Mindestmaße für Treppen?
BAU-Forum: Treppen, Rampen, Leitern

Mindestmaße für Treppen?

Guten Tag,
hoffentlich bin ich hier in der richtigen Abteilung gelandet.
Wir sind dabei den Dachboden auszubauen und haben die Treppe + Loch von einer Firma machen lassen. Es ist die einzige Treppe zum Dachboden und dieser soll voll als Wohnraum genutzt werden. Wir wohnen in Mecklenburg-Vorpommern.
Es handelt sich um ein Reihenendhaus und die Treppe zum Dachboden ist an der Wand zum Nachbarn. Die Reihenmittelhäuser hatten diese Treppe schon drin, nur die Endhäuser nicht.
Zuerst hat der Bauunternehmer das Loch für die neue Treppe gemacht und dabei an der Wand einen Balken stehen lassen (Verkleidet mit Gipskarton). Auf unsere Nachfrage meinte er, das ginge nicht anders, der Balken wäre ein tragender und müsse bleiben.
Der Bauunternehmer hat dann eine andere Firma mit der Treppe (Metallgestell mit Holzstufen) beauftragt und es kam ein Herr und hat vermessen und inzwischen ist das Stahlgrundgerüst mit Baustufen eingebaut.
Nun sind alle vier Personen, die das Dachgeschoss bisher angeschaut haben mit der Schulter an dem Absatz des Balkens hängen geblieben und wir haben (leider jetzt erst) angefangen zu überlegen und nachzuschauen und festgestellt, dass die Treppenstufen 80 cm breit sind, aber in Schulterhöhe durch den Balken an einer Stelle nur 67 cm zur Verfügung stehen.
Allerdings wurde nicht die volle "Lochbreite" ausgenutzt, die Treppe hätte auch breiter werden können.
Ist das so zulässig?
Zur Erläuterung können wir Fotos per Email schicken.
Vielen Dank und
viele Grüße
Heiko Radermacher
  • Name:
  • Heiko Radermacher
  1. DIN 18065

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Maßgeblich ist die DINAbk. 18065, Fassung 2000. Sie ist in M-V bauaufsichtlich eingeführt und verbindlich. In Häusern mit bis zu 2 Wohnungen müssen Treppen, die zu Aufenthaltsräumen führen, mindestens 80 cm breit sein. Die lichte Durchgangshöhe muss mindestens 2,00 m betragen. Die Breite kann auf den oberen 25 cm eingeschränkt werden. Aber nicht abrupt durch einen Balken. Das Schaubild in der DIN für das Mindest-Lichtraumprofil sieht so aus: Rechteck 80 breit 200 hoch, ab 1,75 Höhe sind die Ecken schräg abgeschnitten, sodass in der Mitte mindestens 50 cm verbleiben. So wie Sie es beschrieben haben, entspricht die Treppe nicht den Vorschriften.
  2. Und jetzt?

    Hallo Herr Stubenrauch,
    erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Was denken Sie, sollten wir nun machen? Kann man eine Nachbesserung verlangen, bzw. eher eine neue Treppe oder einen Preisnachlass?
    Wir erwarten keinen juristischen, sondern einen privaten Ratschlag.
    Vielen Dank
    Heiko Radermacher
    • Name:
    • Heiko Radermacher
  3. Alles geht

    Preisnachlass bringt ihnen nichts, weil streng genommen ihre Treppe keine bauaufsichtliche Zulassung hat und somit die Dachbodenräume nicht als Aufenthaltsräume genutzt werden dürften, wenn das Bauamt um diesen Mangel wüsste. Natürlich können Sie Ihr Problem auch dem Bauamt verschweigen und einen Minderwert raushandeln.
    Nachbesserung ist an die technischen Möglichkeiten gebunden. Könnten Sie denn die Treppe um die erforderlichen 13 cm von dem Balken wegrücken, sodass sie das Lichtraumprofil der Treppe uneingeschrenkt nach oben führt? Einen Anspruch hätten sie auf diese Änderung.
  4. Hauptsache ohne Statiker ..

    rummurksen!
    der versuch des Bauunternehmers, ihr Geld zu sparen, ist wohl fehlgeschlagen.
    eine Holzbalkendecke entsprechend den statischen erfordernissen umzubasteln, ist sicher
    kein nennenswertes Problem  -  mir sind nachträgliche Treppen und die dazu
    erforderlichen Durchbrüche in holzdecken lieber, als in Betondecken .. aber
    es muss halt jemand dabei sein, der Ahnung hat. dann kann man auch für ach so
    wichtige statisch tragende, aber störende Bauteile kompensationsmaßnahmen planen.
  5. Der Bauunternehmer wurde uns

    von dem Bauunternehmer empfohlen, der 1997 das Haus erbaut hat und von dem wir gekauft haben. Er meinte, das dieser Herr sich mit den Häusern auskennt und alles machen kann, was wir brauchen.
    Darauf haben wir uns verlassen.
    • Name:
    • Heiko Radermacher
  6. ich sag ja nichts ..

    gegen den Bauunternehmer  -  aber .. der Spruch mit dem schuster und den leisten
    trifft wie üblich.
    letzten Endes geht die Lösungsfindung halt doch nicht ohne statikkünstler ;-)

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