Doppelhaushälfte Neubau: Was ist bei der Bauplanung zu beachten?
BAU-Forum: Treppen, Rampen, Leitern
Doppelhaushälfte Neubau: Was ist bei der Bauplanung zu beachten?
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Hallo! Beim Bau einer Doppelhaushälfte gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Ich empfehle, frühzeitig einen Architekten oder Bauingenieur einzubeziehen, um einen optimalen Grundriss und eine effiziente Raumaufteilung zu gewährleisten.
Wichtige Aspekte sind:
- Brandschutz: Eine feuerbeständige Trennwand zwischen den Haushälften ist essentiell.
- Schallschutz: Achten Sie auf eine gute Schallisolierung, um die Privatsphäre zu gewährleisten.
- Wärmedämmung: Eine effiziente Wärmedämmung reduziert die Heizkosten und schont die Umwelt.
- Statik: Die Statik des Gebäudes muss von einem Fachmann berechnet und geprüft werden.
👉 Handlungsempfehlung: Erstellen Sie eine detaillierte Checkliste aller relevanten Punkte und holen Sie sich professionelle Unterstützung bei der Planung und Umsetzung.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Baugenehmigung
- Eine Baugenehmigung ist die behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Sie ist in den meisten Fällen erforderlich, bevor mit dem Bau begonnen werden kann.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baurecht - Brandschutz
- Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern und die Auswirkungen von Bränden zu minimieren.
Verwandte Begriffe: Feuerwiderstand, Rauchmelder, Löschmittel - Schallschutz
- Schallschutz bezeichnet Maßnahmen zur Reduzierung der Schallübertragung zwischen Räumen oder Gebäuden, um Lärmbelästigung zu vermeiden.
Verwandte Begriffe: Schalldämmung, Schallabsorption, Trittschall - Wärmedämmung
- Wärmedämmung dient dazu, den Wärmeverlust eines Gebäudes zu reduzieren und somit Heizkosten zu sparen. Sie wird durch den Einsatz von Dämmstoffen erreicht.
Verwandte Begriffe: Dämmstoff, Wärmeleitfähigkeit, Energieeffizienz - Statik
- Die Statik befasst sich mit der Standsicherheit von Bauwerken. Sie beinhaltet die Berechnung und Dimensionierung von Bauteilen, um sicherzustellen, dass das Gebäude den auftretenden Belastungen standhält.
Verwandte Begriffe: Tragwerk, Lasten, Festigkeit - Grundriss
- Ein Grundriss ist eine maßstabsgetreue, horizontale Schnittdarstellung eines Gebäudes, die die Anordnung der Räume und Bauteile zeigt.
Verwandte Begriffe: Bauplan, Raumaufteilung, Architekt - Energieeffizienz
- Energieeffizienz bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Nutzen und dem Energieaufwand. Ein energieeffizientes Gebäude verbraucht weniger Energie für Heizung, Kühlung und Beleuchtung.
Verwandte Begriffe: Energieausweis, Primärenergiebedarf, Nachhaltigkeit
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Genehmigungen sind für den Bau einer Doppelhaushälfte erforderlich?
Für den Bau einer Doppelhaushälfte benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland und Gemeinde variieren. Informieren Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Baubehörde. - Wie kann ich den Schallschutz in einer Doppelhaushälfte verbessern?
Der Schallschutz kann durch den Einsatz von schallabsorbierenden Materialien, wie z.B. speziellen Dämmstoffen, verbessert werden. Auch die Bauweise der Trennwand zwischen den Haushälften spielt eine wichtige Rolle. - Welche Vorteile bietet eine Doppelhaushälfte gegenüber einem freistehenden Haus?
Eine Doppelhaushälfte ist in der Regel kostengünstiger als ein freistehendes Haus, da die Grundstückskosten und die Baukosten geteilt werden. Zudem kann der Energieverbrauch durch die gemeinsame Wand reduziert werden. - Was ist bei der Planung des Gartens einer Doppelhaushälfte zu beachten?
Bei der Planung des Gartens sollte darauf geachtet werden, dass beide Haushälften ausreichend Privatsphäre haben. Eine klare Abgrenzung durch Zäune, Hecken oder Mauern kann sinnvoll sein. - Wie finde ich einen geeigneten Architekten für den Bau meiner Doppelhaushälfte?
Suchen Sie nach Architekten mit Erfahrung im Bereich Doppelhaushälften. Referenzprojekte und Empfehlungen von anderen Bauherren können bei der Auswahl helfen. - Welche Fördermöglichkeiten gibt es für den Neubau einer Doppelhaushälfte?
Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für den Neubau, z.B. von der KfW-Bank oder von den Bundesländern. Informieren Sie sich über die aktuellen Förderprogramme und deren Voraussetzungen. - Was ist bei der Wahl der Heizungsanlage für eine Doppelhaushälfte zu beachten?
