eine spezielle Frage zum Thema Teilabnahme nach VOBAbk.. Eine in sich abgeschlossene Teilleistung wurde mit Kleinstmängel erbracht. Laut Vertrag wurde eine fiktive Abnahme ausgeschlossen. Der Bauherr verweigert trotz schriftlicher Aufforderung mündlich die Teilabnahme ohne Gründe. Trotz gesetzter schriftlicher Nachfrist hat der Bauherr die Teilabnahme ohne Gründe mündlich verweigert. Hinweis: Gehen Sie davon aus, dass die erbrachte Teilleistung tatsächlich abnahmefähig ist. Ein ö.b.u.v. Sachverständiger, der vom Unternehmer hinzugezogen wurde, hat dies bestätigt.
Frage: 1.) Wie sollte sich der Unternehmer gegenüber dem Bauherrn verhalten?
Gruß