Beschwerde gegen Bezirksschornsteinfeger
BAU-Forum: Tips und Tricks

Beschwerde gegen Bezirksschornsteinfeger

Liebes Forum,
wer kann mir sagen, wie man sich gegen die Willkür eines Bezirksschornsteinfegers wehren kann? Gibt es die Möglichkeit einen Schornsteinfeger eines anderen Bezirkes zu bestellen? Wir, bzw. hauptsächlich meine Frau, da ich bei der Arbeit bin wenn er kommt, werden von unserem mit üblen Verleumdungen und Mängelrügen überschüttet. Obwohl diese Mängel längst fachmännisch, aber eben anders, wie er es "wünschte" behoben sind.
Wir wohnen in Baden-Württemberg, falls es Länderunterschiede geben sollte.
Ich hoffe, es kann mir in dieser nervigen Sache jemand weiterhelfen und bedanke mich vielmals im Voraus.
  • Name:
  • S. Koch
  1. Um welche Mängel geht es denn konkret,

    welche "Wünsche" hatte der Bläckmän und auf welche Weise wurden die Mängel beseitigt?
    Wer für Beschwerden zuständig ist, weiß ich leider nicht. Aber vielleicht ist Ihnen mit Beispielen, wie dies bei anderen Bauherren gelöst (und vom Kaminkehrer abgenommen) wurde, mehr geholfen.
  2. Und warum

    machen Sie es nicht so, wie der Meister das will? Warum heißt es wohl "Bezirks"schornsteinfegermeister? Weil es eben Bezirke gibt.
    Frei nach Highlander: es kann nur einen geben.
    Beschwerden haben da keinen Sinn. Ob es Willkür ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Genauso kann es Willkür sein, sich nicht an die Forderungen des Meisters zu halten.
  3. OT: kaum schreibt einer Mängel

    schon steht MB auffe Matte ;-))
    Moin MB, was los? senile Bettflucht?
    • Name:
    • HR
  4. Nur Banalitäten

    Es geht z.B. um eine Belüftungsöffnung, die er am Fenster haben wollte, ich habe aber ein 180 mmm Loch hinter meinem Pufferspeicher gebohrt, und habe das mit KG-Rohr aus dem Erdreich geführt.
    Die hat er aber gar nicht gesehen, meine Frau wusste nicht wo sie war und dann führt er sich auf wie noch was in meinem Heizraum. Putzt sie runter, droht mit allem Möglichem, weigert sich mit mir am Telefon zu sprechen (Sie hatte mich in der Zwischenzeit angerufen) usw. Es geht mir rein darum, muss man sich sowas gefallen lassen. Das Problem ist doch dieses, wenn ich jetzt auf Konfrontation gehe, habe ich noch mehr Scherereien von ihm zu erwarten.
    Zu meiner Rechtfertigung, der Mann ist "bekannt" als unwahrscheinlich schwierig (gelinde ausgedrückt), bei Privatpersonen, bei Fachfirmen und in seiner schwarzen Zunft.
    Leider ist das auch sowas wie eine Familiendynastie, er ist Bezirksschornsteinfeger, sein Sohn ist der Schornsteinfeger usw.
    • Name:
    • S. Koch
  5. Highländer

    Hallo MB,
    um einen Highländer loszuwerden gab es nur eine Möglichkeit, in meiner jetzigen Verfassung wäre ich glatt dazu in der Lage
    • Name:
    • sk
  6. Moin sk,

    soweit ich weiß, werden die Bezirksschornsteinfegermeister von den Landratsämter "bestellt". Natürlich darf der sich nicht als Gott in Schwarz aufführen. Auch die sind disziplinarisch zu belangen. Wenn Sie berechtigte Gründe vorbringen und belegen können, dann wären Dienstaufsichtsbeschwerden möglich. Nur, dann haben Sie auf Dauer einen Feind mehr, der Ihnen vielleicht bei tiefster Kälte aus irgendwelchen Gründen (die finden sich immer!) die Heizanlage stillegt. Ich würde an Ihrer Stelle nicht auf Konfrontationskurs gehen. Lassen Sie sich alle Mängel schriftlich (!) auflisten und arbeiten diese ab, auch wenn Ihr Bläckmän menschlich ein A ... ist.
  7. Vielen Dank Herr Taschner ich werde scheinbar meinen ...

    Vielen Dank Herr Taschner,
    ich werde scheinbar meinen Ärger schlucken müssen und werde mich an Ihre Tipps halten, damit ich bei tiefster Kälte wenigstens warm habe ;-)
    An alle Beteiligten, danke für Ihre schnellen Antworten.
    sk
  8. Und wenn Ihre Frau gar nicht da ist ...

    wenn Blackmen kommt? Dann muss er doch kommen, wenn Sie da sind. Geht auf Dauer nicht, aber wie wäre es mit einem Terminvorschlag.
    Es gibt (in BW) wohl auch andere. Meinen hatte ich mehrfach am Telefon, gute Auskunft bekommen. Ist aber wohl eher die Ausnahme. Ist aber wohl regional sehr verschieden. Lt. unserem ist jetzt sogar Reinigungsöffnung in Wohnräumen wieder erlaubt (daher bei uns im Spitzgiebel, statt auf dem Dach mit teuerer "Leiter". Ändert sich aber wohl öfters. War bis vor kurzem wohl wieder mal nicht so gerne gesehen, da wollten alle einen Außenaufstieg. Tja, alle Menschen sind gleich, aber manche sind gleicher ...
  9. Mit der Innung/Handwerkskammer drohen

