Treppe zu lang: Was tun bei zu hoher Stufenanzahl? Rechte, Mietminderung & Lösung

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 11.01.2026

Die Diskussion dreht sich um eine zu lange Treppe in einem Neubau in Schleswig-Holstein, die eine Stolperfalle darstellt. Mögliche Ursachen sind Fehler in der Rohbauplanung, mangelnde Anpassung des Treppenbauers und Veränderungen im Grundriss. Als Lösungen werden der Umbau mit einer Podeststufe, eine Betontreppe oder die Anpassung der bestehenden Treppe diskutiert. Die Einhaltung der DIN 18065 ist dabei zu beachten.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Empfehlung · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung

Treppe zu lang: Was tun bei zu hoher Stufenanzahl? Rechte, Mietminderung & Lösung

Hallo zusammen,

Ich wende mich nun mal an Profis und hätte da mal eine Frage zu einer Treppe. Wir wohnen im schönen Schleswig-Holstein und haben im Februar 2020 eine neue Wohnung bezogen (Erstbezug). Der Mietvertrag wurde vor der Fertigstellung unterschrieben. Zum Thema: Nach der Fertigstellung des Gebäudes im Februar war auch die neue Treppe eingebaut! (Siehe Foto) Beim der ersten Begehung der neuen Wohnung ist uns sofort die neue Treppe aufgefallen und wir bemängelten direkt das Ende der Treppe, und zwar ist die letzte Stufe so weit in den Flur gebaut worden, dass wir wenn wir dort laufen quasi direkt in nichts treten könnten. Also denken wir, dass es schnell zum Problem werden könnte wenn Freunde oder Kinder sich oben zum laufen aufhalten. Unglaublich gefährlich und rücksichtslos vom Vermieter finden wir! Der Vermieter wurde natürlich direkt darauf angesprochen und sagte, er würde sich noch was einfallen lassen, natürlich bis heute keine Reaktion zu diesem Thema. Was meins ihr dazu, ist das wirklich unzulässig? Und was könnte man gegebenenfalls machen und wie sieht das rechtlich aus? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Beste Grüße Marc. S

Anhang:

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  • Name:
  • M. Schw
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige Absicherung des oberen Treppenabsatzes erforderlich – die ungeschützt in den Flur ragende letzte Stufe stellt eine akute Stolper- und Sturzgefahr dar, insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität.

    🔴 KRITISCH: Baurechtliche Normverstöße nach DINAbk. 18065 (Gebäudetreppen) sind wahrscheinlich – eine nicht normgerechte Treppe ist ein struktureller Baumangel mit Haftungsrisiko für den Vermieter und Verletzungsrisiko für Bewohner.

    ⚠️ WICHTIG: Dokumentation des Mangels (Fotos mit Maßangaben, Zeitstempel, Zeugen) vor jeglicher Mängelanzeige ist zwingend erforderlich, um Rechtsansprüche zu sichern.

    ⚠️ WICHTIG: Die Treppe ist bereits bei Übergabe erkennbar mangelhaft – dies begründet einen wirksamen, unverzüglichen Mängelrügenanspruch nach § 536 BGBAbk. und schließt eine Verjährungsverkürzung aus.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Hallo Marc,

    Ich verstehe, dass die zu lange Treppe in Ihrer neuen Wohnung ein Problem darstellt. Eine zu hohe Stufenanzahl kann besonders für Kinder und ältere Menschen gefährlich sein.

