Neubau: Keine Isolierung der Treppe zwischen Keller und EG
BAU-Forum: Treppen, Rampen, Leitern
Neubau: Keine Isolierung der Treppe zwischen Keller und EG
Die Treppe zum 1. OG besteht aus Holz mit Tritt- und Setzstufen (Trittstufen, Setzstufen) auf einem Metallgestell. Die Stufen sind von den Wänden jeweils durch einen Spalt von 1-3 cm getrennt; man sieht also z.B. auf der Treppe stehend das Licht aus dem Keller und Schmutz rieselt auch von der Treppe über den Spalt in den Keller (aber das ist erst mal egal).
Meine Frage: Müsste die Treppe nicht irgendwie isoliert sein, damit die kalte Luft aus dem Keller nicht hochkommt? Ich habe dem Treppenlieferanten gesagt, dass die Seiten doch zumindest mit Silikon oder so abgedichtet werden müssten, aber der meinte, das sei nicht nötig. Eine Isolation benötige man eh nicht, weil kalte Luft ja nach unten sinke, also die Wärme aus der Wohnung durch die seitlichen Spalten der Treppe nicht verloren gehen könne.
Klar stimmt das mit der warmen Luft, die nach oben steigt. Aber ich kann mir echt nicht vorstellen, dass da nichts isoliert werden muss - jedenfalls nach dem Stand der Technik (in der Baubeschreibung steht dazu nichts drin).
Was denkt Ihr? Vielen Dank für Eure Hilfe!
-
Stand der Technik
Hallo Daniel Kleinbaum,Es gibt nirgends eine Vorschrift und es ist auch nicht "Stand der Technik" das Standard-Treppen (so wie von Ihnen beschrieben) in irgendeiner Form "isoliert" sein müssen.
Und wenn in der Baubeschreibung nichts derartiges als zusätzliche Leistung vermerkt ist haben Sie auch kein Anrecht darauf.
Gruß
Ps. es ist immer wieder interessant was manche Bauherren unter dem "Stand der Technik" verstehen bzw. sich erträumen ...
-
Lieber Herr Schrage, vielen Dank für Ihre ...
Lieber Herr Schrage, vielen Dank für Ihre Lieber Herr Schrage, vielen Dank für Ihre Hilfe! Beste Grüße! -
EnEV-Nachweis checken
Wenn der Keller im EnEVAbk.-Nachweis zum beheizten Bauwerksvolumen gezählt wurde, dann muss die Treppe über Kellerabgang und die Seitenwände des Kellerabganges nicht gedämmt werden, anders würde es sich verhalten, wenn der Keller als "nicht beheizt", also außerhalb der thermischen Gebäudehülle befindlich angenommen wurde, für diesen Fall würde die ungedämmte Ausführung von der Planung abweichen und der EnEV-Nachweis müsste neu gerechnet werden. -
Lieber Herr Tilgner, ganz herzlichen Dank für ...
Lieber Herr Tilgner, ganz herzlichen Dank für Lieber Herr Tilgner,ganz herzlichen Dank für diesen guten Hinweis! Ich werde mal den Wärmeschutznachweis anfordern, aus dem dürfte sich ja die Berechnung des beheizten Volumens ergeben. Ich würde dann ggf. direkt auf Sie zukommen.
Beste Grüße!