Handlauf an Treppe zwingend vorgeschrieben?
BAU-Forum: Treppen, Rampen, Leitern
Handlauf an Treppe zwingend vorgeschrieben?
da uns bei unserem Haus der geplante Handlauf nicht gefällt und er auch die Treppe zu eng machen würde, möchten wir ihn ganz weglassen. Unser Projektbetreuer meint jedoch, dass er den Handlauf nicht weglassen darf und besteht auf dessen Montage.
Stimmt es wirklich, dass in Wohngebäuden ein Handlauf an der Wandseite der Treppe vorgeschrieben ist? Können wir nicht verhindern, dass unser Projektbetreuer den Handlauf montieren lässt, indem wir z.B. die Verantwortung für das weglassen übernehmen?
Vielen Dank schon mal für weiterhelfende Tipps!
Viele Grüße,
Holger
-
Eigenmächtige Demontage
ist erst nach Schlussabnahme des Bauamtes möglich. Fehlt der Handlauf zu diesem Termin gibt es sowieso die Auflage diesen nachzurüsten und es gibt ggf. sogar eine Nachkontrolle vom Bauamt (so läuft es jedenfalls im Land Brandenburg). -
Welches Bundesland?
Hallo Holger,
Angabe des BL wäre hilfreich wenn es um Bauvorschriften geht.
Aber dass wandseitig (!) ein Handlauf vorgeschrieben sein soll ist mir etwas schleierhaft.
Bei uns im Einfamilienhaus ist da nichts geplant und vorgeschrieben (Land Ba-Wü).
Obwohl ... Moment ...
Kann es sein dass diese Wand an die der Handlauf dran soll nicht hoch genug ist?
Gruß
Sven -
Hallo zusammen, vielen Dank erst einmal für die ...
Hallo zusammen,
vielen Dank erst einmal für die Antworten. Die eigenmächtige Demontage können wir natürlich immer noch machen, aber dann- haben wir den Handlauf bezahlt
- haben Löcher in der Wand die wir wieder zumachen müssen
- und müssen zumindest Teile der Wand nochmal streichen.
Diese Situation möchten wir gerne vermeiden.
Wir wohnen auch in Baden-Württemberg. Wird denn nach dem Bau eines Hauses innen wirklich eine Schlussabnahme vom Bauamt durchgeführt?
Da wir eine Harfentreppe haben, können sich Kinder auch sehr gut dort festhalten und wir sind der Meinung, dass wir den Handlauf nicht brauchen.
Die Bemerkung mit der nicht zu hohen Wand verstehe ich nicht ganz. Das Treppenhaus geht vom UGAbk. bis zum OGAbk. - an der Außenseite ist also überall/immer eine Wand vorhanden. -
Hallo Holger, es kann ja sein, dass die ...
Hallo Holger,
es kann ja sein, dass die Wand nicht deckenhoch ist, sondern (wie bei uns in der Treppe ins UGAbk.) oben gekürzt ist.
Die Wandoberkante verläuft also schräg nach unten.
Und zwar so, dass sie immer mindestens 1 m über der Stufe ist.
Somit ist auch eine ausreichend hohe Brüstung vorhanden.
So war das gemeint.
Aber wie gesagt :
Von einer allgemeinen Vorschrift dass auch auf der Wandseite einer Treppe ein Handlauf sein muss weiß ich nichts.
Gruß
Sven -
Fragwürdige Antworten!
Hallo Holger,
"Handlauf an Treppe zwingend vorgeschrieben? "
Einfache Antwort "Ja"
Das ist in der LBOAbk. (§ 3) und AVO (§ 10 Treppen) Baden Württemberg nachzulesen.
Der Handlauf muss nicht zwingend an die Wand, er könnte auch an der Harfe befestigt werden. Bei Harfentreppen ist der Wandhandlauf allerdings Standard, das hat aber mit entsprechenden günstigen Kosten zu tun, für entsprechend T€ gibt es auch ansprechende Handläufe.
Der Tipp von - Uwe Tilgner - "Eigenmächtige Demontage ist erst nach Schlussabnahme des Bauamtes möglich" gehört ins Reich der Dampfplauderei, denn die Haftung bei einem Unfall und fehlendem Handlauf birgt immense finanzielle Risiken. -
Hmmmm
Okay also meine Antwort war also fragwürdig
Egal ...
Ich weiß nicht, aber ALLE Harfentreppen die ich kenne, haben den Handlauf NICHT auf der Wandseite, sondern immer an der Seite des Treppenauges bzw. des Geländers ...
Wie wird denn bei einer Harfentreppe die Geländerseite oben abgeschlossen wenn es nicht mit einem Handlauf ist?
