich nicht darum kümmern, dass ein Anschluss gemacht wird, passiert nichts  -  das Wasserversorgungsamt (oder wie immer das heißt) wird nicht von sich aus tätig, z.B. weil anderswo eine Baugenehmigung erteilt wurde.
    Da Ihr Wunsch, einen Wasseranschluss zu bekommen, nicht so exotisch ist, fragen sie dort halt mal an, was Sie machen sollen (Eigentlich eine Aufgabe der Bauleitung).
  5. Blaues Schutzrohr Berlin: Selbst verlegen vs. Komplettpreis

    @Paulsen: Angefragt hat er schon,
    ja, in Berlin gibt es das Angebot der Wasserbetriebe, das blaue Schutzrohr, in dem dann die eigentliche Leitung eingezogen wird selbst zu verlegen (wenn man den Komplettpreis mit Graben von denen sieht nimmt man das gerne an🙂 mit Abnahme des offenen Grabens seitens der Wasserbetriebe und Material, das die über die bezogen wird. Klartext: selber Abholen (mit Dachträger kein Problem), verlegen kannst du selber oder per selbstbeauftragter Firma  -  Häuslebauer bauen Häusle, da ist die Welt nicht rund, sondern rechteckig und hört außerhalb der Bodenplatte auf.
    Wir haben da einen Bagger gemietet und das selbst gemacht. Baggern fetzt, ist zuerst wie beidseitig mit Stäbchen essen, aber nach ein paar Stunden will man dann nicht mehr raus aus dem Ding. In dem Zuge haben wir auch das Abwasser und das Schutzrohr für Elektro verlegt. Gas und Telefon ging nicht, die wollten unbedingt selber buddeln.
  6. Wasseranschluss: Schutzrohr vs. Trinkwasserrohr – Der Unterschied

    Schutzrohr
    hört sich ja schon viel anders an. Ich bin vom eigentlichen Trinkwasserrohr ausgegangen.
    Dann ist ja alles OK.
    Klar, bei dem Preis lohnt sich das. Aber auch das muss koordinier sein.
    z.B. wo hört das Rohr auf (Schacht?)
  7. Blaues Schutzrohr: Wasserbetriebe Lieferung vs. Selbstabholung

    Danke ...
    Danke an alle.
    Jetzt sind wir auch etwas schlauer, da persönlich bei den Wasserbetrieben vor Ort gewesen.
    Es handelt sich tatsächlich um das blaue Schutzrohr was in die Bodenplatte kommt, ohne welches man gar keine Abnahme bekommt.
    Bei rechtzeitiger Anmeldung (Bearbeitung dauert ca. 3 Monate!) würden die Wasserbetriebe dieses Rohr selbst liefern. Ansonsten muss es abgeholt werden.
    Zu den Preisen kann ich nur sagen, dass es sich nicht immer lohnt, alles selbst zu verlegen. Wenn z.B. ein bereits vorhandener Schacht erneuert werden muss, da er so gar nicht dem Standard entspricht, noch Bleirohre anliegen und man bei Nutzung dieses Schachts quer über das ganze Grundstück verlegen muss, überlegt man schon, ob man nicht doch eine andere Alternative findet. Hinzu kommt, dass der Zähler in diesen Schacht gesetzt werden würde, was bedeutet, wenn man mal ein defektes Rohr hat, dies nicht unbedingt gleich mitbekommt und unzählige Kubikmeter Wasser irgendwo unbemerkt versickern würden, trägt man die Kosten selbst. Die Wasserbetriebe übernehmen die Gewährleistung nur bis zum Zähler.
    In unserem Fall wäre es tatsächlich günstiger, von der anderen Seite des Grundstückes mit TW versorgen zu lassen, da die Wege kürzer sind, kein Schacht gesetzt wird und der Zähler somit im HWR installiert wird, also die Gewährleistung schon mal bis ins Haus geht.
    Auch die Sache mit dem Abwasser ist interessant. Die BWB würden einen Graben buddeln (wenn man beauftragt). Dieser Graben muss 1 m breit und 1,60 m tief sein. Da hier ein Schacht (zur Revision) vorhanden sein muss, kann man sich dann selbst entscheiden, ob die BWB den Graben nach Verlegung gleich wieder zuschütten, oder offen lassen. Besser ist, wenn er offen bleibt, da der Durchmesser für den Schacht 1,20 m sein muss und man dies ohnehin selbst vergrößern muss und auch den Schacht selbst bauen lassen muss. Das wird nämlich nicht von den BWB gemacht. Ob sie den Graben nun gleich zuschütten, oder nicht, bleibt gleich. Hier bezahlt man immer das Gleiche, da es ein Pauschalpreis ist.
    Warum nun die Abmaße in der Breite so riesig sein müssen, kann ich ohnehin nicht verstehen. Habe ich bisher bei noch keinem Häuslebauer gehört. Aber so scheint es nun mal Vorschrift zu sein.
    • Name:
    • Kurt
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Blaues Rohr für Wasseranschluss: Pflichten und Organisation

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob der Bauherr in Berlin das blaue Schutzrohr für den Wasseranschluss selbst bei den Berliner Wasserbetrieben abholen und organisieren muss. Es wird geklärt, dass es sich um das Schutzrohr für die Trinkwasserleitung handelt, welches in die Bodenplatte kommt. Die Selbstabholung ist eine Option, wenn die rechtzeitige Anmeldung bei den Wasserbetrieben versäumt wurde.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Wasseranschluss: Vertragliche Pflichten vs. Wasserversorger-Leistung ist es wichtig, die vertraglichen Vereinbarungen mit der Hausbaufirma zu prüfen, da diese die Organisation des Wasseranschlusses beinhalten könnten. Die Wasserversorger verlegen und schließen die Leitung aus hygienischen Gründen meist selbst an.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Blaues Schutzrohr Berlin: Selbst verlegen vs. Komplettpreis wird erwähnt, dass die Selbstverlegung des blauen Schutzrohrs eine kostengünstige Alternative zum Komplettpreis der Wasserbetriebe sein kann, insbesondere wenn man den Graben selbst aushebt. Die Abnahme des offenen Grabens erfolgt dann durch die Wasserbetriebe.

    💰 Kosten: Die Kosten für den Wasseranschluss und das blaue Schutzrohr können variieren, abhängig davon, ob die Wasserbetriebe die Lieferung übernehmen oder der Bauherr das Rohr selbst abholt. Es lohnt sich, die Preise zu vergleichen und die Option der Selbstverlegung in Betracht zu ziehen.

    🔧 Praktische Umsetzung: Das blaue Schutzrohr muss koordiniert werden, insbesondere in Bezug auf den Übergang zum Schacht. Es ist wichtig, die genauen Spezifikationen und Anforderungen der Berliner Wasserbetriebe zu beachten, um eine reibungslose Abnahme zu gewährleisten. Weitere Informationen zur Abholung bietet der Beitrag Blaues Rohr: Bauherr-Abholung – Sinn oder Unsinn?.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie frühzeitig mit Ihrer Hausbaufirma und den Berliner Wasserbetrieben, wer für die Organisation und Abholung des blauen Schutzrohrs verantwortlich ist. Informieren Sie sich über die Kosten und die Möglichkeit der Selbstverlegung, um gegebenenfalls Kosten zu sparen. Beachten Sie die Bearbeitungszeiten der Wasserbetriebe, um Verzögerungen zu vermeiden. Beachten Sie auch den Beitrag Blaues Schutzrohr: Wasserbetriebe Lieferung vs. Selbstabholung.

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