Achten Sie auf eine energieeffiziente Heizungsanlage, die den Anforderungen beider Haushälften gerecht wird. Eine gemeinsame Heizungsanlage kann Kosten sparen, erfordert aber eine gute Abstimmung. - Wie kann ich die Baukosten für meine Doppelhaushälfte senken?
Vergleichen Sie Angebote von verschiedenen Baufirmen und Handwerkern. Eine sorgfältige Planung und die Vermeidung von unnötigen Extras können ebenfalls Kosten sparen.
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DIN 18065
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Betontreppe DHH: Unterschiedliche Auftrittsflächen – DIN-Normen
Alle Maße sind eben nicht möglich!Hallo, wir bauen gerade eine Doppelhaushälfte in Hallo,
wir bauen gerade eine Doppelhaushälfte in NRW und jetzt wurde die Betontreppe gegossen.
Uns ist aufgefallen, dass es überall unterschiedliche Auftrittsflächen gibt. Sie liegen zwar alle im Normbereich von 24 - 37 cm und auch im Bereich der "Wendeltreppe" wird die Norm von mindestens 10 cm Auftrittsfläche gemessen an der Stelle 15 cm nach Innenbegrenzung eingehalten, aber die Maße sind komplett unterschiedlich. So unterschiedlich das man es auch mit einem Belag nicht mehr ausgleichen kann. An der Wendeltreppe geht es um Maße von 10 - 18 cm, an den geraden Stellen gibt es Stufen mit 24 cm und andere mit 35 cm Auftrittsfläche.
Gibt es eine DINAbk. die nicht nur die Mindest- und Maximalanforderungen angibt, sondern in der auch festgelegt ist, dass die Auftrittsflächen einer Treppe sich zwar in dieser Norm befinden dürfen, aber in sich gleich sein müssen?
Danke für eure Hilfe, Da steht auch drin, dass die Treppe ein Nennmaß haben muss für Antritt und Auftritt und dass dieses mit einer Abweichung von plus minus 0,5 cm einzuhalten ist. Fragen Sie mal den Hersteller, wie das im fertigen Zustand gehen soll, wenn er so einen lausigen Rohbau hinlegt! Hallo, wenn es sich um eine gewendelte Treppe handelt sind alle der von Ihnen genannten Maße möglich. Es kommt dabei auf die Stufenverziehung an die bei den Betontreppenbauern manchmal sehr "innovativ" gehandhabt wird.
Leider reichen Ihre Maßangaben nicht um eine bessere Antwort zu geben.
Evtl. hilft da ein Foto (mgl. eine Draufsicht von oben) weiter.
Gruß Es sind natürlich - entgegen der Aussage des Herrn Schrage bei einer gewendelten Treppe - eben gerade nicht alle Maße möglich, da der Auftritt an einer bestimmten, regelgerecht festgelegten Stelle ("Lauflinie", die sich entsprechend der Breite der Treppe ermittelt oder zu ermitteln ist und nicht bei jeder Treppe an der gleichen Stelle/Linie liegt) zu messen ist und eben dort die Auftritte das gleiche Auftrittsmaß haben müssen.
Die Aussage des Herrn Schrage ist eben so sehr allgemein gehalten und mithin so einfach ausgesagt nicht so ganz richtig.
Neben der so genannten Lauflinie können bzw. nicht nur können, sondern müssen die Stufen breiter - bzw. an der gegenüberliegenden Seite enger/schmaler - werden, sonst wäre es keine Wendelung.
Ferner sind bei einer betonierten Treppe in fast allen Fällen Ausgleiche möglich, sodann die Wendelung korrekt ermittelt und angelegt wurde und nicht unten am Treppenfuß eine unmittelbar dort angrenzende Türöffnung angrenzt (es muss ausreichend Platz zum vorbetonieren/aufbetonieren vorhanden sein) oder die Kopfhöhe in irgend einer Art und Weise eingeschränkt oder unterschritten wird und die Statik dies denn dann auch noch hergibt.
Mit anderen Worten, eine Treppe auf und vor die vorhandene Treppe betonieren, ist zum Zwecke des erreichen eines regelgerechten Schreitmaßes [z.B. = 2 mal die Höhe der Steigung plus ein mal das Maß des Auftrittes = 63 cm (durchschnittliches Schreitmaß eines Durchschnittseuropäers), sollte eingehalten werden, sonst schmerzen die Beine beim laufen und/oder man kann die Treppe wohl eher besser fallen als gehen oder laufen] fast eigentlich immer möglich.
Nachteil dessen ist, sodann auf das so genannte "Treppenfleisch" die Draufsicht möglich ist, wird dies unschön, weil unterschiedlich breit werden.
So weiter, Treppenstufen die an der schmalen Seite (Innenwendelung) lediglich - auch im Bereich von 15 cm Abstand der Innenwendelung gemessen - nur ein Maß von 10 cm erreichen können nicht normgerecht sein oder können sich nicht - sowie Sie es nannten - im Normbereich bewegen, da Treppenstufen - nach der Norm regelgerecht - mit einer Unterschneidung angelegt werden sollen oder angelegt werden müssen. Eine Unterschneidung bedeutet nichts anderes als das was Sie vermutlich auch schon kennen, nämlich, dass die jeweils obere Trittstufe mit einem Überstand über die jeweils darunter liegende Trittstufe angeordnet und eingebaut wird, die Stufen haben einen Überstand über die jeweils darunter liegende Stufe. Die normgerechte Unterschneidung beträgt 4 cm, sie sollte allerdings auch nicht weniger als 3 cm betragen. Wenn also denn dann eine Unterschneidung der Treppenstufen stattgefunden hat oder durch den noch aufzunehmenden Belag stattfinden wird, ist die von Ihnen genannte Treppenstufenbreite eben gerade nicht normgerecht, da bei der genannten Unterschneidung der Stufen (3 bis 4 cm) die tatsächliche Treppenstufenbreite ("wenn Sie von oben drauf gucken würden"😉 nur 6 bis 7 cm betragen würde, was bei weitem nicht der Regel entspricht.
Stellen Sie sich vor, ein Kind - und achten Sie einmal drauf, kleine Kinder die gerade laufen können, gehen in den meisten Fällen immer an der Innenwendelung entlang die Treppe rauf und auch runter (weil an der breiten Seite der Stufe meistens kein Handlauf angeordnet ist - der ist meistens innen an der schmalen Seite der Treppenstufen montiert - und die breite Seite die Kinder auch irgendwie erschreckt, weil die Stufen dort sehr groß sind und nichts zum festhalten da ist, außer die glatte Wand- läuft die Treppe herunter, dann verblieben "beim herunter laufen" möglicherweise nur 6 cm Auftrittsfläche, was bei weitem zu schmal ist und Unfallgefahren birgt.
Sind die Treppenstufen nicht unterschnitten, ist die Treppe ebenfalls nicht reglgerecht ausgeführt, weil die Stufen nach der Regel zu unterschneiden sind.
In Sanierungsfällen kann anderes gelten, sodann die Platzverhältnisse dies erforderlich machen.
So oder so, wenn es tatsächlich so ist, wie Sie es beschrieben haben, dann stimmt etwas nicht. In der Lauflinie haben die Stufen bzw. die Trittstufen - abgesehen von den von Herrn Tilgner angesprochenen Toleranzen - gleichbleibend breit zu sein.
Handelt es sich denn um zwei Betontreppen oder um eine Betontreppe und um eine Holztreppe?
Schauen Sie einmal hier, welche Treppe haben Sie und aus welchem Material besteht diese Treppen denn dann oder bestehen diese Treppen - sofern es mehrere sind - denn dann?Markus Reinartz
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Auftrittsflächen Treppe: Was bedeutet "nicht so ganz richtig"?
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Treppenkonstruktion: Kritik an pauschalen Maßangaben zur Auftrittsbreite
Sage ich und namhafte Literaten
"Die Aussage des Herrn Schrage ist eben so sehr allgemein gehalten und mithin so einfach ausgesagt nicht so ganz richtig. "Und die weiteren Allgemeinplätze haben Sie sehr schön abgeschrieben und mit schönen Schlussfolgerungen garniert und liest sich so, als hätten Sie noch nie eine Treppe konstruiert. Und was ist "nicht so ganz richtig" halbrichtig? dreiviertelrichtig?
Und noch einmal, leider reichen die Maßangaben des TE nicht um eine bessere Antwort zu geben.
Gruß Es sind im Auftrittsbereich dort, wo nach der Messregel die Auftritssbreite zu messen ist halt nicht alle Maße möglich, so wie Sie es beschrieben hatten. Dort ist nur ein Maß möglich, nämlich das, welches ermittelt worden ist, welches die Auftrittsbreite der Stufe darstellen soll. Und das ist doch im Messbereich bei jeder Stufe gleich Herr Schrage, falls Ihnen dies entgangen ist oder sein sollte. Alle genannten Maße sind dort nicht möglich, so wie Sie es sagten. Lediglich neben der Lauflinie können die Trittstufen breiter oder schmaler werden, im Messbereich nicht. Insofern ist Ihre allgemein gehaltene Aussage - soaufgestellt wie von Ihnen- so nicht richtig. Da sind nicht alle verschiedenen Maße möglich.
Richtig ist es so, wie ich es beschrieben hatte, innen schmaler, außen breiter und das an der breitesten Stelle derartig zu erreichende Maße - wie die genannten - möglich wären.
