Absturzsicherung mit horizontal verspannten Seilen /Leitereffekt
BAU-Forum: Treppen, Rampen, Leitern

Absturzsicherung mit horizontal verspannten Seilen /Leitereffekt

Hallo zusammen,

kennt sich jemand mit der wirksamen vermeiden des "Leitereffekts" bei Absturzsicherungen mit horizontalen Seitverspannungen aus? Meines Wissens genügt es, die Handläufe nach Innen zu Kröpfen um ein Übersteigen durch Kinder zu verhindern. In Bauherr sagt jetzt aber das wäre ein Mangel denn die Bauweise ist generell nicht zulässig. Das Bauvorhaben ist in Baden-Württemberg. Ich habe bisher keine Infos dazu gefunden, dass das wirklich einen Mangel darstellt.

Gibt es dazu irgendwelche belastbaren Regelungen, Urteile etc.?

Danke, Gruß,

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Absturzsicherung mit horizontal verspannten Seilen /Leitereffekt" im BAU-Forum "Treppen, Rampen, Leitern"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Gustav
  1. Die

    Tiefe des Geländers hat nichts mit dem Überteigschutz bei Anwesenheit von Kindern zu tun. Die Vorschrift steht im § 3 LBOAVO.
  2. Leitereffekt

    ... Hallo,

    danke für die Antwort. Ich verstehe das aber nicht so ganz :-)

    LBOAVO BW § 3 sagt: "5) Öffnungen in Umwehrungen nach Absatz 1 dürfen bei Flächen, auf denen in der Regel mit der Anwesenheit von Kindern bis zu sechs Jahren gerechnet werden muss 1. bei horizontaler Anordnung der Brüstungselemente bis zu einer Höhe der Umwehrung von 0,6 m nicht höher als 2 cm, darüber nicht höher als 12 cm sein. "

    Kann ich das so verstehen, dass kein Mangel vorliegt wenn ich die waagerechte Verspannung mit 12 cm (wie in meinem Fall) plane? Wird der Leitereffekt in BW komplett ignoriert?

    Gruß, Gustav

  3. bis

    zu einer Höhe von 60 cm dürfen die Querelemente einen Maximalen Abstand von 2 cm haben.
  4. So sieht eine Skizze nach der ...

    So sieht eine Skizze nach der LBOAVO aus. Quelle von Herr Gammerl.

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "So sieht eine Skizze nach der ..." auf die Frage "Absturzsicherung mit horizontal verspannten Seilen /Leitereffekt" im BAU-Forum "Treppen, Rampen, Leitern"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  5. Ausnahmen

    Ok verstanden. Danke für den Hinweis. Gibt es die Möglichkeit zu Ausnahmen?
  6. Es kommt darauf an

    Foto von Josef Schrage

    z.B. LBOAbk. Hessen § 33 Ziffer 10 (10) Öffnungen in Geländern und Brüstungen dürfen mindestens in einer Richtung nicht breiter als 12 cm sein. Ein seitlicher Zwischenraum zwischen dem Geländer oder der Brüstung der zu sichernden Fläche darf nicht größer als 4 cm sein. Die Geländer und Brüstungen sind so auszubilden, dass Kindern das Überklettern nicht erleichtert wird.

    Die "Musterbauordnung" verlangt nur Mindesthöhen der Geländer.

    LBO NRW § 41 ebenso.

    Also die Regeln sind nicht überall gleich. Bauamt fragen.

    Gruß

  7. Ausnahmen

    gibt es fast überall. :-) Wenn in der Regel nicht mit der Anwesenheit von Kindern zu rechnen ist, wie z.B. im Seniorenwohnheim. Dann nicht, denn dann haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht, dass nichts passiert. Aber sieh es mal moralisch. Wenn etwas passiert musst du dem Staatsanwalt Rechenschaft ablegen warum und wieso. Willst du das? Könntest du damit leben, weil du ein paar Seile gespart hast? Denk mal darauf rum sagen die Hessen!
  8. welche Gebäudeklasse?

    Foto von wiki

    LBOAVO BW § 3 wird eingeschränkt durch: "Die Sätze 1 und 2 gelten nicht bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und bei Wohnungen. "

    DINAbk. 18065 definiert zusätzlich, dass ein Überklettern durch einen nach innen gezogenen Handlauf (>150 mm) erschwert wird. Gilt (baurechtlich) allerdings auch nur für Gebäude im Allgemeinen, nicht innerhalb von Wohnungen.

  9. DIN /LBO

    Danke für die vielen Hinweise. Das Bauvorhaben ist in BW. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus in einer Siedlung in der noch mehr Mehrfamilienhäuser stehen. Mit der Anwesenheit von Kindern ist dann vermutlich zu rechnen.

    Mit ein "paar" mehr Seilen ist es dann ja nicht getan. Wenn ich die LBOAVO BW richtig verstehe, darf ich ja in den untersten 60 cm max 2 cm Abstand zwischen den Seilen haben. Da wäre eine andere Lösung vermutlich besser.

    Es handelt sich übrigens um Gebäudeklasse 4. Angenommen wir hätte den >15 cm nach innen gezogenen Handlauf gemäß DINAbk. 18065. Wäre ich damit aus dem Schneider, selbst wenn die LBOAVO BW diesen Fall nicht erwähnt?

    Gruß, Gustav

  10. Der

    um 15-20 cm nach innen Geführte Handlauf wirkt sich auf die Geländerhöhe aus aber nicht auf den Übersteigschutz von Kindern.
  11. Überkletterschutz durch nach innen gezogenen Handlauf ...

    Foto von wiki

    Überkletterschutz durch nach innen gezogenen Handlauf steht eindeutig in der 18065. Und was hat das mit der Geländerhöhe zu tun?

    @Gustav: Die Seilfüllung ist grundsätzlich problematisch. Damit wird es schwer gelingen, feste Abstände einzuhalten, da die Seile auch bei ordentlich Vorspannung elastisch bleiben.

    Wie du schon selbst sagst: " ... wäre eine andere Lösung vermutlich besser. "


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN