Feuerstättenschau berechnet aber nicht vorgenommen
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Feuerstättenschau berechnet aber nicht vorgenommen

Unangemedeter Besuch vom Bezirksschornsteinfeger, der, auf meine Frage was er machen wolle antwortete: "den Kamin vom Kachelofen fegen"

Da sich das Ende des Kaminzuges auf der selben Ebene befindet wie der daran angeschlossene Kachelofen, sah er natürlich den selben als er den Russ aus dem Kaminzug entnahm.

Beiläufig sagte er mir, dass der Kachelofen nur noch bis Ende 2024 betrieben werden dürfe, und das mir das ja aus dem Feuerstättenbericht meiner Kaminfegerin bekannt sei, dass war alles, mehr hat er in Sachen Kachelofen nicht getan.

Erklären muss ich noch, dass ich während seiner Anwesenheit glaubte, dass er ein Mitarbeiter meiner Schornsteinfegerin sei, mit der ich den Kehrvertrag habe.

Erst als die Rechnung kam stellte sich heraus, dass er auf eigene Rechnung tätig ist und den Bezirk von meiner bisherigen Schornsteinfegerin kommisarisch übertragen bekam, er selber hilt es nicht für nötig, sich entsprechend bei mir vorzustellen und mich darüber zu informieren.

Als dann seine Rechnung kam staunte ich nicht schlecht, denn außer den Kehrgebühren stellte er eine Feuerstättenschau in Rechnung, in der Prüfungen von waagerechten und senkrechten Luftführungen, sowie Feuchtemessungen von Heizmaterial und weiteres für um die 70 € aufgeführt waren.

Schriftlich widersprach ich diesem Rechnungsposten und nahm ihn von der Bezahlung aus.

Er schrieb 3 Mahnungen und auf seine 1. antwortete ich mit den bereits ihm mitgeteilten Argumenten, dass diese Feuerstättenschau weder durchgeführt, noch von mir beauftragt worden wäre und das er, wenn er sie denn hätte durchführen wollen, mich davon in Kenntnis setzen müssen, auch mit dem Hinweis, dass es sich dann um eine kostenpflichtige Leistung handeln würde.

Wie gesagt, hat er alles nicht gemacht, also er hat auch alles das nicht gemacht, was in seinem Feuerstättenbescheid als Leistungen aufgeführt ist (z.B. hätte er garkeine Messung des Feuerholzes machen können, weil garkein Feuerholz vorhanden war, denn den Kachelofen hatte ich in dem Jahr garnicht in Betrieb gehabt).

Vor 3 Tagen kam ein Schreiben des Kreises, in dem ich zur Zahlung aufgefordert werde, ansonsten würde der Betrag zu einer amtseigenen Vorderung.

Das Schreiben nennt sich zwar Anhörung und gibt mir 2 Wochen Zeit für eine Stellungnahme, aber das der Kreis ohne zu fragen ob denn die Leistung wirklich erbracht wurde, direkt mit Zwangsmaßnahmen droht, finde ich schon unverschämt.

Was ratet ihr mir?

Bezahlen wäre nätürlich das Einfachste, aber mir widerstrebt es, mich über'n Tisch ziehen zu lassen.

Denn eins ist ja wohl klar: Er kam sicher nur mit der Absicht zu fegen, als er dann aber den Kachelofen sah, sprang seine Phantasie an, wie er noch ein paar extra Euros machen könnte.

Werde auf das Schreiben des Kreies mit den hier geschilderten Argumenten antworten.

Möchte mich aber auch über das Verhalten des Mannes beschweren, nur bei wem? (Kreis, Innung, oder beiden)

  • Name:
  • HG
  1. Feuerstättenschau berechnet

    Ich würde mal beim RP nachfragen. Es gibt bestimmt auch eine Innung der Schornsteinfeger.

    Die Feuchtigkeit des Holzes in Rechnung zu stellen, obwohl kein Holz vorhanden war, ist schon fresch. Ungewöhnlich finde ich es aber nicht. Er kann behaupten, daß er das außen vorgefunden und gemessen hat. Da kenne ich noch andere Sauerreien.

    Mit einem Augenaufschlag hat der Schornsteinfeger jahrelang den Frischluftkanal für ca. 16 € überprüft und nie bemerkt, daß der außen zugeputzt war. Bei 16 € rege ich mich nicht auf.

    Schornsteinfeger und Bauaufsicht sind zu sehr verbunden, als das es sich lohnt zu beschweren. Auch beim RP würde ich keine große Unterstützung erwarten. Probieren sollte man es aber schon.

    • Name:
    • Pauline Neugebauer
  2. das ist rechtens

    Der Schorni ist der Bauaufsicht unterstellt und muß seine Tätigkeit nicht anmelden oder erklären. Beschwerden bei der Innung nützen nichts. Die Bezahlung verweigern würde ich nicht, es kann ihnen passieren, dass das Amt ihr Konto sperrt bis sie bezahlt haben, mit allen negativen Folgen einer Kontosperre und Schufa. Auf jeden Fall erst bezahlen und sich dann beschweren, auch wenn es nichts nützt. Den Feuerstättenbescheid gut aufheben. Sie haben keine Nachteile wenn er nicht aktuell ist oder nicht stimmt, naja, der Nachteil sind ein paar Euro. Man sagt auch, die Feuerstättenschau wird von einem Feuerstättenschauspieler gemacht der sich im Raum um 360 Grad dreht und alles erfasst. Kritisch wird es erst wenn nicht vorhandene Mängel behauptet werden.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. Feuerstättenschau

    Die Feuerstättenschau ist ein Relikt des 3. Reiches, um im ganzen Haus nach versteckten Personen zu suchen. Eigentlich hätte man die Durchsuchung längst einschränken sollen. Aber da hat niemend ein Interesse. .
    • Name:
    • Pauline Neugebauer
  4. Klarstellen

    Foto von Martin G. Halbinger

    Bitte die Rollen klären. "meine Schornsteinfegerin" und Kehrvertrag... privatrechtlich. "Bezirk übertragen" hoheitlich

    Hintergrund: das reine Kehren ist ähnlich einer Handwerksleistung "regelmäßige Wartung des Kamins", für das auch Schornsteinfeger aus anderen Bezirken (oder ohne eigene Bezirke) beauftragt werden können. Der Bezirksschornsteinfeger überwacht hoheitlich ob gekehrt wurde und macht ebenfalls hoheitlich eine Feuerstättenschau. Wenn es ne Vereinbarung gab ("Kehrvertrag") sollte dies in irgend einer Form geändert werden, i.d.R. schriftlich.

    Bei uns wird vom örtlich zuständigen Kaminkehrer zum Kehren im ersten Versuch geklingelt, wo keiner erreichbar war wird dann ein Termin vereinbart. Wer sich vorher von "Fremden" kehren hat lassen, muss das beim Bezirkskaminkehrer nachweisen.

    Die Feuerstättenschau wird bei uns schriftlich angekündigt, auch da dabei die gesetzlich besonders geschützten Wohnräume betreten / besichtigt werden müssen. (sonst werden sie nur passiert um zur Reinigungsöffnung zu kommen)

    Die Feuerstättenschau schließt grundsätzlich auch das Holz mit ein, kann aber auch ohne Holz durchgeführt werden. Die Gebühr ist i.d.R. eine Pauschale z. B. nach Anschlüssen, Leitungslängen und schließt auch die zugehörige Verwaltungsarbeit und Dokumentation mit ein. Auch wenn der Rechnungstext ohne Holz gewesen wäre, der Betrag bleibt unverändert.

    Fazit: Der Bezirkskaminkehrer ist evtl etwas hemdsärmlig und war bei ihnen vielleicht 5 min schneller fertig als im Durchschnitt aber nicht grundsätzlich rechtswidrig. Wenn was unklar ist oder man sich unsicher ist, sollte man vorher fragen.

  5. kompliziert, aber notwendig

    Ungeliebte Feuerstätten sind Spaßöfen im Wohnzimmer und gefährlich durch dichte Fenster, Lüftungsanlagen und effektive Küchenabluft nach draußen. Geruchloses CO2 ist eine effektive Tötung und die neue Hinrichtungsmethode in den USA. Man sollte dem Schorni dankbar sein, wenn er über diese Technik bescheid weiß und Fensterkontakte oder andere Schaltungen verlangt, das erfolgt im Rahmen der Feuerstättenschau und hat nichts mit dem 3. Reich zu tun.
    • Name:
    • Klaus Kirschner

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