Innentreppe
BAU-Forum: Treppen, Rampen, Leitern
Innentreppe
Das Unter- und Erdgeschoss (Untergeschoss, Erdgeschoss) ist in unserer Wohnung (München) durch eine in der Wohnung liegende Spindeltreppe verbunden.
Ich bin der Meinung, dass der Gesamtdurchmesser von 1,2 m zu klein. Außerdem ist die Steigung deutlich größer als nach DINAbk..
Ist die DIN auf Innentreppen anwendbar bzw. welche gesetzlichen Mindestanforderungen gibt es für innenliegende Spindeltreppen?
Gruß W. Zinner
Ich bin der Meinung, dass der Gesamtdurchmesser von 1,2 m zu klein. Außerdem ist die Steigung deutlich größer als nach DINAbk..
Ist die DIN auf Innentreppen anwendbar bzw. welche gesetzlichen Mindestanforderungen gibt es für innenliegende Spindeltreppen?
Gruß W. Zinner
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Spindeltreppen
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DIN 18065
Die DINAbk. 18065 Gebäudetreppen - Definitionen, Messregeln, Hauptmaße ist in Bayern bautechnisch eingeführt und verbindlich. Für Kellertreppen, die nicht zu Aufenthaltsräumen führen, wird gefordert: nutzbare Treppenlaufbreite 80 cm, Steigung höchstens 21 cm, Auftritt min. 21 cm, Trittfläche (Auftritt + Unterschneidung) min. 24 cm. Daran führt m.E. kein Weg vorbei, wenn es die einzige Treppen in den Keller ist. Nur bei baurechtlich nicht notwendigen (z.B. zusätzlichen) Treppen reichen 50 cm Laufbreite.