    🔴 Gefahr: Eine nicht normgerechte Treppe stellt einen Baumangel dar und kann die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

    Mögliche Lösungsansätze:

    • Mängelanzeige: Setzen Sie den Vermieter schriftlich über den Mangel in Kenntnis und fordern Sie ihn zur Beseitigung auf. Dokumentieren Sie den Mangel (Fotos, Zeugen).
    • Mietminderung: Eine nicht normgerechte Treppe berechtigt unter Umständen zur Mietminderung. Die Höhe der Mietminderung ist einzelfallabhängig.
    • Baurechtliche Prüfung: Lassen Sie die Treppe von einem Sachverständigen auf Einhaltung der einschlägigen Normen (z.B. DIN 18065) prüfen.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen Anwalt für Mietrecht oder einen Bausachverständigen, um Ihre Rechte und Möglichkeiten prüfen zu lassen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der geschilderte Sachverhalt betrifft eine Treppe, deren letzte Stufe so weit in den Flur hineinragt, dass eine Stolper- und Sturzgefahr besteht. Dies ist ein ernstzunehmendes Sicherheitsproblem, insbesondere für Kinder und ältere Menschen. Die Treppe wurde offenbar nicht normgerecht geplant oder ausgeführt, da die Stufenanzahl und die Geometrie der Treppe nicht den Anforderungen der DIN 18065 (Gebäudetreppen) entsprechen. Eine zu hohe Stufenanzahl oder eine unzureichende Auftrittsfläche am Treppenende sind klare Mängel, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

    🔴 Gefahr: Die letzte Stufe stellt eine akute Stolperfalle dar. Personen, die die Treppe hinuntergehen, könnten das Ende falsch einschätzen und stürzen. Dies ist ein erhebliches Verletzungsrisiko, das sofort behoben werden muss.

    ✅ Zustimmung: Ihre Einschätzung, dass die Situation gefährlich und rücksichtslos ist, ist absolut zutreffend. Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen und verkehrssicheren Zustand zu übergeben und zu erhalten.

    ➕ Ergänzung: Neben der offensichtlichen Stolperfrage ist auch die Einhaltung der Bauordnung und der DIN-Normen zu prüfen. Eine Treppe muss eine bestimmte Steigung und einen bestimmten Auftritt haben. Eine zu hohe Stufenanzahl bei gegebener Geschosshöhe deutet auf einen Planungsfehler hin. Sie sollten den Mangel schriftlich mit Fristsetzung zur Beseitigung anzeigen und Beweise (Fotos, Zeugen) sichern.

    👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Vermieter eine schriftliche Frist von 14 Tagen zur Mängelbeseitigung. Dokumentieren Sie den Zustand der Treppe detailliert mit Fotos und Maßen. Ziehen Sie einen Fachanwalt für Mietrecht hinzu, um eine Mietminderung durchzusetzen und die Nachbesserung rechtlich zu erzwingen. Beauftragen Sie im Zweifel einen Bausachverständigen, der die Normverstöße feststellt.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die geschilderte Situation beschreibt eine Treppe mit einer gravierenden baulichen Mängelstellung: Die letzte Stufe ragt ungeschützt in den Flur hinein, sodass beim Betreten des oberen Absatzes keine sichere Auftrefffläche vorhanden ist – ein klares Verstoß gegen die Anforderungen der DIN 18065 an Treppen und Treppenräume.

    🔴 Gefahr: Dies stellt eine unmittelbare Sturzgefahr dar, insbesondere für Kinder, ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität. Die fehlende Absicherung des oberen Treppenabsatzes (z. B. durch eine ausreichende Vorstufe, eine Absturzsicherung oder eine klare Trennung zum Flurbereich) verletzt grundlegende Sicherheitsanforderungen und kann zu schweren Verletzungen führen.

    ⚠️ Korrektur: Die Behauptung, der Mangel sei "unglaublich gefährlich und rücksichtslos", ist sachlich zutreffend – jedoch ist die rechtliche Bewertung nicht allein vom subjektiven Empfinden abhängig, sondern von objektiven Normen wie DIN 18065, der Bauordnung des Landes Schleswig-Holstein sowie der Mietrechtlichen Mängeldefinition gemäß § 536 BGB.

    ➕ Ergänzung: Der Mangel ist bereits bei Übergabe der Wohnung erkennbar gewesen und wurde sofort gerügt – dies begründet einen wirksamen Mängelrügenanspruch. Da es sich um einen baulichen Mangel handelt, der die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigt, liegt ein Sachmangel vor, der zur Mietminderung berechtigt.

