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  • Lage und Duldung von Revisionsschächten

Lage und Duldung von Revisionsschächten
BAU-Forum: Trinkwasser- und Schmutzwasser-Aufbereitung

Lage und Duldung von Revisionsschächten 07.10.2007    

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben kürzlich ein Reihen-Einfamilienhaus erworben, das kurz vor der Bauabnahme steht. Nun haben wir gesehen, dass die Revisionsschächte (Regenwasser sowie Abwasser) für die gesamte Neubaumaßnahme (insgesamt sieben Häuser) auf unserem Grundstück installiert wurden: Der Revisionsschacht für das Abwasser in unserem Vorgarten und der für das Regenwasser in unserem Garten.
In der Baubeschreibung wurde ausgeführt:
Entwässerung: Je ein Revisionsschacht auf dem Gelände für die jeweiligen Hausgruppen.
Im Notarvertrag heißt es:
Bestellung von Dienstbarkeiten/Baulasten
Der Verkäufer ist bevollmächtigt, für Ver- und Entsorgungsträger und Nachbareigentümer Grunddienstbarkeiten und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten in das Grundbuch eintragen zu
lassen, die sich aus der Art der Bebauung, der Wegeführung, der Einrichtung der Entwässerungs- und Versorgungsanlagen (Entwässerungsanlagen, Versorgungsanlagen), der Fernsprecheinrichtungen, der Anlage von Sammelantennen und ähnlichen Einrichtungen ergeben. Falls die Verlegung von Versorgungsleitungen in dem Kaufgegenstand für
fremde Grundstücke erforderlich ist, hat der Käufer diese Leitungen uneingeschränkt zu dulden.
Nun meine Fragen:
Wer entscheidet, wo die Revisionsschächte überhaupt installiert werden? Ist es bei derartigen Baumaßnahmen üblich, dass gemeinschaftliche Versorgungsanlagen auf dem privaten Grundstück eines einzelnen Hausbesitzers installiert werden? Auf welchen gesetzlichen Grundlagen basierern derartige Entscheidungen? Hätte uns der Verkäufer vor Unterzeichnung des Kaufvertrages über die konkrete Lage der Revisionsschächte aufklären müssen? Muss der Revisionsschacht für die Abwasserleitung mit einem geruchshemmenden Deckel ausgeführt werden?
Wir befürchten, dass die Lage der Revisionsschächte auf unserem Grundstück zu einer Wertminderung führt. Darüber hinaus haben wir eine Nutzungseinschränkung im Vorgarten, weil dort der Deckel für den Revisionsschacht des Abwasserkanals zugänglich sein muss.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Mit vielen Grüßen
Jo 64

Name:

  • Jo 64
  1. So 07.10.2007    

    wie Sie bzw. der Bauträger mit Ihnen vertraglich vereinbart hat, sieht es wie folgt aus:
    1.) Der Bauträger entscheidet wo die Schächte gesetzt werden
    2.) Der Bauträger musste Sie nicht über die Lage informieren, denn Sie haben der Duldung im Vertrag ohnehin zugestimmt.
    3.) Revisionsschächte erhalten keine geruchsdichten Abdeckungen
    Fazit:
    Alles ist so, wie es im Vertrag geregelt wurde.
    Man sollte eben keine Verträge unterschreiben, deren Inhalt man nicht versteht.
    Tipp für Mitleser (weil für Fragesteller zu spät): Vertragsinhalte grundsätzlich von einem selbst bezahlten Anwalt prüfen lassen.

  2. Entwässerungseingabe 11.11.2007    

    ein wörtchen zum einhacken: ... wenn erforderlich ... was heißt das?
    Anzahl-, Durchmesser und Lage der Grundstücksanschlüsse bestimmt gemäß Entwässerungssatzung i.d.R. die Gebietskörperschaft oder die zuständige kommunale Behörde (Tiefbauamt) o.ä.! In der Praxis plant natürlich der Bauherr und lässt genehmigen.
    Liegt eine genehmigte Entwässerungseingabe vor? Sollte die Gemeinde evtl. übergangen worden sein? könnte sie jetzt z.B. immer noch mitteilen was sie für ERFORDERLICH hält.
    Generell sind private Sammelleitungen mehrerer Grundstücke keine gute Lösung, besonders wenn es um die zukünftige Instandhaltung und damit ums Geld geht. Wer hat denn die Leitung zu sanieren? Wem gehört der Schacht?

    Name:

    • Robert Thoma
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.isybau.net/

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