Einige Fragen zur Entwässerung
BAU-Forum: Trinkwasser- und Schmutzwasser-Aufbereitung

Einige Fragen zur Entwässerung

Hallo zusammen,
wir sind derzeit an der Planung eines EFHs.
Wir haben einige Bauträger und auch Fertighaushersteller im Rennen, die aktuell an den Angeboten sitzen.
Da wir eine verlässliche Kostenaufstellung benötigen mache ich mir selbst einige Gedanken um einige der Details.
Ein Detail ist die Entwässerung des gesamten.
Zum Hintergrund :
  • Einfamilienhaus liegt auf 471.75 m ü. NNAbk.
  • Straße liegt auf 472.10 u. NN (also 35 cm höher!)

Ich habe mich nun mal in das ganze Thema Rückstauebene, Rückflussverhinderer und so weiter eingelesen.
Sind die folgenden meiner Aussagen richtig :

  • Dachgeschoss und Regenwasser kann normal entwässert werden ohne Rückflussverhinderer
  • EGAbk. wird kritisch (WC liegt ja nicht 50 cm über Einfamilienhaus ...)
  • Kellergeschoss benötigt Hebeanlage

Offen sind folgende Fragen :

  • Ist es richtig, dass es ausreicht das im Keller anfallende Wasser (Grauwasser) über eine Hebeanlage über die Rückstauebene hochzuheben (um wieviel muss ich drüber lieben?)? Meinem Kenntnisstand nach benötige ich da dann keinen Rückflussverhinderer, da der schon in der Hebeanlage drin ist.
  • Das im Keller anfallende Schwarzwasser ist ähnlich zu behandeln (sollte das im Keller geplante WC jemals kommen, dann wird eine Schwarzwasseranlage ausschließlich für dieses WC eingebaut). Ist das richtig?
  • Wie muss die Entwässerung der Hofeinfahrt (fällt von der Straße zur Garage hin ab, dort befindet sich eine Ablaufrinne)?
  • Wie ist die Vorgehensweise im EG nach "Stand der Technik"?

Brauche ich hierfür auch eine Hebeanlage, da das WC ja nur knapp drüber liegt oder reicht da eine Rückschlagklappe aus?

  • Wie ist das mit der Zisterne? Deren Überlauf und Auslauf des Filters liegt ja immer unterhalb des Straßenniveaus ...

Brauche ich hier eine Rückschlagklappe für die Zisterne oder wie ist das zu machen?
Also alles in allem noch einige Fragen offen und da ich den Jungs nicht immer über den Weg traue (das eben nachher noch einige erhebliche Kosten auf uns zukommen) würde ich das eben im Vorfled selbst klären.
Ich bin für jede Hilfestellung und jeden Kommentar dankbar.
Sollte sich jemand berufen fühlen mir aufzulisten wie die Entwässerung des Hauses komplett aussieht ... nur zu ...
Vielen Dank
S.

  • Name:
  • Sven
  1. Straßenhöhe

    Foto von Dipl.-Ing.(FH) Uwe Cerny

    bitte nicht die Straßenhöhe mit der Höhe des Kanals in der Straße verwechseln. Planung kann nur aussagekräftig gemacht werden, wenn die Höhe der Kanalleitung in der Fahrbahn bekannt ist. Also bei der zuständigen Stelle, meist Tiefbauamt die Höhen der Kanalhaltung besorgen. Vielleicht ist gar keine Hebeanlage nötig.
  2. Danke für den Hinweis

    Hallo Herr Cerny,
    öhm ich dachte bisher die Rückstauebene sei die Straßenhöhe ...
    Naja ... also die Kanalsohle an unserem Hausanschluss hat eine Höhe von 470.40 m ü. NNAbk..
    Die liegt also leider oberhalb des Kellerbodens.
    Für das Kellergeschoss ist also auf jeden Fall eine Hebeanlage notwendig.
    Reicht diese Zusatzinfo aus um die o.g. Fragen zu klären?
    Danke
    S.
  3. Rückstauebene!

    Hallo Sven,
    die Rückstauebene ist tatsächlich Oberkannte Bordstein.
    Wasser das unter der Rückstauebene anfällt "sollte" über eine Hebeanlage abgeführt werden, muss aber nicht. Wenn nicht, zahlt bei Rückstau (Wasserschaden) keine Versicherung.
    Wasser das über der Rückstauebene anfällt kann direkt in den Kanal geführt werden.
    Nu kommt es darauf an wie tief dieser Kanal in der Straße liegt!
    Aber abgesehen davon würde ich beantragen, dass ich meine Einfamilienhaus über die 472,10 m ü. NNAbk. bekomme oder gleich in einer Ecke einen Pumpensumpf einbauen. Von wem kommen die 471,75NN?
    Gruß aus Baden
  4. Tja ... das ist schon höher ...