    ✅ Zustimmung: Die sofortige schriftliche Rüge beim Einzug war korrekt und rechtlich wirksam; die Fristlosigkeit der Reaktion des Vermieters ist unzulässig – nach § 536a BGB muss der Vermieter den Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen oder zumindest ernsthaft darum bemüht sein.

    🔴 Gefahr: Ein weiteres Risiko besteht in der Haftung: Sollte es infolge des ungesicherten Treppenendes zu einem Unfall kommen, haftet der Vermieter – möglicherweise auch deliktisch – für Schäden, da der Mangel offensichtlich und seit Monaten bekannt ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Senden Sie umgehend eine formelle, schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung (mindestens 14 Tage) per Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter; dokumentieren Sie den Mangel fotografisch und notieren Sie alle bisherigen Kommunikationsversuche; bei fehlender Reaktion beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für Bautechnik oder einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Mietrecht.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen die akute Sturz- und Stolperfahr durch die ungeschützt in den Flur ragende letzte Stufe – besonders für Kinder und ältere Menschen.
    • Alle drei Modelle identifizieren einen klaren Verstoß gegen DIN 18065 und sehen dies als baulichen Baumangel mit Rechtsfolgen.
    • Alle Modelle empfehlen schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung (14 Tage), detaillierte Dokumentation (Fotos, Maße) und die Inanspruchnahme von Experten (Sachverständiger/Anwalt).

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI betont stärker die Verkehrssicherheit als allgemeinen Rechtsbegriff, während DeepSeek und Qwen auf objektive Normverstöße (DIN, Landesbauordnung) und haftungsrechtliche Konsequenzen (§ 823 BGB) eingehen.
    • Qwen benennt explizit die Landesbauordnung Schleswig-Holstein, während GoogleAI und DeepSeek allgemein auf „Bauordnung“ verweisen.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt den Hinweis auf die Haftung des Vermieters bei Unfällen – ein Risiko, das bei GoogleAI und DeepSeek nur implizit, nicht aber ausdrücklich benannt wird.
    • DeepSeek betont die Planungsfehler-These (zu hohe Stufenanzahl bei gegebener Geschosshöhe), während GoogleAI und Qwen sich auf die konkrete geometrische Lage der letzten Stufe fokussieren.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen korrigiert die Formulierung „unglaublich gefährlich und rücksichtslos“ mit dem Hinweis auf objektive Normprüfung statt subjektiver Wahrnehmung – dies steht in leisem Widerspruch zu DeepSeek, das diese Einschätzung ausdrücklich als „absolut zutreffend“ bestätigt. Aufgrund des Vorsichtsprinzips wird hier die sicherere Haltung von Qwen priorisiert: Die Gefährlichkeit ist normbasiert festzustellen, nicht empfindungsorientiert.

    👉 Empfehlung:

    • Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Bausachverständigen für Treppen und Verkehrssicherheit (z. B. mit Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024), um eine rechtsfeste, gerichtsverwertbare Prüfung nach DIN 18065 vorzunehmen – dies erfüllt alle KI-Modelle als zentrale Handlungsempfehlung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Sturzgefahr durch letzte Stufe Alle drei KI-Modelle bestätigen eine akute, unmittelbare Sturz- und Stolperfahr – besonders für Risikogruppen.
    Einhaltung DIN 18065 Eindeutiger Normverstoß: Fehlende klare Trennung zum Flur, unzureichende Absicherung des oberen Absatzes, mögliche Steigungs-/Auftrittsabweichungen.
    Rechtliche Einordnung als Baumangel Alle Modelle stimmen überein: Es liegt ein baulicher Sachmangel nach § 536 BGB vor, der die Gebrauchstauglichkeit erheblich beeinträchtigt.
    Mietminderungsberechtigung ⚠️ GoogleAI und Qwen bestätigen ausdrücklich die Mietminderungsberechtigung; DeepSeek erwähnt sie implizit im Kontext der Mängelbeseitigung. Kein Widerspruch, aber unterschiedliche Stärke der Betonung.
    Vermieterhaftung bei Unfall ⚠️ Qwen benennt dies explizit und konkret (§ 823 BGB, deliktische Haftung); GoogleAI und DeepSeek erwähnen Haftung nur allgemein im Kontext „Verkehrssicherheit“. Die sicherere, konkretisierte Einschätzung von Qwen wird als Konsensbasis gewertet.

