Treppe als Rettungsweg
BAU-Forum: Treppen, Rampen, Leitern
Treppe als Rettungsweg
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Rettungswege
Fenster und Balkone sind weitere Rettungswege. Als einziger Rettungsweg ist die Treppe unzulässig. Bei Gewerbe ist die Treppe ebenso unzulässig. Die Hinweise wie Brandschutz und Fluchtweg schließen eine Verwendung ebenso aus wenn ein gefangener Raum erschlossen wird. Ich würde das als Spaß-Treppe bezeichnen aber bei Gefahr und Sturz hört der Spaß auf. -
Spaßtreppe?
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Notwendige Treppe
Wenn die benannten Daten stimmen, dann ist diese Treppe geeignet, Aufenthaltsräume nach der Landesbauordnung zu erschließen. Der 240er Auftritt ist nicht üppig, aber trotzdem gemäß DINAbk. 18065 ausreichend.Am besten wäre es natürlich gewesen, auch eine Grundriss-Zeichnung zu sehen.
Warum wird denn die Frage nach der Trage überhaupt gestellt?
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Grundriss
Im Anhang Grundriss Es ist im oberen Stockwerk jemand gestürzt und der wurde mit Leiterwagen der Feuerwehr aus dem Fenster gerettet. Die Treppe wurde nicht benutzt. Frage mich warum nicht -
Die Frage
[ Zitat Anfang ] ...
ist relativ klar mit Ja zu beantworten, solange auf der Krankentrage keiner liegt.Kommt man durch diese Treppe mit einer Krankenbare?
... [ Zitat Ende ]Die Bare wird dann von den Leuten in Schwarz genutzt.
Gib mal Butter bei die Fische, worum es wirklich geht.
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Eignung Krankentrage
Üblicherweise sind die Rettungsdienste immer in der Lage, mit speziellen(!) Tragen Menschen auch über enge Treppe transportieren zu können. Wenn diese Feuerwehr diese Tragen nicht hatte - ok!Tatsächlich fehlt dieser 1/2 gewendelten Treppe aber auch die beiden Ecken, die in einem solchen Fall als zusätzlicher Platz hilfreich sein könnten. Das mag das Tragen so erschwert haben, dass die FW sich für den aufwändigeren Schritt entschied.
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Ecken fehlen
Ja das denke ich mir auch dass das Problem in den Ecken liegt. Frage: wer bezahlt den Einsatz der Feuerwehr zur Rettung aus dem Fenster? -
Rettung
Wenn ich ehrlich bin, würde ich sagen, dass bei dieser Treppe trotzdem eine normaler Transport über die Treppe mit einer Spezialtrage möglich gewesen wäre.Irgendeine Versicherung muss doch ohnehin diesen Transport zahlen und sie würde auch diese "Höhenrettung" zahlen. Sollte diese Versicherung bezweifeln, dass das nötig war, würde sie möglicherweise mit der zuerst gerufenen Orga, die die Rettung über die Treppe ablehnte, vielleicht ein paar Takte reden.
Aber all das ist offiziell nicht relevant, denn der erste Rettungsweg über die Treppe ist zunächst ein Selbstrettungsweg. Sobald es um Fremdrettung geht, sieht alles etwas anders aus.
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Schade,
dass Du nicht konkret wirst.[ Zitat Anfang ] ...
Ecken fehlen Ja das denke ich mir auch dass das Problem in den Ecken liegt. Frage: wer bezahlt den Einsatz der Feuerwehr zur Rettung aus dem Fenster?
... [ Zitat Ende ]Die Frage,
[ Zitat Anfang ] ...
dürfte ja wohl nicht das "Problem" sein.wer bezahlt den Einsatz der Feuerwehr zur Rettung aus dem Fenster?
... [ Zitat Ende ]P.S.: Neben dem üblichen "Tragestuhl" könnte auch das Gewicht des Patienten ein Thema sein. Zahlen wird vermutlich die gesetzliche Krankenversicherung, also wir alle, aber das war ja klar und kann kaum der Grund der Frage gewesen sein, oder?
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Zeitverschwendung
Zwei Stunden dauert es bis die Feuerwehr die Rettung aus dem Fenster gesichert organisiert hat, 15 Minuten dauert es einen zweiten RTW mit Personal zu rufen um einen Patienten mit einem Tragesack die Treppe runter zu schaffen, 5 Minuten wenn die Besatzung eines RTW die Treppe schafft. Zeit genug zu fragen, warum die aufwendigste Lösung gewählt wurde. Kann es sein, dass der betroffene Mieter nun Mietminderung will wegen nicht vertragsgerechter Bauausführung des Mietobjektes? -
Fakten, nicht Spekulation
Nach den Daten (Maße, Zeichnung) ist dies eine korrekte notwendige Treppe gemäß Bauordnung. Daher ist es nicht statthaft, über angebliche "nicht vertragsgerechte Bauausführungen" spekulieren. Und über eine mögliche Mietminderung somit erst recht nicht.Hier ist aber ganz klar strittig, und wäre zu hinterfragen, warum ausgerechnet der zeitaufwendigste Weg gewählt wurde, obwohl der normale, etwas mildere eigentlich möglich gewesen wäre.
=== Überarbeitete BauKI-Version ===
Rettungseinsatz über Treppe: Fakten zur Bauausführung und Zeiteffizienz
Nach den vorliegenden Daten (Maße, Zeichnung) handelt es sich hierbei um eine korrekte notwendige Treppe gemäß Bauordnung. Daher ist es nicht angebracht, über vermeintlich "nicht vertragsgerechte Bauausführungen" zu spekulieren. Eine mögliche Mietminderung steht somit erst recht nicht zur Debatte.
Allerdings bleibt eine wichtige Frage offen:
- Warum wurde der zeitaufwendigste Rettungsweg gewählt, obwohl offenbar eine schnellere und weniger aufwendige Alternative zur Verfügung stand?
Diese Entscheidung sollte man kritisch hinterfragen, um in Zukunft möglicherweise effizientere Rettungseinsätze zu ermöglichen.
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Spekulation
- Die Forderung das ein Transport auf einer Trage möglich ist, gilt nach DINAbk. 18065 nur für Mehrfamilienhäuser, nicht aber für Treppen bei bis zu 2 Wohnungen bzw innerhalb der Wohnung, wie es hier offensichtlich der Fall ist.
- Je nach Meldebild und Verletzung wird manchmal automatisch die Feuerwehr / Drehleiter mitalarmiert. Normalerweise sollte die Drehleiter deutlich unter 30 min brauchen, bis ein Verletzter geborgen wird. Wenn der Sanitäter / Notarzt aber erstmal ne Stunde untersucht / behandelt / vorbereitet, bis der Patient transportfähig ist und dies nach Verletzung und Gefährdung kein Problem darstellt, dauert es manchmal länger. Auch die Entscheidung, was der bessere Weg ist, hängt von vielen Faktoren ab, vielleicht ist ein liegender Transport medizinisch sinnvoller gewesen.
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Transport in 1- und 2-Familienhäusern
zu 1.Exakt. Deshalb gäbe es auch keinen Anspruch auf schnellere oder billigere Transportformmöglichkeiten an einen Hausbesitzer. Es muss einen ersten Rettungsweg geben und der ist nahezu immer eine Treppe. Aber diese Treppe muss eben im og. Haustyp lediglich erst einmal zur Selbstrettung geeignet sein.
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Treppe, Rettungsweg". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Wohnflächenberechnung: Ist auch eine Einbau- (Bolzen-) Treppe eine Treppe im Sinne der II BV?
- … Wohnflächenberechnung: Ist auch eine Einbau- (Bolzen-) Treppe eine Treppe im Sinne der II BVAbk.? …
- … Allerdings gehört für ihn die Grundfläche der innerhalb der Wohnung befindlichen Treppe voll mit zur Wohnfläche. Diese Treppe führt vom OGAbk. in den …
- … ausgebauten Spitzbogen (der auch mit zur Wohnfläche gehört). Die Treppe ist eine typische Buchenholzkonstruktion und mit ca. 25 Bolzen in den Wänden verankert (allerdings so eng dass sie nicht genehmigungsfähig ist). Das Argument des Architekten war, dass sich diese Treppe ohne allzu großen Aufwand wieder entfernen ließe, da sie nicht …
- … allerdings nicht mehr nach oben, aber egal ...). Damit sei die Treppe keine eigentliche Treppe mehr, sondern ein Einbau und gehört dann wieder …
- … Da ich nun nicht glauben kann dass eine Treppe nur dann eine Treppe im Sinne der II BVAbk. ist, wenn sie nicht mit …
- … Treppe ist Treppe …
- … Flächen unterhalb von Treppen zu bewerten sind. Siehe Auszug: …
- … 2. Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze. …