    Hallo Peter,
    urpsünglich war auf dem Grundstück laut Bebauungsplan eine Einfamilienhaus von 471.00 m ü. NNAbk. vorgeschrieben.
    Wir haben nun schon mit der entsprechenden Behörde gesprochen und eine Erhöhung auf 471.75 m ü. NN bekommen.
    Eine weitere Erhöhung wäre nur über eine Änderung des Bebauungsplans (und nicht über eine Befreiung) möglich und das dauert lange und kostet einen Riesenbetrag.
    Zumal eine weitere Erhöhung der Einfamilienhaus auch den Nachteil hätte, dass wir noch höhere Fundamente bräuchten.
    Das Gelände hat eine Hanglage abfallend (!) von der Straße und der Kellerboden ist bereits bei 471.75 m ü. NN an einer Seite 70 cm über dem aktuellen Gelände ...
    Also die Fundamente sind schon recht mächtig die wir da brauchen.
    Wäre folgende Vorgehensweise sinnvoll :
    • Keller über Hebeanlage (keine Rückstauklappe da über Rückstauebene gehoben wird ...)
    • alles über EGAbk. und Dach direkt entwässern
    • EG Entwässerung über Rückstauklappe führen (da brauchen wir aber dann die teure elektrische wegen Fäkalien ...)

    Oder kann man sich das im EG auch sparen weil es eben sehr unwahrscheinlich ist, dass das mit dem Rückstau mal in dem Maße passiert?
    Kann die Rückstauklappe im Kontrollschacht eingebaut werden (VOR der Zusammenführung der insgesamt 3 Leitungen!)?
    Wie würden die Profis hier im Forum das lösen?
    Danke und Gruß
    Sven

  5. Ups ... vergessen ... Nachtrag

    Liegt mein EGAbk. nun drüber oder drunter bezogen auf die Rückstauebene?
    ich meine das WC liegt ja nicht direkt auf Einfamilienhaus.
    Darf ich diese Höhe mit berücksichtigen?
    Der Kanal liegt wie gesagt mit der Sohle auf 470.40 m ü. NNAbk.
    Sven
  6. Klären Sie doch mal ...

    Werter Fragesteller
    mit der Gemeinde, wo die Rückstauebene wirklich anzusetzen ist. Die OK Schachtdeckel ist nämlich nur die höchstanzunehmende Ebene, z.B. bei uns im Platten Norden. Bei hanglagen, kann es aber sein, dass die Rückstauebene durchaus tiefer als Kanaldeckel liegt.
    An sonste würde ich mir das mit der el. Klappe überlegen. Wenn Sie im Keller eh eine Hebeanlage brauchen, die größer nehmen, EGAbk. Abwässer in den Keller und über die Hebeanlage nach draußen.
  7. Ohwei ...

    Hallo Herr Dühlmeyer,
    danke für den Tipp.
    Ich habe eben auf der Gemeinde angerufen.
    Der Herr der für die Bauplatzvergabe zuständig ist weiß von nix.
    Für den ist der Begriff "Rückstauebene" nicht bekannt gewesen.
    Er hat mich dann an den Tiefbauer verwiesen der die Kanäle verbuddelt hat.
    So ...
    Dessen Aussage war "Rückstau gibt es da nicht, da die Straße ja bergab geht"!
    Argumente wie "was passiert wenn der Schacht direkt nach unserem Hausanschluss verstopft haben nicht gezählt.
    Er sagt das kann nicht passieren und wir müssen gar nichts machen?!?!?!?!
    Also das kann ja wohl nicht sein.
    Ich werde morgen (heute erreiche ich niemanden mehr) auf dem Landratsamt anrufen und die Fragen wer mir denn da Auskunft geben kann.
    Scheinbar bin ich heute ausschließlich an Dupmfbacken geraten.
    Gut nochmal zur Präzisierung der Daten von mir :
    Unser Hausanschluss befindet sich zwischen 2 Schächten in der Straße.
    Der Schacht "nach uns" hat den Kanaldeckel auf 472.54NN.
    Der Schacht "vor uns" hat den Kanaldeckel auf 472.51NN
    Unser Grundstück liegt also quasi in einer Art "Kuhle" in der Straße da dort die Straße am tiefsten ist.
    Am tiefsten Punkt an unserem Gelände hat die Straße 472.10üNN, am höchsten Punkt am Gelände eine Höhe von 470.56üNN.
    Ich hoffe ich habe das nun verständlich rübergebracht.
    Das Einfamilienhaus liegt wie gesagt auf 471.75üNN.
    So ...
    Kann jemand von den Profis hier mal Hilfestellung geben?
    Letztlich sagt mein Ingenieurskopf (Elektronik allerdings, nichts mit Bau), dass sich bei einem Problem das Wasser bis auf den Schacht auf 472.51 rückstaut und dann da rausquillt.
    Somit läuft doch unser halbes EGAbk. voll, oder?
    Das würde doch bedeuten, dass wir am sinnvollsten eine Hebeanlage für EG und Keller einbauen, die das Wasser über diese 472.51üNN hochhebt (wieviel drüber muss das denn sein? ich schätze mal so 50 cm, oder?) und dann dürfte das Problem gelöst sein.
    Ist das so?
    Würde dann aber bedeuten dass es eine komplette Schwarzwasseranlage ist ...
    Gefällt mir zwar nicht aber okay ...
    Aber was mich noch viel mehr interessiert.
    Nehmen wir an wie lösen das auf diese Art und Weise, dann würde die Rückstauschleife der Hebeanlage ja deutlich über Einfamilienhaus Niveau kommen.
    Wie kann man so etwas realisieren ohne dass es tierisch Lärm macht und einigermaßen wartbar ist?
    Und wie muss ich mit dem Ablauf der Hofentwässerung Verfahren?
    Die liegt ja auch auf 471.75üNN ...
    Fragen über Fragen ...
    Ich kann nur um Hilfe bitten denn ich habe da keine Ahnung von und die die ich bisher gefragt habe anscheinend auch nicht ...
    Sven
  8. Das mit der Hebeanlage ...

