auch wir beschäftigen uns mit dem leidigen Thema Stahlharfentreppe und Schallschutz. RHM, durchgehende Bodenplatte, doppelschalige Wände mit Dämmung, beide Nachbarstreppen Grenzen an unser Haus. Beide Nachbarn mit Kindern, die einen hört man gar nicht, die andere Seite ist so laut, dass das Dröhnen des Treppenlaufens sich so anhören, als würde jmd in unserem Haus die Treppe herunterlaufen.
Nach allem was ich bis dato gelesen habe, scheint bei ähnlicher Problemlage anderer Fragesteller der DB Wert meist trotzdem (knapp) im Rahmen des Erlaubten zu liegen. Mängelrüge zwecklos. Meine Frage daher:
- gibt es jmd. bei dem die Messwerte über dem Erlaubten lagen und eine Klage Erfolg gebracht hat?
- Was wurde seitens Bauträger danach veranlasst?
- Wie haben eure Nachbarn mitgespielt?
- Sollte es zu einem monitären Schadensausgleich kommen, mit welcher Summe ist zu rechnen?
Vielen Dank vorab und einen schönen Abend Gruß