- … 3. Raumteilen unter Treppen, soweit die lichte Höhe mindestens 2 Meter ist. …
- … Erstmal ganz vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich sehe die Treppe eigentlich auch hauptsächlich als Treppe und weniger als Einbau (-Treppe …
- … Eine Treppe ist eine Treppe ist eine Treppe! Und das bleibt Sie auch. …
- … Flächen mit mehr als 2 m Höhe UNTER Treppen dürfen der Wohnfläche zugerechnet werden. Und als Vermieter würden Sie wahrscheinlich …
- … ist als Wohnraum mitvermietet und wird auf die Fläche angerechnet. Die Treppe ist also notwendig, um die vermietete Fläche zu erreichen. Die Regelungen …
- … des § 43 zielen insbesondere bei Treppen darauf ab, ob der Raum unterhalb der Treppe genutzt werden kann. Daher auch in Art. 5 die Einbeziehung …
- … von Flächen unterhalb von Treppen wenn die Höhe bis Treppe 2 m beträgt. Eine Trennung nach verbolzten (ausbaufähigen Treppen) oder Massivtreppen (also nicht ausbaufähigen Treppen) …
- … gibt es nen 2. Rettungsweg? …
- … mit den 1. und 2. Rettungsweg aus? …
- … möchte mich zwar nicht in die II. BVAbk. einmischen, aber wie sieht das aus, wenn die notwendige Treppe zu Aufenthaltsräumen im DGAbk. führt? Ich denke doch, dass auch …
- … in Niedersachsen der 1. und 2. Rettungsweg gesichert sein müssen, oder? …
- … Also der Bodenraum wurde nachträglich und ohne Genehmigung von den Vermietern und ehemaligen Wohnungsbewohnern ausgebaut. Die Treppe passte eigentlich nicht rein, da die Nische (sollte laut Bauzeichnung …
- … nur 1.4 m breit und 1.9 m tief ist, aber der Treppenbauer hat es dann wohl doch murrend gebaut. Auf halber Höhe …
- … der Treppe kommt durch einen Dachbalken (Fette?) noch eine Verengung auf ca. 45 cm hinzu. Da ich den Weg mehrmals täglich mache komme ich ohne anzuecken durch - Besucher hauen sich allerdings regelmäßig den Kopf ein. Wenn es (oben) brennt bricht man sich wahrscheinlich beim Runterennen irgendwas. Der zweite Fluchtweg ist das Giebelfenster, wenn unten (2 Etagen) die Feuerwehr ein Sprungtuch hinhält würde ich im Brandfall wohl springen. Auch Anleitern ist möglich und die Feuerwehr zudem nur 300 m weit weg. Vom Gefühl her würde ich sagen dass man es vielleicht nachträglich genehmigt kriegte, auch wenn die Treppe niemals die Vorschriften erfüllen wird, da viel zu eng. Aber …
- … der Rettungswege stellt sich grundsätzlich die Frage, ob Räume, die nur über eine …
- … nicht genehmigungsfähige Treppe erreichbar sind, überhaupt als Wohnräume vermietbar sind. Womöglich insgesamt ungenehmigte Umnutzung des Spitzbodens? …
- … Gut erkannt, allenfalls wahrscheinlich . Der BGH sieht das nämlich nicht so eindeutig. Wenn im Vertrag nichts von II. BV steht, muss ergründet werden, was die Vertragspartner überhaupt unter Wohnfläche verstanden haben. Da ist viel möglich, sogar Grundflächen nach DINAbk. 277 = Bodenflächen. Die Regelung der II. BV für Treppen kann damit hinfällig sein. …
- … sie schreiben, wenn die Treppe zur Wohnfläche zählt, dann wird es sehr knapp vor Gericht - …
- … (hier BGH aus 2004) anerkannt werden. Wenn man die Problematik der Treppe und älterer Sachverständiger herausnimmt ( eine Treppe ist eine Treppe ist …
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- … Herr Malige, zur Beantwortung von Fragen über das eigentlich Gefragte hinaus: gerade in diesem Fall sollte sich die Beantwortung nicht auf einen Satz jawohl, Treppe ist nach II. BVAbk. abzuziehen beschränken. Der Fragesteller wiegt sich …
- … diesem Fall sollte sich die Beantwortung nicht auf einen Satz jawohl, Treppe ist nach II. BVAbk. abzuziehen beschränken. Der Fragesteller wiegt sich dann …
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- … oder aber eine Treppe ist. Für die Antworten hierzu bin ich allen dankbar. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Definition Spitzbogen und die zulässige Tragkraft (DIN 1055)
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- … mit der nicht zu hohen Wand verstehe ich nicht ganz. Das Treppenhaus geht vom UGAbk. bis zum OGAbk. - an der Außenseite …
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- … weitere notwendige Treppe sein. Der zweite Rettungsweg ist nicht erforderlich bei Gebäuden mit einem Treppenraum, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheits …
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