    Werter Fragesteller
    geht auch im Garten in einem Schacht. Der muss dann zwar eine "Hundehütte" drüber haben, in der der Boden sitzt, aber das sollte sich löse lassen. Damit wäre Lärm usw. aus dem Haus.
    Bei der Grundstückslage sollten Sie sich mal Gedanken zum Oberflächenwasser machen  -  Stichwort Starkregen. ;-(.
  9. BITTEEEEEEEEEEE ...

    gebt mir die Edit-Funktschon ;-((.
    In der "Hundehütte sitzt natürlich der Bogen! Grrrrrrr.
  10. Hmmmm auch eine Idee

    also das mit dem Bogen in der Hütte ...
    Naja nicht hübsch, aber wenn es sein muss.
    Was ich mir da aber überlege :
    Wir haben eine unterkellerte Garage!
    Eventuell kann man die Hebeanlage ja da reinmachen ...
    Aber ich denke das wird dann wegen der Frostgeschichte nicht gehen.
    Wobei ich mich aber ehrlich gesagt Frage, ob der Bogen in der Hütte mir nicht auch einfrieren kann ...
    der schaut ja aus dem Boden raus und da steht doch bis knapp unter die Krümmung die Suppe, oder nicht?
    Das mit dem Oberflächenwasser ist weniger das Problem, da ja das Grundstück nach hinten weiter abfällt und somit in diese Richtung "leerlaufen" kann ...
    Also das größte Problem scheint tatsächlich diese Hausentwässerung zu sein ...
    Sven
  11. Hofentwässerung!

    Hallo Sven,
    wegen der Hof- und Dachentwässerung würde ich mir keinen Kopf machen, das wird schon schief gehen! Aber die Idee von Herr Dühlmeyer finde ich nicht schlecht. Es gibt zwar gekappselte und was weiß ich was für Hebeanlagen, aber es gibt auch fertige Hausanschlussschächte (außenliegende Hausanschlussräume) [mal googlen].
    Die Schleife muss dann ja nicht mehr über Erdreich geführt werden, die Pumpe hat ein Rückschlagventil und dichtet bei Rückstau ab. Somit wäre auch der Frost erschlagen!
    Gruß aus Baden
  12. Noch mal ich

    Hallo zusammen,
    nachdem nun viele Meinungen da sind wollte ich einfach mal abfragen ob ich die Möglichkeiten richtig verstanden habe.
    Letztlich wird von der Gemeinde die Rückstauebene auf Straßenniveau gelegt, wobei ich allerdings auf Nummer sicher gehen möchte und als Rückstaueben vielmehr den nächst höher gelegenen Schachtdeckel ansehe ...
    Also die Möglichkeiten die ich verstanden habe sind

    1) große Hebeanlage intern

    • alles oberhalb EGAbk. konventionell entwässern (Rohr A)
    • Abwasser EG und UGAbk. in Hebeanlage im Keller führen
    • Hebeanlage födert ausreichend hoch und dann rein in Rohr A

    2) große Hebeanlage exterm

    • alles oberhalb EG konventionell entwässern (Rohr A)
    • Abwasser EG und UG zusammenführen und raus in Garten
    • im Garten Hebeanlage mit Rückschlagklappe und ab in den Kontrollschacht und dort zusammenführen mit Rohr A

    3) kleine Hebeanlage für UG, Rückschlagklappe

    • alles oberhalb EG konventionell entwässern (Rohr A)
    • EG konventionell Entwässern (Rohr B)
    • in Rohr B Rückstauklappe für Fäkalienbehaftetes Abwasser
    • Grauwasser-Hebeanlage für UG direkt rein in Rohr B (OHNE heben über Rückstauebene, da ja Rückstauklappe vorhanden)
    • sollte im UG WC kommen dann mit Kleinhebeanlage (SaniBroy oder so ähnlich) gleich Verfahren wie mit der Grauwasseranlage

    Ist das so korrekt oder ist die ein oder andere Lösung Pfusch am Bau?
    Eine Frage noch zum Kontrollschacht ...
    Der liegt etwas tiefer als Straßenniveau und deutlich tiefer als der nächst höher gelegene Kanaldeckel ...
    Ist es richtig dass ich in dem Fall besser die Rohre im Schacht mit Deckeln versehe die dicht sind?
    Dass die Reinigungsöffnung also quasi zu ist ...
    Ich mein ansonsten drückt es mir die ganze Suppe ja durch den Schachtdeckel nach oben wenn es mal nen Rückstau gibt, oder?
    Oh man also so langsam bin ich echt am verzweifeln was die ganze Sache angeht ...
    Danke und Gruß
    Sven

    • Name:
    • Sven
  13. Jau ...

    Werter Fragesteller
    ;-)
  14. Unser aktueller favorisierter Lösungsansatz

    So ...
    ich habe jetzt mal mit unserem aktuellen Vermieter gesprochen, der bis vor 2 Jahren eine eigene Sanitärfirma hatte.
    Bin ja eigentlich echt bescheuert dass ich den nicht schon lange gefragt habe, aber das ist ein anderes Thema :-)
    Also ...
    Seine Lösung die ich hier zur Diskussion stellen möchte sieht folgendermaßen aus :
    • Abwasser aus OGAbk. ganz normal entwässern: Fallrohr bis in Keller, dort dann in passender Höhe durch Kellerwand Richtung Kontrollschacht. Dieses Rohr nennen wir mal "Rohr A".
    • Abwasser aus EGAbk. auch über Fallrohr in den Keller. Dieses Rohr nennen wir mal "Rohr B".
    • Das Schmutzwasser des UGAbk. wird in der Bodenplatte ganz normal geführt und in einen Pumpensumpf geleitet. Aus diesem Pumpensumpf dann mittels Tauchpumpe rein in das "Rohr B".
    • In das Rohr B kommt noch im Keller (!) an einer waagerechten Stelle (klar mit Gefälle ...) eine elektrische Rückstauklappe (Kessel hat da ja einiges ...).
    • Nach der Rückstauklappe wird dann Rohr B in Rohr A geleitet und diese Zusammenführung dann raus Richtung Kontrollschacht.
    • Im Kontrollschacht dann die Zusammenführung des Schmutzwassers und des Regenwassers. Im Kontrollschacht Rohr mit verschlossener Reinigungsöffnung, da Kontrollschachtdeckel unter Rückstauebene liegt.

    Das ist sein Vorschlag und der hört sich doch garnet so falsch an, oder.
    Der hat zumindest die folgenden Vorteile :

    • nur ein Rohr mit Schmutzwasser vom Haus zum Kontrollschacht
    • Rückstauklappe ist im Haus und somit deutlich besser im Zugriff
    • keine Leitungen zum Kontrollschacht für Rückstauklappe notwendig
    • wenn mal WC im UG kommt kann dieses mit einer kleinen Hebeanlage direkt rein in Rohr B und die Sache ist erledigt

    So und nun die Meinungen von euch.
    Danke Sven

  15. Ich ...

    Werter Fragesteller
    halte nichts von el. Rückstauklappen. Die Dinger sind teuer (2 T€ +), wartungsintensiv und reparturanfällig, weil die meisten mech. Teile ja eigentlich nie gebraucht werden und sich so festsetzen können.
    Aber ist halt eine pers. Meinung
  16. Die Frage ist ...

    was ist die Alternative?
    Eine Hebeanlage die mir das Ganze über die Rückstauebene hebt
    • kostet auch nicht gerade wenig
    • braucht deutlich mehr Platz
    • braucht auch Wartung

    Und vor allem liegt die Rückstauschleife bis zu einer Höhe von 1.30 bei uns in der Wand des EGAbk. wenn die HaAbk. im Haus ist ...
    Also nicht wirklich attraktiv finde ich.
    Sven


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