Gruß vom fragwürdig antwortenden
Sven -
Handlauf
Hallo Sven Tejcka,
schon mal in der LBOAbk./AVO geschmöckert?
In der AVO Baden Württemberg steht zu Treppen, dass ein fester griffsicherer Handlauf vorhanden sein muss.
Zusätzlich ist die DINAbk. 18065 Gebäudetreppen allgemein anerkannter Stand der Technik, da steht z.B. etwas zur Höhe drin.
Jetzt vielleicht in Ruhe die erste Frage von Holger lesen und meine Antwort und dann erübricht sich jede weitere Diskussion.
"Ob an Wand- oder Harfenseite (Wandseite, Harfenseite) ist egal, es muss nur ein Handlauf montiert werden. "
Holger hat sich für eine der billigsten Treppenvarianten entschieden und bei dem Grundriss ist halt die Latte als Handlauf an der Wand.
Für den Treppenbauer ist das erst ein "wünsch dir Was" wenn mit weiteren Teuronen gedroht wird. :)
Wenn ich einen Trabi bestelle habe ich keinen Anspruch auf vier Räder mit Stern. -
@ S. Tjecka
Harfentreppe mit wandseitigem Handlauf : -
Geb mich geschlagen <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/smile.png" title=":-)" alt=":-)" width="15" height="15">
Okay okay ...
Bin überzeugt dass es auch anders Sinn macht
Gruß -
Schlussabnahme!
Hallo Holger,
nachdem das mit dem Handlauf hoffentlich geklärt ist. Es muss ein Handlauf da sein, egal auf welcher Seite.
Ob eine Schlussabnahme bei Ihnen vorgeschrieben ist, sehen Sie auf Ihrer Baugenehmigung in den Vorbemerkungen. Da steht so etwas wie ... Abnahmen sind nicht vorgesehen, oder ... es ist eine Rohbau- und Schlussabnahme (Rohbauabnahme, Schlussabnahme) vorgesehen. Im Normalfall wird ein Einfamilienhaus nicht mehr abgenommen, wenn es aber noch Probleme mit dem zweiten Rettungsweg (Dachaustritte) oder mit dem Brandschutz gibt, dann wird auch ein Einfamilienhaus abgenommen. Steht aber in der Genehmigung.
Gruß aus Baden -
Gilt diese Vorschrift auch in NRW?
Hallo,
genau die gleiche Überlegungen wie Holger sie beschrieben hat, habe ich auch. Sprich die Handläufe einfach weg zulassen.
Gilt diese Vorschrift in Nordrhein-Westfalen auch? Wenn ja, gibt es ein Link, wo man das nachlesen kann? -
In der
LBO NRW sind Anforderungen an Treppen im § 36 geregelt. Handlauf siehe:
(6) Treppen müssen mindestens einen festen und griffsicheren Handlauf haben. Bei großer nutzbarer Breite der Treppen können Handläufe auf beiden Seiten und Zwischenhandläufe gefordert werden.
aber in Absatz 11:
(11 ) Die Absätze 3 bis 7 gelten nicht für Treppen innerhalb von Wohnungen.
Demnach gilt die "Handlaufforderung" nicht für 1-Familienhäuser. -
Handlauf mussssss
Die Antwort ist zu einfach, Herr Peters.
Der Gesetzgeber in NRW will nach meinen Informationen in Wohngebäuden geringer Höhe mit bis zu zwei Wohnungen mehr Eigenverantwortung (Deregulierung) bei der Bauherrschaft.
Zivilrechtlich muss die Bauherrschaft aber dafür auch die Verantwortung/Haftung übernehmen.
Nach allgemein anerkanntem Stand der Technik gehört an jede Treppe ein Handlauf, zudem steht auch in der BauO NRW:
§ 3 Allgemeine Anforderungen
(1) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet wird. Die der Wahrung dieser Belange dienenden allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Von diesen Regeln kann abgewichen werden, wenn eine andere Lösung in gleicher Weise die allgemeinen Anforderungen des Satzes 1 erfüllt. § 20 Abs. 3 und § 24 bleiben unberührt. Mit Boden, Wasser und Energie ist sparsam umzugehen. Die Möglichkeiten zur Vermeidung und Verwertung von Bauabfällen und Bodenaushub sind zu nutzen.
Und dann gibt es auch noch die Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung- VV BauO NRW -
3.12 Der Nachweis für die Erfüllung der allgemeinen Anforderungen nach Satz 1 obliegt in Zweifelsfällen der Bauherrin oder dem Bauherrn oder den sonst am Bau Beteiligten (§§ 56 ff.).
@ Herr Yus-1227-Lül
nur mit hoher Risikobereitschaft und genügend T€ im Sparschwein kann man auf den Treppenhandlauf verzichten.
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