Inwieweit stellt das ein Baumangel (Unzulässigkeit), somit Mietminderungsrecht dar?
[In Bauzeitschriften sind dennoch öfter solche Treppe ohne Treppengeländer abgebildet. ]
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Inwieweit stellt das ein Baumangel (Unzulässigkeit), somit Mietminderungsrecht dar?
[In Bauzeitschriften sind dennoch öfter solche Treppe ohne Treppengeländer abgebildet. ]
Mietminderung ist nicht die erste Maßnahme. Zuerst mal haben Sie die Wohnung ja gemietet wie gesehen, also die Bauart der Treppe mit dem fehlende Geländer offenbar hingenommen. Ich bin mir nicht sicher, ob sie da jetzt "plötzlich" nachträglich einen Mangel draus konstruieren können.
Selbst wenn ein Mangel vorliegt, dann sollte immer noch ihr erster Schritt sein, den Mangel beim Vermieter schriftlich anzuzeigen und ihm eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Mietminderung ist erst möglich, wenn der Vermieter seiner Mängelbeseitigungspflicht nicht nachkommt.
Und schon ergibt sich die nächste Frage: Was ist eine angemessene Frist? Wenn Sie selbst schon Wochen und Monate mit der Situation leben, ist eine Frist von nur 2 Wochen sicher nicht angemessen ...
Und dann ergibt sich eine weitere Frage: Wieviel % der Netto-Kaltmiete sind angemessen? Wollen Sie behaupten, dass Sie das obere Geschoss ausd Sicherheitsgründen nicht benutzen können?
Grundsätzlich ist zu klären, ob es sich um einen bauordnungsrechtlich notwendige Treppe handelt (einziger Zuweg zum OGAbk.) oder ob alle Geschosse streitigen Treppe separat von außen z.B. über ein Treppenhaus erreicht werden können.
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