    Hallo,
    noch ein Tipp. In Bay besteht (laut unserem Heizungsbauer) die Möglichkeit, sich bei gravierenden Meinungsverschiedenheiten an die zuständige Innung/Handwerkskammer zu wenden und einen anderen "Blacky" zuweisen zu lassen. Dieser bleibt dann auch dauerhaft zuständig. Problem kann jedoch auch ins Negative umschlagen (eine Krähe hackt ...) bzw. diese sind berechtigt, dann die entstehenden Fahrtkosten über ihren Bezirk hinaus in Rechnung zu stellen.
    Vielleicht hilft ja allein die Drohung?!
    Viele Grüße
    • Name:
    • Thomas B.
  10. MB wieder da

    Was glauben Sie eigentlich, wie oft sich Dachdecker und Black Jack in den Haaren haben? Wenn Sie so einen sturen Bock haben, hilft nix. Auch die Beschwerde nicht. Wie wollen Sie die denn begründen? Fachlich oder wegen des menschlichen Umgangs.
    Ach so, mein Beitrag kam nach einen entnervenden Gespräch mit einem Black Beauty.
  11. Innenministerium

    Hallo Herr Koch,
    das gibt es also auch im Ländle ... na ja, die Blackmän's ... ;-)
    Das Innenministerium als "Obere Baubehörde" ist der allmächtige Wächter über alles. Schildern Sie dort detailliert Ihre Situation (Heizanlage, Abgasführung, Lüftungsquerschnitte) und fragen nach den baulichen Erfordernissen und Vorschriften an diese Anlage. Das sollten Sie sich natürlich am Besten schriftlich geben lassen, die Gesamtsituation an den ministeriellen Vorgaben abgleichen, ggf. entsprechend Nachbessern und dann dem "netten" Blackman vor die Nase legen (persönlich und freundlich). ;-)
    Ich hatte da einen Fall beim Häuslebauen, da wollte der/die Bauherr (in) auch nicht das, was der Blackmän verlangte (Lüftungsverbund im Keller =>Lüftungsgitter in allen Türen; wer will schon seinen gesamten Keller zum Passivheizraum machen? §-(). Das gab so lange Zirkus mit Blackman, Heizungsbauer, Heizungshersteller, Ofenbauer, Schornsteinmaurer, Schornsteinhersteller und mir als Generalunternehmer, dass ich dann nach 2 Wochen entnevt 10-15 Seiten Datas nach München faxte. Die reagierten (unerwartet *g*) schnell, sachlich, fachlich fundiert ... und es zeigte sich somit, dass die Ausführung, die wir, also Generalunternehmer, Heizungsbauer, Heizungshersteller, Ofenbauer, Schornsteinmaurer, Schornsteinhersteller ausgeführt hatten Megakorrekt war ... und der Blackmän zog den Sch ... ein und drollte sich. ;-)
    Nach meiner Rückfrage bei den Bauherren, die er übrigens heute noch "betreut", erfuhr ich, dass er seither saufreundlich und zuvorkommend auftritt ... na also, es geht doch! §;-)
    Aber achten Sie wirklich darauf, das alle Kontakte mit ihm von Auge zu Auge in ruhiger sachlicher Atmosphäre stattfinden, sonst wird er wahrscheinlich erst recht für immer sauer sein und rein menschlich und für Sie persönlich ist's ja auch viel besser so, also freundlich bleiben auch wenn's schwer fällt, aber auch bestimmt. Viel Erfolg! ;-)
    MfG
    Klaus Kirchner
  12. Zuerst selbst korrekt verhalten

    So lange Ihr Bezirksschornsteinfegermeister Dinge verlangt, die richtig und vernünftig sind  -  und das ist bei einer Belüftungsöffnung im Fenster nun mal so -, verstehe ich auch nicht, warum Sie Mängel partout auf andere Weise (fachmännisch) beheben wollen. Leuchtet mir ein, dass der Mann sauer ist, wenn er kommt und zunächst glauben muss, es sei nichts erledigt. Er muss sich dann 20 Min. länger aufhalten, bis endlich heraustelefoniert ist, dass Sie es wieder einmal anders und natürlich besser gelöst haben (der provokante Ton ist nicht ganz ernst gemeint, ich versetze mich nur in seine Lage). Einen Rechtsanspruch auf Freundlichkeit oder Nachsichtigkeit haben Sie jedenfalls nicht.
    Wenn es aber wirklich "willkürliche" Anordnungen sind, kann und soll man sich dagegen wehren. Die oberste Landesbehörde wird wohl technische Auskünfte geben. Wie wäre es denn aber mit einer Nachfrage beim Innungsmeister. Da schlagen sie mehrere Fliegen mit einer Klappe: Sie erhalten kompetente Auskunft, erfahren, ob sich Ihr BSchfM korrekt verhält, und geben dem Innungsmeister unter Umständen Anlass, aufsichtlich tätig zu werden. Der Fairness halber sollten Sie aber mit offenem Visier kämpfen, d.h. ihren Meister "vorwarnen", dass sie nachfragen werden. Und ich würde das nur tun, wenn ich bislang alle (richtigen) Anordnungen auch ordentlich befolgt habe.
    • Name:
    • S.K.
  13. Umkehrsatz von "Kunde ist König".

    Bei Behördensachen haben die Kunden den Buckel krumm zu machen!
    Alle, die vom Gemeineinkommen bezahlt werden und nicht der Leistungsgesellschaft verpflichtet sind, ob sie gut sind oder schlecht, machen sich zum König vor den Kunden und müssen nicht einmal die Umgangsformen einhalten. :-( Wer das im marktwirtschaftlichen Sinne, eigentlich verbotene Monopol hat, muss das auch nicht. Das kennt wohl jeder.
    • Name:
    • JR

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN