Regenwassersickerschacht des Nachbarhauses
BAU-Forum: Trinkwasser- und Schmutzwasser-Aufbereitung

Regenwassersickerschacht des Nachbarhauses

Hallo,
wir bauen ein Haus auf einem Hanggrundstück, vor uns steht ein Mehrfamilienhaus.d.h. wir bauen quasi im  -  ehemaligen  -  Garten dieses Mehrfamilienhauses. Der jetzige Eigentümer hat das Altbau renovieren lassen und verkauft die Wohnungen jetzt als Eigentumswohnungen, soweit die Vorgeschichte.
Jetzt plant er, zwar auf seinem Grundstück aber direkt vor unserem Haus, einen Regenwassersickerschacht anzulegen. Was passiert bei starken Regenfällen, wenn der Sickerschacht sozusagen voll läuft? Dann kommt das ganze Wasser auf mein Haus zugeschossen. Darf er das wenn er damit eine "Überflutung" meines Hauses auslösen würde?
Vielen Dank für Ihre Antworten
  • Name:
  • birgit ebner
  1. 2 m Grenzabstand des Sickerschachtes sind erforderlich

    nicht nach DINAbk. fragen, die habe ich gerade ausgebort, vielleicht hat se ja jemand griffbereit.
  2. In welcher DIN soll das denn stehen?

    In der 1986-100 oder in der 4095 jedenfalls nicht  -  oder?
    Ist das nicht eher eine Frage vom Nachbarschaftsschutzrecht?
  3. ich weiß es auch nicht,

    hätte nur vor Beitrag reingeschaut, wenn ich se zur Hand hehabt hätte. Nachbarrecht ist auch gut möglich. Die 2 m sind auf jeden Fall sicher.
  4. vielen Dank für die Antworten aber selbst 2 ...

    vielen Dank für die Antworten
    aber selbst 2 m Abstand würden nicht reichen. Wenn das Sickerbecken überläuft kommt Aufgrund der Hanglage auf jeden Fall das Wasser auf uns zu.
  5. Und genau das darf auf keinem Fall geschehen.

    Das auf dem Grundstück anfallenden Tagwasser darf nicht auf Nachbargrundstücke oder öffentliche Flächen ablaufen. (Leider kann ich auch nicht sagen, wo genau das steht). Wie der Nachbar das anstellt, ist seine Sache. Sollte nun aber seine Vorkehrungen offensichtlich ungenügend sein, haben Sie ein Einspruchsrecht.
  6. Im Nachbarrechts

    Foto von Lieselotte Tussing

    Gesetz steht, dass kein Nachbar berechtigt ist, seine Oberflächenwässer auf fremde Grundstücke abzuleiten.
    guck mal unter
    • Name:
    • Tu

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