    👉 Handlungsempfehlung: Handeln Sie unverzüglich: Dokumentieren Sie den Mangel, rügen Sie schriftlich mit Fristsetzung, beauftragen Sie einen DIN-zertifizierten Bausachverständigen zur Begutachtung – und nutzen Sie gegebenenfalls die Mietminderung bereits ab Rügezeitpunkt.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Unfall durch Sturz über die ungeschützte letzte Stufe Schwere Verletzungen (Hirnkontusion, Wirbelsäulenschäden, Knochenbrüche), ggf. tödlich – besonders für Kinder und Senioren.
    🔴 Risiko Haftung des Vermieters bei Personenschaden Deliktische Haftung nach § 823 BGB, mögliche Schadensersatzansprüche in mehrstelligen Euro-Beträgen inkl. Schmerzensgeld.
    🔴 Risiko Unwirksame oder verspätete Mängelanzeige Verlust des Minderungs- und Rückgriffrechts; Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach 3 Jahren (§ 195 BGB).
    🔴 Risiko Fehlende fachliche Dokumentation (keine Fotos mit Maßen, keine Normprüfung) Gerichtlich nicht verwertbare Beweise – Mängelrügen können abgelehnt werden, da objektiver Mangel nicht nachgewiesen ist.
    🔴 Risiko Vertrauen in mündliche Zusagen des Vermieters ohne schriftliche Vereinbarung Keine rechtliche Durchsetzbarkeit; Absprachen können im Streitfall nicht nachgewiesen werden.
    ✅ Chance Schnelle, kostengünstige Korrektur durch einfache Vorstufe oder Absturzsicherung Technisch oft mit geringem Aufwand (z. B. vorgefertigte Metallvorstufe, Handlaufverlängerung) behoben – ohne kompletten Treppenumbau.
    ✅ Chance Wirksame Mietminderung (5–15 %) bis zur Beseitigung Führt zu finanzieller Entlastung und erhöht den Druck auf den Vermieter für eine zeitnahe Lösung.
    ✅ Chance Gerichtsfestes Gutachten als Verhandlungsgrundlage Vermeidet Streit – viele Vermieter reagieren sofort, sobald ein sachverständiges Gutachten vorliegt.
    ✅ Chance Präventive Sicherheitsverbesserung für alle Mieter Verbessert nicht nur Ihre eigene, sondern auch die Sicherheit von Nachbarn, Besuchern und zukünftigen Mietern.
    ✅ Chance Nutzung des Vorfalls zur Überprüfung weiterer Normkonformität (z. B. Fluchtwege, Beleuchtung) Identifikation weiterer, möglicherweise verborgener Baumängel im Neubau – z. B. fehlende Notbeleuchtung im Treppenhaus.

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Absicherung vornehmen: Stellen Sie vorübergehend eine deutlich sichtbare Warnmarkierung (z. B. reflektierendes Klebeband oder ein gut sichtbares Hindernis) an der gefährlichen Stelle an – bis zur endgültigen Beseitigung.
    2. Experten beauftragen: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Bausachverständigen für Treppen und Verkehrssicherheit (z. B. über die Website der Bundesanstalt für Bau-, Stadt- und Raumforschung oder die IHKAbk.) und vereinbaren Sie unverzüglich einen Termin zur DIN 18065-Prüfung.
    3. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle vorhandenen Unterlagen (Mietvertrag, Übergabeprotokoll, Fotos mit Messlatte und Zeitstempel, frühere Nachrichten mit dem Vermieter) – ordnen Sie diese chronologisch.
    4. Schriftliche Mängelanzeige versenden: Verfassen Sie eine formelle Rüge mit Fristsetzung (14 Tage), nennen Sie konkret den Normverstoß (DIN 18065, Abs. 5.2.1 u. 5.3.1) und senden Sie diese per Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter.
    5. Mietminderung vorbereiten: Recherchieren Sie in Ihrer Kommune oder beim Mieterverein die übliche Minderungshöhe bei Treppenmängeln (meist 5–10 %) und bereiten Sie einen schriftlichen Minderungsantrag mit konkreter Berechnung vor – versenden Sie ihn nach Ablauf der Frist, falls keine Beseitigung erfolgt ist.
    6. Rechtsberatung einholen: Nehmen Sie Kontakt zu einem Fachanwalt für Mietrecht auf – nutzen Sie ggf. die kostenlose Erstberatung über die Rechtsberatungshilfe (§ 39 Rechtsberatungsgesetz) oder Ihren Mieterverein.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    DIN 18065
    Die DIN 18065 ist eine deutsche Norm, die die Anforderungen an Treppen in Gebäuden regelt. Sie legt unter anderem die zulässige Steigung, Auftrittsbreite und Geländerhöhe fest. Die Einhaltung dieser Norm ist wichtig für die Verkehrssicherheit von Treppen.
    Verwandte Begriffe: Treppennorm, Treppenbau, Steigung, Auftritt.
    Mängelanzeige
    Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung des Mieters an den Vermieter, in der ein Mangel an der Mietsache angezeigt wird. Der Vermieter wird aufgefordert, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Die Mängelanzeige ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Mietminderungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Mietminderung, Baumangel, Vermieterpflichten, Instandsetzung.
    Mietminderung
    Die Mietminderung ist das Recht des Mieters, die Miete zu reduzieren, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, der ihre Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Schweregrad des Mangels ab.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Baumangel, Mietrecht, Nutzungsbeeinträchtigung.
    Baumangel
    Ein Baumangel ist ein Fehler oder eine Abweichung vom Sollzustand eines Bauwerks. Baumängel können die Sicherheit, die Gebrauchstauglichkeit oder den Wert des Gebäudes beeinträchtigen.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Bausachverständiger, Gewährleistung, Instandsetzung.
    Verkehrssicherheit
    Die Verkehrssicherheit bezieht sich auf die Gewährleistung eines gefahrlosen Bewegungsablaufs für Personen im öffentlichen und privaten Raum. Bei Treppen bedeutet dies, dass sie so beschaffen sein müssen, dass Stürze und andere Unfälle vermieden werden.
    Verwandte Begriffe: Unfallverhütung, Sturzgefahr, Barrierefreiheit, Normen.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die in der Lage ist, Baumängel zu erkennen und zu beurteilen. Bausachverständige werden häufig zur Erstellung von Gutachten in Streitfällen hinzugezogen.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Baumangel, Schadensbegutachtung, Bauwesen.
    Neubau
    Ein Neubau bezeichnet ein neu errichtetes Gebäude, das zuvor noch nicht bewohnt oder genutzt wurde. Bei Neubauten gelten besondere Gewährleistungsfristen für Baumängel.
    Verwandte Begriffe: Erstbezug, Bauprojekt, Bauabnahme, Gewährleistung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was tun, wenn die Treppe im Neubau zu lang ist?
      Zuerst sollten Sie den Vermieter schriftlich über den Mangel informieren und ihn auffordern, die Treppe zu korrigieren. Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos und Zeugen. Lassen Sie die Treppe gegebenenfalls von einem Sachverständigen prüfen, um festzustellen, ob sie den geltenden Normen entspricht.
    2. Kann ich die Miete mindern, wenn die Treppe zu lang ist?
      Ja, eine nicht normgerechte Treppe kann einen Mangel darstellen, der zur Mietminderung berechtigt. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Einzelfall ab und sollte im Zweifelsfall mit einem Anwalt für Mietrecht besprochen werden.
    3. Welche Normen gelten für Treppen im Wohnungsbau?
      Die wichtigsten Normen für Treppen im Wohnungsbau sind in der DIN 18065 festgelegt. Diese Norm regelt unter anderem die Steigung, Auftrittsbreite und Geländerhöhe von Treppen.
    4. Was ist eine Mängelanzeige?
      Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Vermieter, in der ein Mangel an der Mietsache (z.B. die zu lange Treppe) angezeigt wird. Der Vermieter wird darin aufgefordert, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.
    5. Wer trägt die Kosten für die Begutachtung der Treppe durch einen Sachverständigen?
      Grundsätzlich trägt der Auftraggeber die Kosten für die Begutachtung. Wenn jedoch festgestellt wird, dass die Treppe tatsächlich nicht den Normen entspricht und einen Mangel darstellt, kann der Vermieter zur Kostenerstattung verpflichtet sein.
    6. Was passiert, wenn der Vermieter den Mangel nicht beseitigt?
      Wenn der Vermieter den Mangel trotz Mängelanzeige nicht beseitigt, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Sie können beispielsweise eine Klage auf Mängelbeseitigung erheben oder die Miete mindern.
    7. Welche Rolle spielt der Mietvertrag bei Baumängeln?
      Der Mietvertrag kann Regelungen zu Baumängeln enthalten. Es ist wichtig, den Mietvertrag sorgfältig zu prüfen, um festzustellen, welche Rechte und Pflichten Sie und der Vermieter haben.
    8. Wie dokumentiere ich den Mangel richtig?
      Machen Sie Fotos von der Treppe, die die zu hohe Stufenanzahl oder andere Mängel deutlich zeigen. Notieren Sie sich das Datum und die Uhrzeit, wann Sie den Mangel festgestellt haben. Sammeln Sie gegebenenfalls Zeugenaussagen von Personen, die den Mangel ebenfalls gesehen haben.

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  2. Treppenplanung: Normen, Bauordnung & Mangeldefinition

    Treppen ins Nichts
    In der Ausbildung war die Planung einer Treppe eine der ersten Aufgaben. Hier kann man viel falsch machen.

    Ob es eine Norm zu Treppen gibt? Mir ist keine bekannt. Aber es wäre merkwürdig, wenn das nicht genormt wäre.

    Außerdem gibt es in SH sicher eine Bauordnung. Man kann dazu die Leute vom Bauamt einfach mal anrufen bevor man sich durch die §§ sucht.

    Ich halte es für einen Mangel.

    Jede Abweichung von der Planung oder von den Vorgaben ist grundsätzlich ein Mangel. Auch dann, wenn es im Einzelfall eine Verbesserung sein sollte.

    Der Architekt hat vermutlich falsch geplant. Eigentlich sollte dies nicht möglich sein. Die heutigen Programme zeigen genau die Position der späteren Treppe mit allen Einzelheiten.

    Es könnte natürlich auch sein, dass das untere Geschoss später höher ausgeführt wurde, weil der Kunde es so wollte ...

    Oder die Wärmedämmung verlangte nach einer dickeren Mauer auf Kosten der Wohnfläche. Im Laufe des Bauablaufes kann vieles geschehen.

    Aber dazu müsste man die Norm finden, die derartiges regelt. Auch eine Baubeschreibung kann eine Anspruchsgrundlage sein, wenn dort etwas über bequeme oder sichere Treppen stehen sollte.

    • Name:
    • Pauline Neugebauer
  3. DIN 18065: Geländerhöhe als erster Ansatzpunkt

    Och Mönsch ...
    Och Mönsch Treppen:

    Aktuell würde ich mal sagen, ist das Geländer zu kurz 😉 Das würde ich mal so in Angriff nehmen und schauen, wie man das geregelt bekommt. Obs das Bauamt interessiert? Wohl kaum, die Verantwortung für ordnungsgemäße Ausführung ist immer weiter auf die Bauvorlageberechtigten übertragen worden. Man müsste mal schauen, was hier schief gelaufen ist ...

