ist das noch gerade?
BAU-Forum: Treppen, Rampen, Leitern
ist das noch gerade?
-
Das Foto sagt leider nicht genug aus ...
-
welche Infos?
welche Infos? -
na
na -
ich sehe keine Spur von motzig ...
ich sehe keine Spur von motzig ... -
Mein lieber Benjamin
-
Trotzdem Danke!
Trotzdem Danke! -
Bei einem derartigen Ausschlag der Libelle ...
-
Danke für die Einschätzung! Gem. DIN 18202 ...
Danke für die Einschätzung! Gem. DINAbk. 18202 ... -
Hier wird aber herum gezickt Leute! (war doppelt drinnen)
Hallo zusammen,ich habe mal die Treppenharfe in unserem Neubau mit der Wasserwaage geprüft.
Frage an die Experten: Ist diese "Schieflage" noch im Toleranzbereich oder ein Mangel?
Gibt es Zahlen, an denen ich das festmachen kann?
Die Harfe ist aus Stahl und ca. 2,50 hoch.
Danke und Gruß ebenso Ihre Beschreibung. Und auf Grund dessen, werter Benjamin, keine Beantwortung Ihrer Frage möglich.
Gruß Leider kann ich wiederum aus Ihrer Antwort nicht erkennen, welche Infos Sie brauchen. :)
Was braucht man denn mehr als eine Wasserwaage um das in etwa sagen zu können?
Bestimmte Maße? Wenn ja, welche?
Danke und Gruß Moin, na Motzig werden? Überlegen sie doch mal, welche Zahlen währen denn Interessant? Und, vor allen Dingen, schadet es etwas, wenn sie zu viel Werte angeben?
Normaler Wohnungsbau? Sehen sie eine Beeinträchtigung in der Nutzung ... dabei? ich sehe keine Spur von motzig werden - ist auch nicht mein Ziel.
Aber als Laie weiß man halt nicht welche Angaben fehlen.
Ich kann mir viele Maße vorstellen, Abstände zur Wand, Abstände zum Boden, zur Decke, zur gegenüberliegenden Wand, Material, Beschichtung, Schrauben, Hersteller, Abstände der Harfen, Bauzeit usw.
Alles Infos, die ich erst in Erfahrung bringen muss, weil ich nicht in dem Haus ständig wohne.
Meine Frage war sinngemäß nur: Ob so eine Schieflage überhaupt ein Mangel sein kann, bei dem es sich lohnt ganz genau nachzumessen bevor irgendeine Gewährleistungsfrist abläuft und Spätfolgen auftreten können oder ob ob es - wie Sie schon richtig angemerkt haben - nicht zwingend zu einer Beeinträchtigung führt und damit vermutlich eher unerheblich ist.
Ich brauche ja kein finales Urteil, eine grobe Einschätzung aus der Praxis wie "Ja, besser nochmal genau nachmessen, da kann X passieren" oder "nein, das ist bei Treppenharfen durchaus normal" reicht mir schon.
Wie gesagt, Laie und kein Motzig wer will hier was?
Denken Sie mal darüber nach. Wenn es Ihnen zu viel wird zur Beantwortung Ihrer Frage noch ein paar Fakten beizusteuern, dann lassen Sie es doch ganz einfach.
Übrigens, wissen Sie wo der Pfeffer wächst?
Gruß Ich denk nochmal drüber nach mein lieber Josef Schrage.
Fakten beizusteuern ist kein Problem, wenn ich wüsste welche. In meiner Branche (IT) gibt man demjenigen einfach einen kurzen Hinweis, welche Angaben fehlen oder stellt eine gezielte Gegenfrage und die Sache klärt sich schnell und ganz unspektakulär.
Hab die Antwort aber inzwischen anderweitig gefunden. In einem anderen Thread haben Sie die DINAbk. 18065 erwähnt.
Hab werde mir die DIN mal ganz durchgelesen - Ich denke hier werde ich die auf einer der 48 Seiten oder einer verbundenen DIN eine Antwort finden. So gesehen: besten Dank!
PS: Pfeffer wächst übrigens in Indien Bei einem derartigen Ausschlag der Libelle (übrigens unabhängig von der Länge der Wasserwaage oder sonstigen Massen ) ist hier einiges nicht mehr im Lot. Inwieweit die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt ist, kann ich so auch nicht beurteilen. Aber Sie sind ja in Sachen "Toleranzen im Hochbau" schon auf dem richtigen Dampfer. Danke für die Einschätzung! Gem. DIN 18202 Danke für die Einschätzung!
Gem. DIN 18202 5.3. Tabelle 2 Spalte 4 dürfte die Harfe bei einer Höhe von unter 3 m max. 8 mm von der vertikalen abweichen.
Bei den Grenzen für Winkelabweichungen finde ich keine Anhaltspunkte für die genaue Positionierung der richtigen Messpunkte. Die finde ich nur für einen Grund- und Aufriss (Grundriss, Aufriss).
Ich schätze in Anlehnung an die Vorgaben für Grund- und Aufriss (Grundriss, Aufriss) die alle bei 10 cm vom Rand vorgegeben sind, erscheint auch hier 10 cm von der OK der Harfe praxisnah.
Dann werde ich das mal genau nachmessen und mal sehen was der Bauleiter dazu sagt :) Gelöscht weil doppelt
Mit freundlichem Gruß
Markus Reinartz -
Hier wird aber herum gezickt Leute!
Wicki hat sicher Recht. Ausgehend davon, dass es sich um eine Harfe in einem so genannten Treppenauge entlang der Treppenstufen handelt wird man sicherlich davon annehmend ausgehen dürfen, dass die Harfe mindestens in Geschosshöhe und wahrscheinlich darüber hinaus auch noch in andere möglicherweise vorhandene Geschosse ersteckend eingebaut worden.
Bei der vorstehend genannten Einbausituation ist dann in jedem Fall die Toleranz der DINAbk. 18202 überschritten, egal wie lang die Wasserwaage ist, wohl bemerkt jedoch denn dann nur, bei einem Geschosshohen Einbau der Harfe. Das wird sicher unstreitig so sein.
Allerdings ist es auch so, dass zunächst einmal zu prüfen wäre, ob denn dann überhaupt die DIN 18202 als Bewertungsmaßstab heranzuziehen ist. Insofern unterscheidet sich der VOBAbk. vom BGBAbk. Vertrag (ich weiß meine Damen und Herren, dass allerdings wurde hier auch meinerseits schon eher ausgiebig diskutiert).
Beim VOB Vertrag wird sicherlich wohl die DIN 18202 greifen.
Beim BGB Vertrag wohl eher nicht, wo es denn dann mithin sicherlich eher darauf ankommen wird, ob die Abweichung ins Auge springend oder nur geringfügig oder gar auffallend oder nur unter Hinweis auffallend sichtbar wird, womit man sich dann mit dem, was Herr Schrage - "optische Beeinträchtigung" - geschrieben hat, beschäftigen müsste.
Insofern fehlen schon Angaben, um dem Fragesteller eine hinreichend verlässliche Antwort geben zu können.
Welche Vertragsart? Gesamteinbauhöhe sodann sich der Einbau der Harfe über mehrere Geschosse erstreckt?
Mit freundlichem Gruß
Markus Reinartz