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  • Stahlharfentreppe Schallschutz  -  hatte jmd bei der Mängelrüge Erfolg?

Stahlharfentreppe Schallschutz  -  hatte jmd bei der Mängelrüge Erfolg?
BAU-Forum: Treppen, Rampen, Leitern

Stahlharfentreppe Schallschutz  -  hatte jmd bei der Mängelrüge Erfolg? 12.01.2020    

Guten Abend,

auch wir beschäftigen uns mit dem leidigen Thema Stahlharfentreppe und Schallschutz. RHM, durchgehende Bodenplatte, doppelschalige Wände mit Dämmung, beide Nachbarstreppen Grenzen an unser Haus. Beide Nachbarn mit Kindern, die einen hört man gar nicht, die andere Seite ist so laut, dass das Dröhnen des Treppenlaufens sich so anhören, als würde jmd in unserem Haus die Treppe herunterlaufen.

Nach allem was ich bis dato gelesen habe, scheint bei ähnlicher Problemlage anderer Fragesteller der dBA Wert meist trotzdem (knapp) im Rahmen des Erlaubten zu liegen. Mängelrüge zwecklos. Meine Frage daher:

  • gibt es jmd. bei dem die Messwerte über dem Erlaubten lagen und eine Klage Erfolg gebracht hat?
  • Was wurde seitens Bauträger danach veranlasst?
  • Wie haben eure Nachbarn mitgespielt?
  • Sollte es zu einem monitären Schadensausgleich kommen, mit welcher Summe ist zu rechnen?

Vielen Dank vorab und einen schönen Abend Gruß

Name:

  • Busch
  1. Da brauchen Sie auf jeden Fall einen Schallschutz-Gutachter 13.01.2020    

    Hatten Sie denn zu diesem Problem überhaupt schon schriftlich Kontakt mit dem BT? Haben Sie ihm den Mangel schriftlich mitgeteilt und zur Mängelbeseitigung aufgefordert? Sie sollten vielleicht vorsorglich beide Seiten als Mangelhaft anzeigen auch wenn eine Seite derzeit weniger auffällig ist.

    • gibt es jmd. bei dem die Messwerte über dem Erlaubten lagen und eine Klage Erfolg gebracht hat?

    Sie müssen sich entscheiden, ob Sie mit den Nachbarn gut klar kommen und diese den von Ihnen privat beauftragten Schallschutzgutachter für Trittschallmessungen in ihr Haus lassen oder ob sie auf Verdacht bei Gericht ein selbständiges Beweisverfahren nach § 485 ZPO veranlassen mit der Mängelbehauptung: "Der Sachverständige möge feststellen, ob ein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik in Form eines unzureichenden Trittschallschutzes zwischen den RH-Teilen vorliegt insbesondere Trittschall von den nachbarlichen Treppe. Des weiteren möge der SV darlegen worauf dieser unzureichende Schallschutz zurück zu führen sei und wie dieser Mangel zu beheben wäre inkl. der dafür erforderlichen Kosten. "

    • Was wurde seitens Bauträger danach veranlasst?

    Die mindestens erforderlichen Mängelbeseitigungsarbneiten ergeben sich dann wohl aus dem Gutachten des SV.

    • Wie haben eure Nachbarn mitgespielt?

    Da die Mängelbeseitigungsarbeiten in deren Räumen erforderlich sein werden, sollten Sie von Anfang an Klartext mit denen reden. Erst danach wissen Sie, ob es nur mit Gerichtsbeschluss oder auch ohne gehen wird. Wobeio das gerichtliche Beweissicherungsverfahren auf jeden Fall sinnvoller ist, da es die Androhung einer Schadenersatzklage beinhaltet, wenn die Mängel nicht vom Bauträger beseitigt werden.

    • Sollte es zu einem monitären Schadensausgleich kommen, mit welcher Summe ist zu rechnen?

    Minderwertausgleich wird es hier sicher nicht geben. Es sind auf jeden Fall Mängelbeseitigungsarbeiten nötig, da andernfalls eklatante Wohnwertminderungen ihres Gebäudes und damit verbunden Verkaufswertminderung verbleiben.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen

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