Vorstreckung der Wasserbetriebe Berlin nicht nutzbar?!
BAU-Forum: Trinkwasser- und Schmutzwasser-Aufbereitung
Vorstreckung der Wasserbetriebe Berlin nicht nutzbar?!
Unser Eingenheimprojekt steht aktuell Dank der Berliner Wasserbetriebe still. Das Haus steht nach Putz und Estrich jetzt erstmal feucht und wir warten auf die Inbetriebnahme der Heizung. Leider weigern sich die Berliner Wasserbetriebe (BWB) die vorhanden Vorstreckung für den Frischwasseranschluss (ca. 1,2 Meter an der straßenseitigen Grundstücksgrenze) zu nutzen.
Die BWB haben die Vorstreckung für Frischwasser und Abwasser im Abstand von ca. 30 cm voneinander eingebaut. Ein von mir beauftragter Tiefbauer hat dann 1 Meter von der Grundsgrenze einen von den BWB geforderten Übergabeschacht fürs Abwasser eingebaut. Da die Vorstreckung für das Frischwasser natürlich im Weg war, hat er das vordere Teil der Vorstreckung (blaues PE-Rohr) seitlich weggebogen. Jetzt verharren die BWB darauf, dass sie Aufgrund des Wegdrückens die gesamte Vorstreckung nicht mehr verwenden können und diese neu einbauen müssen. Dazu soll die Straße aufgemacht werden, was mit dem Tiefbauamt laufen muss. Die zusätzlichen Kosten dafür soll natürlich ich tragen. An die Kosten will ich gar nicht denken. Die BWB meinen, mein Tiefbauer hätte anrufen sollen, wenn die Vorstreckung für das Frischwasser stört. Dann hätte man reagieren können.
Bei der Besichtigung eines Mitarbeiters der BWB lagen nur die vorderen 10 bis 15 cm der Vorstreckung frei. Die waren auch weg gebogen. Ich habe später die gesamte Vorstreckung oberflächlich frei gelegt und festgestellt, dass der Hauptteil des Rohres nach wie vor gerade im Boden liegt. Ich denke mit meiner laienhaften Einschätzung, dass das Einkürzen und Verspringen um den Übergabeschacht ohne Risiko möglich ist. Ich habe den BWB sogar angeboten, dieses Risiko frei zu zeichnen. Leider geht man darauf nicht ein.
Jetzt frage ich mich natürlich, was das alles soll? Müssen die BWB (wie sie es auch vom Bauherren fordern) Mindestabstände bei ihren Einbauten einhalten? Haben die BWB diese Abstände verpatz und versuchen jetzt mir die Korrektur überzuhelfen?
Wie reagiere ich am besten? Mit den BWB selbst komme ich nicht mehr weiter. Die lösen sich nicht von Ihrer Position.
Die BWB haben die Vorstreckung für Frischwasser und Abwasser im Abstand von ca. 30 cm voneinander eingebaut. Ein von mir beauftragter Tiefbauer hat dann 1 Meter von der Grundsgrenze einen von den BWB geforderten Übergabeschacht fürs Abwasser eingebaut. Da die Vorstreckung für das Frischwasser natürlich im Weg war, hat er das vordere Teil der Vorstreckung (blaues PE-Rohr) seitlich weggebogen. Jetzt verharren die BWB darauf, dass sie Aufgrund des Wegdrückens die gesamte Vorstreckung nicht mehr verwenden können und diese neu einbauen müssen. Dazu soll die Straße aufgemacht werden, was mit dem Tiefbauamt laufen muss. Die zusätzlichen Kosten dafür soll natürlich ich tragen. An die Kosten will ich gar nicht denken. Die BWB meinen, mein Tiefbauer hätte anrufen sollen, wenn die Vorstreckung für das Frischwasser stört. Dann hätte man reagieren können.
Bei der Besichtigung eines Mitarbeiters der BWB lagen nur die vorderen 10 bis 15 cm der Vorstreckung frei. Die waren auch weg gebogen. Ich habe später die gesamte Vorstreckung oberflächlich frei gelegt und festgestellt, dass der Hauptteil des Rohres nach wie vor gerade im Boden liegt. Ich denke mit meiner laienhaften Einschätzung, dass das Einkürzen und Verspringen um den Übergabeschacht ohne Risiko möglich ist. Ich habe den BWB sogar angeboten, dieses Risiko frei zu zeichnen. Leider geht man darauf nicht ein.
Jetzt frage ich mich natürlich, was das alles soll? Müssen die BWB (wie sie es auch vom Bauherren fordern) Mindestabstände bei ihren Einbauten einhalten? Haben die BWB diese Abstände verpatz und versuchen jetzt mir die Korrektur überzuhelfen?
Wie reagiere ich am besten? Mit den BWB selbst komme ich nicht mehr weiter. Die lösen sich nicht von Ihrer Position.