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Aha
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Treppenbau: Korrektur falscher Aussagen zu Konstruktionsregeln
Och Herr Schrage!
Hoffentlich können diese "nahmhaften Literaten" Ihre Erkenntnisse auch verkraften ... Ihre Aussage ist so nicht richtig gewesen und fertig!
Im Übrigen sind das nicht meine Erkenntnisse, sondern Konstruktionsregeln nach denen eine Treppe zu konstruieren ist aber vor allem wie, an denen sich in den letzten 32 Jahren meines Wissens nach nicht so sehr viel geändert hat.
Ich gehe davon aus, da Sie sicherlich ein wenig älter sind als ich, müssten Sie dies ja eigentlich noch ein wenig besser oder mindestens genau so gut wissen.
Wo ist Ihr Problem, immer dann, wenn Sie einmal in einer von Ihnen getätigten Aussage korrigiert werden, weil Ihre Aussage einfach nur schlicht weg so nicht richtig war.
Sie versuchen dann ständig - "meist persönlich" - anzugreifen statt die entsprechenden Feststellungen zu treffen und alles noch einmal zu überdenken, was irgendwie falsch sein könnte, was Sie aber tun sollten weil alles Andere hier irgendwie Fehl am Platz ist, und dem Fragenden eine beispielhafte Erläuterung dessen zu liefern, wo er ggf. denn dann vielleicht auch etwas mit anfangen kann.
Tut mir leid Herr Schrage, dass ist meistens unterste Schublade und gehört hier nicht hin, was Sie manchmal so abliefern.
Ich habe Sie weder persönlich angegriffen noch Ihre dahingehenden - auf die Frage und Ihre Antwort bezogenen - Kenntnisse in Frage gestellt, was Sie jedoch hier regelmäßig - Ihrem Gegenüber gegenüber - immer dann zu tun pflegen, wenn Sie korrigiert werden. Das ist ein wenig schwach Herr Schrage, wenn da nicht mehr kommt, dann sollte ich vielleicht doch einmal darüber nachdenken und das ggf. auch Kund tun, welche Kenntnisse denn nun dann schlussendlich ggf. unterstellt werden können oder ggf. auch nicht.
Ändern Sie Ihre Taktik, dass hilft dem Fragesteller und erspart unangebrachten und meist falschen Äußerungen. -
Lauflinie Treppe: Variierende Trittstufenbreiten zulässig?
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Gewendelte Treppe: Stufenbreiten außerhalb der Lauflinie – Erläuterung
Korrekt die Angabe des anonymen Schreiberlings
> Lediglich neben der Lauflinie können die Trittstufen breiter oder schmaler werden, im Messbereich nicht. < ... und bei einer gewendelten Treppe? So wie ich es auch bereits schon beschrieben hatte können lediglich neben der Lauflinie - jeweils innen oder außen - andere Stufenbreitenmaße erreicht werden, bzw. können nicht, sondern müssen, sofern es sich um eine gewendelte Treppe handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
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Doppelhaushälfte Neubau: Bauplanung und Treppen-Details
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Ausführung einer Betontreppe in einer Doppelhaushälfte im Neubau. Dabei werden Normen für Auftrittsflächen, die Bedeutung der Lauflinie bei gewendelten Treppen und die Gültigkeit von Konstruktionsregeln im Treppenbau thematisiert. Unterschiedliche Meinungen und Interpretationen von Fachbegriffen führen zu einer intensiven Auseinandersetzung.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Treppenbau: Korrektur falscher Aussagen zu Konstruktionsregeln wird betont, dass Konstruktionsregeln im Treppenbau über die Jahre hinweg relativ konstant geblieben sind und falsche Aussagen korrigiert werden müssen.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Gewendelte Treppe: Stufenbreiten außerhalb der Lauflinie – Erläuterung klärt auf, dass bei gewendelten Treppen die Stufenbreiten außerhalb der Lauflinie variieren müssen, was den Bauvorschriften entspricht. Dies ist ein wichtiger Aspekt bei der Bauplanung einer Doppelhaushälfte, um die Sicherheit zu gewährleisten.
📊 Fakten/Zahlen: Im Thread wird auf die DINAbk.-Normen für Auftrittsflächen von Treppen verwiesen, die im Bereich von 24 - 37 cm liegen. Diese Maßangaben sind entscheidend für die Planung und Ausführung von Treppen in einer Doppelhaushälfte, um den Komfort und die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten.
👉 Handlungsempfehlung: Bei der Bauplanung einer Doppelhaushälfte sollte man sich umfassend über die geltenden DIN-Normen und Konstruktionsregeln im Treppenbau informieren. Es ist ratsam, Fachleute zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die Treppe korrekt ausgeführt wird und den Sicherheitsanforderungen entspricht. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Betontreppe DHH: Unterschiedliche Auftrittsflächen – DIN-Normen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
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