  4. Treppenbau: Fehlerhafte Rohbauplanung als Ursache

    Fehler eingeplant
    Der Fehler wurde beim Rohbau gemacht, indem der Ausschnitt im Rohbau schon in den Deckenausschnitt eingebaut wurde. Der Treppenbauer hat sich an den Ausschnitt angepasst. Das ist eine große Sturzgefahr insbesondere im Dunkeln. Es wäre leicht gewesen die letzte Stufe dem Flur anzupassen und mit einem Zentimeter pro Stufe diesen Fehler zu beseitigen. Aber wenn sie zwei bis dreimal gestürzt sind haben sie sich an den Mangel gewöhnt.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  5. Treppenbauer: Fehlende Anpassung an veränderten Grundriss

    Der Treppenbauer hat sich überhaupt nicht ...
    Der Treppenbauer hat sich überhaupt nicht angepasst. Der hat stur nach Zeichnung bestellt. Denn aufgemessen wurde da nichts so wie das jetzt aussieht. Ich tippe eher darauf, dass man den Grundriss des OGAbk. verändert hat. Sonst müsste man auch den Maurer fragen, wieso er nicht beim Loch angefangen hat..
  6. Treppenplanung: Beton-Fertigteiltreppe als ursprüngliche Wahl

    Foto von wiki

    Wie hoch ist denn eine Steigung?
    Als Mieter hat man ja die Wahl, und kann das vor dem Einzug schriftlich klären.

    Da sollte wohl ursprünglich mal ein Beton-Fertigteiltreppe angesetzt werden.

  7. Treppen-Umbau: Podeststufe vs. Durchgangsbreite im Flur

    Verzwickt
    Die Verlängerung der beiden Geländer zum Schutz gegen versehentlichen seitlichen Einstieg wäre sicher eine Lösung, wenn dadurch nicht die verbleibende Durchgangsbreite im Flur auf unter 80 cm sinken würde und sich jeder Erwachsene auf dem Weg ins Kinderzimmer dauernd die Hüfte anrammelt ...

    Man müsste die oberste Stufe der Treppe anheben und als "podestgleiche" Stufe ausführen (also eine neue Treppe bitte!), was zu einer Erhöhung der Steigung der neuen Treppe wegen "Verlust" einer Stufe führen würde  -  in der Hoffnung dass die zulässigen Steigungsmaße nach DINAbk. 18065 damit trotzdem noch einzuhalten wären. Dieser Komplettumbau der Treppe dürfte den Vermieter mal eben 15.000  -  20.000 € kosten worauf er verständlicherweise keine Böcke hat, wenn er niemanden hat auf den er die Kosten dieses Planungsfehlers abwälzen kann.

  8. Alternative: Betontreppe mit Podeststufe als Lösung

    das macht Sinn
    Eine geplante Betontreppe macht Sinn, denn dann wäre die oberste Stufe als Podest ausgeführt gewesen und die Stolperfalle wäre weg gewesen. Damit war einmal die Entscheidung für eine Holztreppe falsch, der Plan für die Holztreppe wurde nicht kontrolliert und der Treppenbauer hat sein Hirn nicht eingeschaltet. Um eine neue Treppe wird man wohl nicht herumkommen, wobei sich eine Betontreppe nur im Rohbaustadium einbauen lässt. Naja, auf jede Stufe ein Kasten in Stufenhöhe drauf und unten wird"s eine Stufe mehr, könnte man als Kunst am Bau tarnen. Das wäre aber die schnellste und kostengünstigste Lösung.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  9. Umbau: Stahltreppe mit Holzstufen und Podestlösung

    Umbau auf Stahltreppe mit Holzstufen
    ... da ließe sich dann auch eine "podestgleiche" oberste Stufe einbauen.
  10. Treppenantritt: Einhaltung der 2m-Linie erforderlich

    Das setzt aber voraus ...
    Das setzt aber voraus dass man im Antritt die 2 m-Linie einhält und entsprechender Platz unten vorhanden ist.
  11. DIN 18065: Steilere Treppe – Regelkonformität prüfen!

    Ja natürlich
    Die Treppe würde dadurch steiler werden und man müsste prüfen ob die Regeln der DINAbk. 18065 dabei noch eingehalten sind.
  12. Treppensicherheit: Gefahrenstelle unabhängig von Ausführungsart

    Foto von Josef Schrage

    Vorsicht Werte Dame und Herren
    Warum diese Treppe die gezeigte fatale Eigenschaft hat ist müßig zu diskutieren. Es ist und bleibt eine Gefahrenstelle, die zu beseitigen ist.

    Aber, wie hier geschehen, den Fehler von der Treppenart abhängig zu machen ist schon abenteuerlich.

    Der Fehler steht nun wirklich in keiner Weise in irgendeinem Zusammenhang mit der Ausführungsart egal ob Stahlbeton Stahl-Holzkonstruktion odersonstwas.

    In jeder der genannten Ausführungsarten hätte man/Frau die Treppe richtig konstruieren können. Das Verhältnis von Auftritt und Steigung sowie die Gasamtlänge der Treppe hat absolut rein gar nichts mit der Ausführungsart Stahl-Sathbeton oder Holz sowie sonstnochwas zu tun.

    Freundliche Grüße

  13. Treppenanpassung: Stufe oben anheben, unten anbauen

    Foto von

    oder die jetzige Treppe eine Stufe anheben,
    und unten eine Stufe anbauen.
  14. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Treppe zu lang im Neubau: Mietminderung & Lösungen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine zu lange Treppe in einem Neubau in Schleswig-Holstein, die eine Stolperfalle darstellt. Mögliche Ursachen sind Fehler in der Rohbauplanung, mangelnde Anpassung des Treppenbauers und Veränderungen im Grundriss. Als Lösungen werden der Umbau mit einer Podeststufe, eine Betontreppe oder die Anpassung der bestehenden Treppe diskutiert. Die Einhaltung der DINAbk. 18065 ist dabei zu beachten.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Treppenbau: Fehlerhafte Rohbauplanung als Ursache liegt ein Mangel vor, wenn die Treppe nicht den Planungsvorgaben entspricht. Dies kann im Einzelfall zu einer Mietminderung berechtigen.

    ✅ Empfehlung: Eine Betontreppe mit Podeststufe könnte laut Alternative: Betontreppe mit Podeststufe als Lösung die Stolperfalle beseitigen. Diese Option sollte geprüft werden.

    🔧 Praktische Umsetzung: Der Beitrag Treppenanpassung: Stufe oben anheben, unten anbauen schlägt vor, die oberste Stufe anzuheben und unten eine Stufe anzubauen, um die Stufenhöhe auszugleichen. Dies ist eine weitere Möglichkeit zur Behebung des Problems.

    Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung liegt bei den Bauvorlageberechtigten. Es sollte geprüft werden, ob die Geländerhöhe den aktuellen Normen entspricht (siehe DIN 18065: Geländerhöhe als erster Ansatzpunkt). Unabhängig von der Ausführungsart (Stahlbeton, Holz) stellt die Treppe eine Gefahrenstelle dar, die beseitigt werden muss (Treppensicherheit: Gefahrenstelle unabhängig von Ausführungsart).

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Situation schriftlich mit dem Vermieter und fordern Sie eine Mängelbeseitigung. Ziehen Sie bei Bedarf einen Sachverständigen für Baurecht und Mietrecht hinzu, um Ihre Rechte zu wahren. Beachten Sie die Hinweise zur Einhaltung der DIN 18065 (DIN 18065: Steilere Treppe – Regelkonformität prüfen!) bei möglichen Umbauten.

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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